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Daniel Münschke

24.09.2025 Sitzungen 8/19

Für die Landesregierung erhält Minister Wilke das Wort. René Wilke (Minister des Innern und für Kommunales):* Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Tatsächlich ging bei dieser Debatte einiges durcheinander. – Herr Hünich, Sie suggerieren hier Dinge, die ich auf verschiedenen Ebenen klarstellen möchte. (Dennis Hohloch [AfD]: Gut, dass Sie das geraderücken können!) Erstens suggerieren Sie, dass die Brandenburger Regelung nicht durchschlagend sei. Das ist schlicht falsch. Tatsache ist, dass die Brandenburger Regelung gemeinsam mit der von Schleswig-Holstein die schärfste in der Bundesrepublik ist. Was Sie mit Ihrem kopierten Gesetzentwurf suggerieren, ist, dass es bei uns in Brandenburg so sei wie auf der Bundesebene, wo ein Gesetzentwurf Ihrerseits vorlag. Dort gibt es diese Regelung so nicht. Aber Brandenburg hat schon vor vielen Jahren den Verweis auf das Beamtengesetz eingeführt und das in der Begründung auch klargestellt. Damit gelten, wie Herr Genilke und andere es korrekt gesagt haben, in unserem Land dieselben Haftungsregeln wie für die Beamten des öffentlichen Dienstes. Hier ist es also schärfer als in fast allen anderen Bundesländern und ansonsten nur noch in Schleswig-Holstein so geregelt. Es gibt demnach viele Bundesländer, in denen das nicht gilt. Insofern suggerieren Sie hier etwas, was per se mindestens schade ist, entweder aus Unwissenheit – das kann man durchaus annehmen, da Sie den Gesetzentwurf einfach nur kopiert haben – oder weil Sie Menschen manipulieren und sie in einen Irrglauben führen wollen. Zweitens suggerieren Sie eine Form der vermeintlichen Privilegierung. Auch das ist ein spannender Punkt. Sie tun so, als ob Menschen in politischen Ämtern bessergestellt wären als andere. Nun habe ich gerade schon das Beamtengesetz zitiert. Insofern wurde deutlich, welche Regelungen dort gelten. Aber Sie haben ebenfalls ausgelassen, dass auch für Arbeitgeber und für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ähnliche Regelungen gelten. In diesem Land haftet man, wenn man als Arbeitnehmer für ein Unternehmen tätig ist, nämlich nicht für alles. Wenn man leicht fahrlässig einen Fehler begangen hat und dem Arbeitgeber ein Schaden entstanden ist, muss der Arbeitgeber für diesen Schaden in voller Höhe geradestehen. (Lars Hünich [AfD]: Habe ich von leicht fahrlässig gesprochen?) Bei mittlerer und gewöhnlicher Fahrlässigkeit ist die Schadensübernahme unter Umständen nach einem Schlüssel, der jeweils vor Gericht ausgehandelt wird, zu verteilen. Erst ab grober Fahrlässigkeit hat ein Arbeitnehmer in der Weise zu haften wie Ministerinnen und Minister und Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst. Und dann gibt es sogar noch Tarifverträge wie den Tarifvertrag der Metallindustrie, in denen Sonderregelungen und weitere Schutzmechanismen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer festgeschrieben wurden. Das sorgt dafür, dass Beschäftigte, ganz gleich, in welchen Bereichen sie tätig sind, bei der Ausübung ihres Berufs einem gewissen Schutz unterliegen, weil Fehler nun einmal passieren können. Erst bei der Frage, ob fahrlässig gehandelt wurde oder Schaden vorsätzlich erzeugt werden sollte, entsteht eine Verpflichtung. (Lars Hünich [AfD]: Habe ich doch gesagt!) Das ist für Ministerinnen und Minister in Brandenburg ganz genauso. Insofern will ich Ihnen sagen: Jeder, der in ein solches Amt geht, ist sich seiner Verantwortung bewusst. Zur rein rechtlichen Frage kommt noch die politische Verantwortung. Sehr viele Ministerinnen und Minister in diesem Land mussten wegen Dingen zurücktreten, die strafrechtlich gar nicht relevant waren und auch nie relevant wurden, weil es – das wurde hier völlig richtig gesagt – darüber hinaus noch die politische Verantwortung gegenüber dem Parlament und anderen Kontrollinstitutionen gibt. Insofern würde ich sagen: Die Kontrolle und das, wofür sie bei dem, was sie jeden Tag zu leisten haben, politisch und auch real in Haftung genommen werden, gehen sogar über das hinaus, was von den meisten Menschen in diesem Land verlangt wird, und zwar obwohl sie jeden Tag – das ist nicht zu beklagen, sondern ein großes Privileg und eine große Ehre für uns alle – sehr viele Entscheidungen größerer und kleinerer Tragweite zu treffen haben. Das tun wir im Dienst unseres Landes gern und stehen, wenn wir Fehler machen, dafür politisch oder rechtlich gerade. (Beifall SPD und BSW)

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