Britta Müller
Wenn es um Ausnahmen geht und um das, was der Parlamentarische Staatssekretär Tino Sorge geantwortet hat, dann hat der geehrte Kollege leider nicht die Realitäten vor Ort einbezogen. Denn er spricht von Ausnahmen, aber zwingend notwendig für eine flächendeckende Versorgung ist die Grundversorgung mit Basisleistungen in der Allgemeinen Chirurgie, der Inneren Medizin und der Basisnotfallversorgung. Ich hatte vorhin auch schon gesagt, dass diese Voraussetzungen am Standort momentan nicht erfüllt sind. Jetzt kommen wir zu Ihrem Punkt der Ausnahmen. Zwar sind nach dem Entwurf des Krankenhausreformanpassungsgesetzes unbefristete Ausnahmen für bundesweit festgelegte Sicherstellungsstandorte vorgesehen, aber wir haben mehrfach heute festgestellt: Es handelt sich nicht um ein Sicherstellungshaus im Sinne des Gesetzes. Insofern sind auch die Ausnahmen nicht möglich. Daher würde ich insoweit zur Nachhilfe bei Ihrem Parlamentarischen Staatssekretär raten und ihn gerne unterstützen, damit man nicht Gesetze falsch interpretiert, schon gar nicht, wenn man die Lage in Brandenburg nicht kennt und sich nicht mit dem Standort beschäftigt hat. Ich brauche Ihnen als Jurist doch gar nicht zu erklären, wer die Krankenhausgesetze macht. Das sind Bundesgesetze. Das ist das Bundesgesetz von Herrn Lauterbach, das ich vehement kritisiert habe, das auch der Ministerpräsident an vielen Stellen kritisiert hat. Deshalb sollte der Vermittlungsausschuss angerufen werden. Herr Redmann, jetzt kommt die neue Bundesgesundheitsministerin Ihrer Partei, Frau Warken, und macht ein Krankenhausreformanpassungsgesetz, das unsere Stellungnahmen, unsere Forderungen überhaupt nicht berücksichtigt. Dass zum Beispiel die zwei Kilometer der Standortdefinition aufgehoben werden, gefährdet die Standorte in Eberswalde. Die Ausnahmen hat sie versprochen; das hat sie nicht gemacht. Wenn Sie jemanden für die Krankenhausreform und für die Anpassungsgesetze in die Verantwortung nehmen wollen, dann nehmen Sie Ihre Ministerin in die Verantwortung, denn sie hat diese Gesetze gemacht. Sie gibt uns nicht die nötigen Ausnahmen, die wir in Brandenburg brauchen. (Beifall BSW und SPD)
