Jouleen Gruhn
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Es folgt Herr Minister Wilke. René Wilke (Minister des Innern und für Kommunales):* Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst die Anmerkung: Wir sind hier nicht im Gerichtssaal, son-(Beifall SPD und CDU – Lars Hünich [AfD]: Heißt das, man darf nichts mehr sagen?) Was die Zuständigkeiten angeht, existiert bei Ihnen anscheinend ein eklatantes Missverständnis. Herr Berndt, wir sind es gewohnt, dass Sie an die Grenze dessen gehen, was man sich in diesem Hause anhören muss. Ich fand, an einigen Stellen sind Sie heute über diese Grenze hinausgegangen. Das hatte verleumderischen Charakter. Ich sage es ganz vorsichtig: Ich empfehle Ihnen, damit vorsichtiger umzugehen. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Wir haben eine Große Anfrage beantwortet, und zwar mit dem Wissen, über das wir verfügen. Was Sie hier in einen Topf werfen, sind die unterschiedlichen Aufgaben, die aus der Gewaltenteilung in unserem Land resultieren. Beginnen wir mit dem Landkreis und den dortigen Kontrollmechanismen: Ein Landkreis hat erstens – entsprechend der Struktur einer Gebietskörperschaft – ein Rechtsamt für die Prüfung von Vertragsangelegenheiten und die Beratung der kommunalen Verwaltung. Es hat zweitens ein Rechnungsprüfungsamt, das bei jeglichen Vergaben, Verträgen usw. einbezogen werden muss und auch einbezogen wird. Und: Das Rechnungsprüfungsamt ist in seiner Stellung nicht dem Landrat, sondern dem Kreistag unterstellt. Der Kreistag ist der direkte Vorgesetzte des Rechnungsprüfungsamtes. Das ist in unserem Staat so organisiert, damit man innerhalb der Verwaltung eine organisierte, eigenständige Prüfinstanz hat, die sozusagen gegenüber dem kommunalen Parlament rechenschaftspflichtig ist, auch wenn Kreistage natürlich keine Parlamente in dem Sinne sind. Alle weiteren Dinge, die darauf aufbauen, befinden sich in der Zuständigkeit von Staatsanwaltschaften, Gerichten, die entscheiden, usw. Die große Verwechslung ist – und ich weiß nicht, wie oft wir noch Kleine Anfragen dazu beantworten sollen; wir hatten schon mehrere dazu und haben immer wieder auf den Regelungsrahmen für die Aufsichtswahrnehmung aufmerksam gemacht –: Die Kommunalaufsicht des Landes prüft die Ordnungsgemäßheit der Umsetzung von Landesvorgaben, ist aber keine Ermittlungsstruktur. Die Kommunalaufsicht ist keine Korruptions- oder sonstige Ermittlungseinheit. Das sind Aufgaben – und das hat auch sehr gute Gründe – der Staatsanwaltschaft; dort wird geprüft, ob irgendwelche Vergehen dieser Art vorliegen. Was wir derzeit sagen können, ist, dass es eine Reihe von Anzeigen gab. Es wurde eine Reihe von Prüfungen eingeleitet, doch all diese Anzeigen sind bis dato nicht in Verfahren gemündet. Es sind noch Verfahren offen; es ist übrigens auch ein Verleumdungsverfahren anhängig, das noch zur Entscheidung steht, bei dem Vorwürfe – in ähnlicher Weise, wie Sie sie hier gerade formuliert haben – gegen den Landrat erhoben werden. Diese Entscheidungen stehen noch aus, und die Ermittlungen sind abzuwarten. Sie unterstellen, dass das MIK in der Lage sei und die rechtliche Möglichkeit habe, quasi mit einer Art Durchgriff in den Landkreis einzugreifen. Das ist aber Gott sei Dank nicht der Fall. Denn ansonsten würden wir tatsächlich in einem Staat leben, wie Sie es hin und wieder konstruieren, in dem Ministerinnen und Minister politischen Einfluss auf Landräte ausüben, dort Dinge durchdrücken und Entscheidungen prägen könnten. Das obliegt den Kreistagen, obliegt den jeweiligen Verwaltungen. Die Prüfmechanismen habe ich Ihnen gerade skizziert, und deren Unabhängigkeit ist in dem System implementiert. Alles weitere wird dann gegebenenfalls von Staatsanwaltschaften und anderen Strafverfolgungsbehörden geprüft und entschieden – und zwar genau da, wo es hingehört: nicht im politischen Raum, nicht im Landtag, sondern, wenn überhaupt, im Gerichtssaal. – Danke. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW)
