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Britta Müller

24.09.2025 Sitzungen 8/19

Die Zeitplanung orientiert sich an unserem Krankenhausgesetz. Wir haben dem Träger keine Vorgaben zur Ausgestaltung des Übergangs gemacht. Allerdings sehen wir klare Fristen zur Umsetzung der Krankenhausreform in Brandenburg vor. Bis zum 31. Juli 2025 konnten alle Krankenhausträger ihre Leistungsgruppenanträge stellen; das ist erfolgt. Wir haben daraufhin den Medizinischen Dienst beauftragt, die Strukturprüfung vorzunehmen. Dabei ist unter anderem zu prüfen, ob die Qualitäts- und Personalvorgaben mit den Leistungsgruppen zu erfüllen sind. Dieses Verfahren läuft bis zum 31. Dezember dieses Jahres. Dann beginnen nach unserem Krankenhausgesetz die Gebietskonferenzen, in denen mit allen Beteiligten die Leistungsvorhaben besprochen werden. Insofern ist es bei uns ein sehr strukturierter Prozess. Nach den Gebietskonferenzen wird das Parlament beteiligt. Wir schreiben dann den Krankenhausplan fort; die Fortschreibung soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Das heißt, für das erste bzw. zweite Quartal 2026 ist die parlamentarische Beteiligung im Zusammenhang mit dem neuen Krankenhausplan vorgesehen. Das ist unsere Zeitplanung. Zu den einzelnen Bauvorhaben: Welche Maßnahmen die KMG ergreift, kann ich Ihnen nicht beantworten. Ich kann nur sagen, wie die Landesregierung die Umsetzung der Krankenhausreform geplant hat. (Torsten Arndt [AfD]: Danke!)

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