Jan Redmann
Frau Abgeordnete Dr. Oeynhausen, ich habe es eben schon erwähnt, aber offenbar wissen Sie wirklich nicht, was Ihr Kollege im Bundestag in Erfahrung gebracht hat. Deshalb will ich Sie kurz damit konfrontieren und dann fragen, ob Sie immer noch der Meinung sind, dass man hierbei nicht den Krankenhausträger adressieren müsste. Der Abgeordnete Dr. Frömming von der AfD-Fraktion hat die Bundesregierung gefragt, welche Möglichkeiten es nach der Gesetzeslage gibt, im ländlichen Raum Leistungsgruppen auch anders nachzuweisen. Daraufhin hat er vom Parlamentarischen Staatssekretär Tino Sorge eine Antwort bekommen, aus der ich einen Satz zitiere: „Das KHVVG sieht gleichwohl vor, dass die Erfüllung von Qualitätskriterien nach den Vorgaben des § 135e des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) auch im Rahmen von Kooperationen und Verbünden zulässig ist.“ Ich frage mich: Warum fehlt in Ihrem Antrag jede Forderung an die KMG, solche Kooperationen und Verbünde zum Nachweis der Qualitätskriterien einzugehen?
