Jan Redmann
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Krankenhausreform in der Lauterbach’schen Version verfolgt im Ansatz durchaus hehre Ziele. Sie will die Qualität der Krankenhäuser verbessern und greift dabei zum Mittel der Konzentration. Ich glaube, insbesondere in städtischen Bereichen, in Bereichen, die dichter besiedelt sind, kann dieser Ansatz tatsächlich zu besseren Krankenhäusern führen. Etwas anderes gilt jedoch für die ländlichen Regionen. Wenn wir uns die besonders dünn besiedelten Regionen anschauen – in Brandenburg gibt es einige davon –, sehen wir: Dort führen zusätzliche Konzentrationsprozesse schnell zu einer schlechteren medizinischen Versorgung. Qualität bemisst sich nicht allein an Fallzahlen, bemisst nicht allein an dem Umfang der Fachrichtungen, die angeboten werden, sondern ganz oft auch schlicht und ergreifend an der Entfernung: Wie lange brauche ich zum Krankenhaus, bis mir geholfen wird? Wir haben beim Beispiel Wittstock, das wir heute als Schwerpunkt diskutieren, eine sehr besondere Situation. Wittstock ist die flächenmäßig größte Gemeinde Brandenburgs. Wittstock ist nicht nur die Kernstadt, auf die die Frau Ministerin immer wieder verweist, sondern Wittstock besteht aus ganz vielen Ortsteilen. Wenn Sie darauf verweisen, dass Wittstock ja nur 23 Kilometer von Pritzwalk entfernt liege, dann gilt das vielleicht für den Bereich innerhalb der Stadtmauern. Aber für Ortsteile wie Sewekow, wie Berlinchen, Dranse oder Zempow gilt das nicht. Die Einwohner dieser Ortsteile fahren schon heute, um das Krankenhaus und die Notaufnahme in Wittstock zu erreichen, 20 oder 30 Minuten. Sie werden in Zukunft, wenn das Krankenhaus nicht mehr existiert, bis nach Pritzwalk fahren müssen – das heißt 45, 50 oder gar 60 Minuten. Das ist einfach zu lang, meine Damen und Herren. (Beifall CDU) Diese Erkenntnis ist auch auf der Bundesebene angekommen, deshalb diskutieren wir gegenwärtig eine Reform der Lauterbach’schen Reform. Frau Ministerin, ich bin Ihnen durchaus dankbar für die Stellungnahme, die Sie im Rahmen dieses Reformprozesses für das Land Brandenburg abgegeben haben, denn sie enthält sehr wesentliche Punkte, die diese Krankenhausreform für Brandenburg passender machen würden. Doch gerade beim Beispiel Wittstock sehen wir: Es ist mit einer Verbesserung, Veränderung von Bundesgesetzen nicht getan, es braucht auch einen Träger, der willens ist, diesen Krankenhausstandort weiter zu betreiben. Wenn der Träger nicht will, haben die staatlichen Ebenen natürlich nur beschränkte Mittel, um auf ihn Druck auszuüben – und der Träger in Wittstock will offenbar nicht. Er verfügt über drei Krankenhäuser in der Region. Obwohl Wittstock schwarze Zahlen schreibt, hat er sich ausgerechnet, dass die Zahlen mit zwei Krankenhäusern noch günstiger werden. Deshalb nimmt er die Krankenhausreform, die wir gegenwärtig diskutieren, zum Anlass, einen Plan, der schon viel länger in der Schublade liegt, umzusetzen und dafür auch noch Mittel aus verschiedenen Fonds zu beantragen, die ihn am Ende dieses Transformationsprozesses noch wirtschaftlicher erscheinen lassen. Das Problem, das wir in Wittstock haben, ist, dass der Plan, der dort verkündet wurde, schon in Kürze unumkehrbar sein wird, denn die Zeit ist knapp. Zum 31.12.2026 soll das Krankenhaus in Wittstock dichtgemacht werden. Das ist im Prinzip übermorgen. Das ist im Prinzip nur noch ein Jahr, bis das Krankenhaus in Wittstock geschlossen wird. Deshalb müssen wir handeln und hier dem Krankenhausbetreiber in den Arm fallen, denn ansonsten droht auch das Versprechen, das nicht nur die Koalition, sondern auch wir im Wahlkampf abgegeben haben, nämlich die Krankenhausstandorte zu erhalten, ins Leere zu laufen. Am 01.01.2027 droht realistisch betrachtet eine Situation einzutreten, in der es in Wittstock kein Krankenhaus mehr gibt und keine Alternative am Netz ist. Da verweise ich auf den Antrag der Koalition, weil der nämlich genau das zum Ausdruck bringt. Darin heißt es: Die Landesregierung wird aufgefordert, klare Aussagen des Krankenhausbetreibers einzufordern und die künftige Strategie zu entwickeln, mit dem Ziel einer Umsetzung bis möglichst 2027. – Daraus geht doch eines ganz deutlich hervor: Es gibt bislang keine klaren Aussagen des Krankenhausbetreibers. Es gibt kein Konzept, wie die Entwicklung künftig ablaufen soll, und das Ziel einer Umsetzung bis Anfang 2027 steht auf extrem tönernen Füßen. Das heißt, es besteht die reale Gefahr, dass es in Wittstock am 01.01.2027 keine adäquate medizinische Versorgung mehr gibt. Das ist ein Zustand, den wir nicht eintreten lassen dürfen, meine Damen und Herren. (Beifall CDU sowie vereinzelt AfD) Deshalb stellt sich hier und heute vor allem die Frage: Wie kann man auf den Krankenhausbetreiber Druck ausüben, damit er seine Pläne anpasst – in zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht? Das einzige Druckmittel, das hier landesseitig existiert, sind die Fördermittel, denn der Krankenhausbetreiber hat in größerem Umfang Fördermittelbedarf angemeldet. Diese müssen vom Land beim Bund beantragt werden – halt, richtig heißt es in der Richtlinie: Sie können vom Land beim Bund beantragt werden. – Das heißt, das Land hat hier einen Ermessensspielraum, ob es den Antrag auf Fördermittel beim Bund für den Betreiber in dieser Weise stellt. Der Betreiber wird großes Interesse daran haben, diese Fördermittel zu erhalten, insofern muss er an der Stelle diskussionsbereit sein. Wenn mit zig Millionen am Ende eine Struktur geschaffen wird, die der Region nicht nutzt – damit meine ich nicht nur die zig Millionen, die in Pritzwalk für eine neue Kardiologie investiert werden müssen, sondern auch die zig Millionen, die in Mecklenburg-Vorpommern für eine weitere Kardiologie in Waren, als Ersatz für die eine Kardiologie, die in Wittstock geschlossen wird, investiert werden müssen –, wenn am Ende eine Struktur entsteht, bei der auf einer Fläche von 100 mal 100 Kilometern, nämlich zwischen Waren, Neuruppin, Pritzwalk und Templin, kein Krankenhaus mehr existiert, keine Notaufnahme existiert, ist das eine Struktur, mit der wir schlechterdings nicht leben können und für die wir auch kein Steuergeld ausgeben sollten. (Beifall CDU) Wir müssen alle Möglichkeiten ausschöpfen, um den Krankenhausstandort in Wittstock über den 31.12.2026 hinaus am Netz zu halten. Diese Möglichkeiten ergeben sich allein schon durch das Reformgesetz auf Bundesebene, das den Ländern zumindest eine deutlich längere Umsetzungsfrist einräumt. Es muss nicht zum 01.01.2027 umgesetzt werden. Zudem gibt es die Möglichkeit über die Fördermittel – dazu habe ich gerade ausgeführt. Wir machen in unserem Antrag aber auch noch einen dritten Vorschlag, und der ist wirklich ernsthaft mit dem Krankenhausträger zu diskutieren: Das sind Kooperationen. Der Bund weist darauf hin, und alle Krankenhäuser in Brandenburg führen gerade diese Diskussion. Um fehlende Leistungsgruppenbestandteile nachzuweisen, suchen sie sich Kooperationspartner. Es gibt sogar die rechtliche Möglichkeit, verschiedene Standorte, die weiter als 2 000 Meter entfernt sind, als ein Krankenhaus zu betrachten. Dafür muss man aber als Betreiber auf Bundesebene einen Antrag stellen, dann kann einem das genehmigt werden. Nur: Dieser Betreiber will bisher nicht. Wir müssen ihm Druck machen, sodass er will, damit wir eine bessere Krankenhausstruktur in Brandenburg hinbekommen, in Nordbrandenburg. – Dazu dient die Debatte heute. Wir machen dafür konkrete Vorschläge. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. (Beifall CDU sowie vereinzelt AfD)
