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Daniel Münschke

24.09.2025 Sitzungen 8/19

Vielen Dank. – Für die Landesregierung wird Herr Minister Tabbert, Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung, antworten. Detlef Tabbert (Minister für Infrastruktur und Landesplanung): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Scheetz! Werte Gäste! Die Einhaltung des Nachtflugverbots am BER ist für die Landesregierung ein zentrales Anliegen des Lärmschutzes für die Anwohnerinnen und Anwohner. Dazu zählen auch die höchstrichterlich bestätigten Regelungen zu den Nachtflugbeschränkungen als Fundament für den Flughafenausbau. Es handelt sich dabei um klare Vorgaben, für die wir uns im Land Brandenburg wie auch im Koalitionsvertrag nachdrücklich einsetzen. Deshalb sehe ich keinen Spielraum für eine allgemein großzügige Auslegung oder Aufweichung dieser wichtigen Regelung. Ich möchte ausdrücklich hervorheben, dass das Planfeststellungsverfahren bereits eine Verspätungsregelung für Flüge mit bis zu 30 Minuten Verspätung enthält, sodass sich die Airlines, die regelmäßig am BER landen, in ihrer Planung auf diese Regelung einstellen können. Es zeigt sich, dass die Mehrheit der Carrier in der Lage ist, mit dieser Regelung umzugehen. Mir ist bewusst, dass in Einzelfällen, etwa bei Verspätungen durch Wetter oder andere Faktoren, die Folgen für die Fluggesellschaften, den BER und für die Reisenden schwierig sind. Dennoch müssen die Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner konsequent von uns geschützt werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung zum Planfeststellungsbeschluss deutlich den notwendigen, herausragenden Schutz der sogenannten Kernnacht, also von 0 Uhr bis 5 Uhr, hervorgehoben. Eine grundsätzliche Lockerung oder systematische Flexibilisierung, wie vonseiten der Flughafenchefin oder des Regierenden Bürgermeisters von Berlin vorgeschlagen, lehne ich definitiv ab. Es bleibt die Möglichkeit einer individuellen Ausnahmeentscheidung im Einzelfall. Dabei ist jedoch der hohe Schutz der Nachtkernzeit zu beachten. Eine Ausweitung der Ermessensspielräume wird es nicht geben. Ganz nebenbei gibt es analoge Regelungen an den Drehkreuzen in Frankfurt am Main und in München. Brandenburg setzt sich für Wahrung der geltenden Nachtruhe sowie für die konsequente Umsetzung des Schallschutzprogrammes am BER und in den Umlandgemeinden ein. Die Grundlagen des Nachtflugverbots sind eindeutig, und das Ziel des Fluglärmschutzes zur Nachtzeit wurde durch ein erfolgreiches Volksbegehren im Jahre 2013 bekräftigt. Mit Blick auf das wirtschaftliche Interesse als Gesellschafter am BER ist mir selbstverständlich an einem starken und attraktiven Flughafen gelegen. Ich nehme die aktuellen Herausforderungen und Marktentwicklungen ernst, sehe aber die Nachtruhe und den Gesundheitsschutz der Bevölkerung als wichtige schützenswerte Güter. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass eine Lockerung der Nachtflugregeln den sozialen Frieden im Umland nachhaltig gefährden kann. Ich setze darauf, gemeinsam mit der Flughafengesellschaft, den Airlines und den Gewährleistungsträgern wirtschaftlich tragfähige und sozial verträgliche Lösungen zu erarbeiten und unseren BER unter Beibehaltung des konsequenten Nachtflugverbotes als zukunftsfähigen Wirtschaftsstandort weiterzuentwickeln. – Vielen Dank.

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