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Jouleen Gruhn

16.07.2025 Sitzungen 8/17

Vielen Dank, Herr Minister. – Frau Abgeordnete Meyer hat noch einmal Gelegenheit, das Wort an uns zu richten. – Kein Bedarf. Herr Steinfurth? – Auch nicht. Dann sind wir am Ende der Aussprache und kommen zur Abstimmung. Wir stimmen über den Antrag der Koalitionsfraktionen auf Drucksache 8/1405, „Bezahlbares Wohnen und sozialen Wohnungsbau sichern – Mietpreisbremse wirksam begrenzen“, ab. Ich bitte Sie um Ihr Handzeichen, wenn Sie dem Antrag zustimmen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag bei Enthaltungen mehrheitlich angenommen. Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der CDU-Fraktion auf Drucksache 8/1456, „Sozial gerecht ist, was Eigentum schafft und ermöglicht!“. Ich bitte Sie um Ihr Handzeichen, wenn Sie dem Antrag zustimmen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag bei Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt. Ich weise Sie darauf hin, dass jetzt trotz des Wetters im Innenhof ein Parlamentarischer Abend stattfindet. – Ach, ich höre gerade, dass das Wetter nun super ist. Ich war heute schon zu lange drinnen. Des Weiteren weise ich Sie darauf hin, dass der Sitzungsbeginn morgen um 9.30 Uhr ist. – Jetzt habe ich die Freude, Sie in Ihren wohlverdienten Feierabend zu entlassen und hiermit die 17. Sitzung zu beenden. Ende der Sitzung: 19.54 Uhr Anlagen 1 Gefasste Beschlüsse Kraftwerksstrategie des Bundes überarbeiten - Versorgungssicherheit sichern und ostdeutsche Interessen berücksichtigen 2025 zum TOP 3 folgenden Beschluss gefasst: „Der geplante Ausstieg aus der Kohleverstromung sowie der bereits vollzogene Atomausstieg führen in den kommenden Jahren zu einem erheblichen Rückgang regelbarer Kraftwerkskapazitäten in Deutschland. Um die Versorgungssicherheit bei längeren Phasen schwacher Einspeisung erneuerbarer Energien (Dunkelflauten) auch in Zukunft gewährleisten zu können, ist ein beschleunigter Zubau gesicherter und flexibel steuerbarer Kraftwerksleistung notwendig. In neue Bundesregierung die bisherige Kraftwerksstrategie zügig überarbeiten und bis 2030 den Bau von bis zu 20 GW an Gaskraftwerksleistung fördern will. Dabei sollen die neuen Gaskraftwerke deutschlandweit vorrangig an bestehenden Kraftwerksstandorten entstehen. Damit die neu zu errichtenden Kraftwerkskapazitäten einen effektiven und gleichzeitig kosteneffizienten Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten können, ist es erforderlich, bereits im Rahmen der Ausschreibung sicherzustellen, dass Kraftwerksneubauten an netzdienlichen Standorten erfolgen. Eine netzdienliche Allokation gewährleistet durch eine dezentrale Standortverteilung die Netzstabilität, schützt die Verbraucher vor unnötig hohen Energiekosten und stärkt die Resilienz des Energiesystems in Krisenlagen wie etwa bei Schwarzstart-Szenarien. Die aktuellen Debatten bei der Standortauswahl mit einem sogenannten ‚Südbonus‘ den Zubau neuer Gaskraftwerke im ‚netztechnischen Süden‘ Deutschlands zu bevorzugen, verzerrt den Wettbewerb zulasten kosteneffizienter ostdeutscher Standorte und resultiert in zu hohen Energiekosten für alle Verbraucher. Zumal die geplante Zielmarke, zwei Drittel der neuen gesicherten Kraftwerksleistung im Süden zu errichten, die zukünftige Netzrealität ignoriert. Demgegenüber gibt es in Ostdeutschland bestehende Kraftwerksstandorte, die schnell und günstig aktiviert werden könnten, was auch eine Voraussetzung für die notwendige rechtzeitige Inbetriebnahme der Kraftwerke wäre. Gleichzeitig ergeben sich dadurch Potenziale für einen marktlichen Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft in Brandenburg. In diesem Rahmen ist der geplante Südbonus als instrumenteller Teil der Kraftwerksstrategie und einer entsprechenden Ausschreibungskonzepabgelehnt. Der Landtag beschließt: Der Landtag fordert die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene • dafür einzusetzen, dass die zu überarbeitende Kraftwerksstrategie und die damit im Zusammenhang stehenden geplanten Ausschreibungen zügig und technologieoffen umgesetzt werden, um angesichts des Kohleausstiegs bis 2038 die Versorgungssicherheit in ganz Deutschland rechtzeitig abzusichern; 1 Die Beschlüsse werden im unveränderten Wortlaut wiedergegeben. 2025 107 • für eine netzdienliche Allokation des Kraftwerkszubaus hinzuwirken, um eine dezentrale, resiliente und kosteneffiziente Verteilung der neuen Kraftwerkskapazitäten in allen Regionen Deutschlands zu gewährleisten. Dabei ist sicherzustellen, dass zukünftige Entwicklungen des Stromnetzes, der Energienachfrage und der Energiespeicherung angemessen berücksichtigt werden; • für eine kosteneffiziente Umsetzung der Kraftwerksstrategie einzusetzen, die auf Wettbewerb basiert und die Vergabe an die wirtschaftlichsten Standorte erlaubt - unabhängig von starren Regionalquoten wie dem vorgesehenen Südbonus; • dafür einzusetzen, dass bestehende Kraftwerksstandorte mit vorhandener Netz-/ Infrastruktur in den Ausschreibungen berücksichtigt werden, um Kosten zu senken, Genehmigungsprozesse zu beschleunigen und bestehende Energiestrukturen sinnvoll weiterzuentwickeln. Dies umfasst auch die stärkere Einbindung von Standorten mit bereits vorhandener Netzanbindung und Wasserstoffperspektive; • dafür einzusetzen, dass die besonderen Potenziale Brandenburgs - insbesondere im Zusammenspiel mit der Energiestrategie 2040 und dem Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft - bei der Standortwahl von neuen Gaskraftwerken berücksichtigt werden. Dabei sind auch länderübergreifende Kooperationen im Osten Deutschlands zu prüfen und zu fördern.“ Notfallreform zügig voranbringen - Rettungsdienst als Schlüssel zur umfassenden Notfallversorgung 2025 zum TOP 4 folgenden Beschluss gefasst: „Der Landtag stellt fest: Nach den Regelungen des Brandenburgischen Rettungsdienstgesetzes dient der Rettungsdienst der Gesundheitsvorsorge und der Gefahrenabwehr. Er umfasst neben der bedarfsgerechten und flächendeckenden Notfallrettung von Personen auch den qualifizierten Krankentransport sowie die Durchführung von Maßnahmen bei Schadensereignissen mit einem Massenanfall von verletzten oder erkrankten Personen. Der Rettungsdienst ist ein wesentlicher Bestandteil der Daseinsvorsorge. Er sichert die notfallmedizinische Versorgung der Bevölkerung. Das System steht jedoch vor erheblichen Problemen. Insbesondere die Versorgung von Patientinnen und Patienten, die keine dringende Behandlung benötigen, hatte in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Entsprechend der Neunten Stellungnahme und Empfehlung der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung führten die gestiegenen Einsatzzahlen laut einer Statistik der zentralen Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Deutschland zu einem Anstieg der Fahrkosten im Zeitraum von 2018 bis 2022 um 41 %. 108 Landtag Bislang werden Kosten für die medizinische Notfallrettung im Rahmen des Rettungsdienstes bundesgesetzlich im Sinne von Fahrkosten von der Durchführung eines Transportes ins Krankenhaus abhängig gemacht. Daher lehnen die Krankenkassen die Erstattung von sogenannten Fehlfahrten und Fehleinsätzen ab. Dadurch ergeben sich finanzielle Risiken für die Landkreise und kreisfreien Städte im Land Brandenburg, die die Aufgabe als Träger des Rettungsdienstes als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe erfüllen. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, muss sich die Landesregierung dafür einsetzen, dass der Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung zeitnah verabschiedet wird. Im Interesse der Versorgungssicherheit der Bürgerinnen und Bürger und der gezielten Patientensteuerung sind die drei Versorgungsbereiche des vertragsärztlichen Notdienstes, den Notaufnahmen der Krankenhäuser und des Rettungsdienstes besser zu vernetzen. Zudem muss sich die Landesregierung dafür stark machen, dass durch die Definition der medizinischen Notfallrettung als Leistung im Fünften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB V) eine klare bundesgesetzliche Finanzierungsregelung für die Behandlung vor Ort und den Transport in ambulante Versorgungsstrukturen geschaffen wird. Der Landtag beschließt: Die Landesregierung wird aufgefordert, 1. die Bundesregierung aufzufordern, zügig eine Verabschiedung des Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung zu beschließen und auf den Weg zu bringen, damit das Gesetz noch in diesem Jahr in Kraft treten kann; 2. im Rahmen der Notfallreform für die sogenannten Fehlfahrten eine bundesgesetzlich abschließende Regelung zu fordern; 3. auf Bundesebene einzufordern, dass im Rahmen der Verabschiedung des Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung die Versorgung vor Ort, der Transport in ambulante Versorgungsstrukturen sowie die telemedizinische Versorgung als Leistung des Rettungsdienstes anerkannt und finanziert werden.“ Erhalt und Förderung der sorbischen/wendischen Sprache, Kultur und Identität in Brandenburg 2025 zum TOP 11 folgenden Beschluss gefasst: „Der Landtag stellt fest: • Das sorbische/wendische Volk ist ein unverzichtbarer Bestandteil der brandenburgischen Geschichte, Kultur und Identität. Die Sprache, Traditionen und das kulturelle Erbe der Sorben/Wenden prägen insbesondere die Lausitz und sind Ausdruck der kulturellen Vielfalt unseres Landes. • Die sorbische/wendische Sprache und Kultur sind nicht nur schützenswert, sondern als Brücke zu unseren slawischen Nachbarn von besonderer Bedeutung für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und Verständigung in Europa. • Der Verfassungsauftrag des Landes Brandenburg, die sorbische/wendische Sprache und Kultur zu schützen und zu fördern, ist eine zentrale Verpflichtung und muss angesichts der aktuellen Herausforderungen - wie dem demografischen Wandel und der fortschreitenden Digitalisierung - konsequent umgesetzt werden. • Die sorbische/wendische Kultur steht vor wachsenden Herausforderungen. Insbesondere der Erhalt der Sprache bedarf einer umfassenden Unterstützung durch moderne Bildungs- und Vermittlungsmaßnahmen - speziell im Bereich der Digitalisierung - sowie einer angemessenen finanziellen und strukturellen Absicherung. • Die Umsetzung des zweiten Landesplans zur Stärkung der niedersorbischen Sprache ist im vollen Gange und bedarf einer Fortschreibung über 2028 hinaus. Der Landtag beschließt: Die Landesregierung wird aufgefordert, die umfassenden Maßnahmen zur Bewahrung und Förderung der sorbischen/wendischen Sprache, Kultur und Identität fortzusetzen. Konkret sind folgende Maßnahmen im Rahmen bestehender Haushaltsmittel zu ergreifen: 1. Umsetzung des Verfassungsauftrags zur Förderung der niedersorbischen Sprache • Die Landesregierung wird beauftragt, den Verfassungsauftrag zur Förderung und zum Erhalt der niedersorbischen Sprache weiterhin konsequent umzusetzen. Dies umfasst zukünftig, die Ausbildung von Sorbisch/Wendisch-Lehrkräften im Studiengang ‚Lehramt Primarstufe‘ an der BTU Cottbus-Senftenberg in enger Kooperation mit den sorbischen Instituten zu implementieren. Ziel soll es sein, im Wintersemester 2026/2027 mit den ersten Studierenden zu starten. 2. Förderung des Witaj-Konzepts • Das ‚Witaj-Konzept‘ zur bilingualen Vermittlung der niedersorbischen Sprache in Kindergärten und Schulen wird fortgeführt. Dazu soll geprüft werden ob ein Förderprogramm zur weiteren Qualifikation von Erziehern und Lehrkräften im Bereich der niedersorbischen Sprachvermittlung geschafft werden kann. 3. Sicherstellung der Finanzierung der Stiftung für das sorbische Volk • Die Landesregierung wird beauftragt, sich auf Bundesebene für ein langfristiges, angemessenes weiteres Finanzierungsabkommen einzusetzen, um die Arbeit der Stiftung für das sorbische Volk weiter nachhaltig abzusichern. • Zusätzlich wird ein angemessener Betrag aus dem Landeshaushalt bereitgestellt, um die Förderung der sorbischen/wendischen Sprache, Kultur und Wissenschaft zu sichern. 4. Anpassung des Sorben/Wenden-Gesetzes unter anderem mit Blick auf die Durchführung der Wahl zum Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden im brandenburgischen Landtag“ Bezahlbares Wohnen und sozialen Wohnungsbau sichern - Mietpreise wirksam begrenzen 2025 zum TOP 14 folgenden Beschluss gefasst: „Der Bund hat die Verlängerung der Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2029 beschlossen. Damit bleibt es den Ländern weiterhin möglich, ‚Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt‘ auszuweisen und dort durch entsprechende Verordnungen übermäßige Mietsteigerungen bei Neuvermietungen sowie bei bestehenden Mietverhältnissen zu begrenzen. Angesichts der Entwicklungen auf dem Brandenburger Wohnungsmarkt ist dieser Schutz dringender denn je: In den vergangenen Jahren sind die Angebotsmieten im gesamten Land anhaltend gestiegen. Während das Berliner Umland bisher besonders stark betroffen war, weiten sich die Mietsteigerungen zunehmend auch auf Städte und Landkreise im weiteren Metropolenraum aus. Die Mietpreisbegrenzungsverordnung und die Kappungsgrenzenverordnung haben sich als zentrale Instrumente bewährt, um Mieterinnen und Mieter vor überzogenen Mietforderungen zu schützen. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Sicherung bezahlbaren Wohnraums - insbesondere für Familien, Menschen mit niedrigen Einkommen, Rentnerinnen und Rentner sowie junge Menschen. Der Landtag beschließt daher: Die Landesregierung wird aufgefordert, • die bestehende Kappungsgrenzenverordnung sowie die Mietpreisbegrenzungsverordnung über den 31. Dezember 2025 hinaus zu verlängern, • die bestehende Auswahl zu ‚Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt‘ in Brandenburg zu evaluieren und auf Grundlage aktueller Daten gegebenenfalls weitere Gebiete als angespannt auszuweisen, • besonders gemeinnützige, kommunale und genossenschaftliche Wohnungsbauunternehmen gezielt über zinsvergünstigte Kredite und Zuschüsse zu fördern, sich beim Bund für eine soziale Neuausrichtung der • Wohnungs- und Mietenpolitik einzusetzen – insbesondere o um Umgehungen der Mietpreisbremse wie etwa durch (teil-)möblierte oder befristete Vermietungen zu verhindern und vorsätzliche Verstöße gegen die Mietpreisbremse zu sanktionieren, o den sozialen Wohnungsbau mit deutlich mehr Bundesmitteln voranzutreiben.“ 2025 109 110 Landtag Ergebnis der namentlichen Abstimmung Zu TOP 13: - Grundrechte und Demokratie verteidigen - kein Durchregieren der WHO in Brandenburg - Antrag der AfD-Fraktion - Drucksache 8/1414 (Neudruck) vom 08.07.2025 Folgende Abgeordnete stimmten mit Ja: Herr Abg. Adam (AfD) Herr Abg. Arndt (AfD) Herr Abg. Berger (AfD) Herr Abg. Dr. Berndt (AfD) Herr Abg. Deter (AfD) Herr Abg. Drenske (AfD) Herr Abg. Filter (AfD) Herr Abg. Freiherr von Lützow (AfD) Herr Abg. Günther (AfD) Herr Abg. Hanko (AfD) Herr Abg. Hohloch (AfD) Herr Abg. Hohm (AfD) Herr Abg. Hünich (AfD) Herr Abg. Jank (AfD) Herr Abg. John (AfD) Herr Abg. Dr. Kaufner (AfD) Frau Abg. Kotré (AfD) Herr Abg. Kubitzki (AfD) Herr Abg. Kuffert (AfD) Herr Abg. Möller (AfD) Herr Abg. Münschke (AfD) Frau Abg. Muxel (AfD) Herr Abg. Nothing (AfD) Frau Abg. Dr. Oeynhausen (AfD) Herr Abg. Pardeik (AfD) Herr Abg. Rescher (AfD) Herr Abg. Teichner (AfD) Herr Abg. Zimmermann (AfD) Folgende Abgeordnete stimmten mit Nein: Herr Abg. Adler (SPD) Frau Abg. Augustin (CDU) Frau Abg. Balzer (SPD) Herr Abg. Bommert (CDU) Herr Abg. Bretz (CDU) Herr Abg. Brüning (CDU) Herr Abg. Crumbach (BSW) Herr Abg. Dorst (BSW) Herr Abg. Eichelbaum (CDU) Frau Abg. Fährmann (CDU) Herr Abg. Fischer (SPD) Frau Abg. Fischer (SPD) Herr Abg. Funke (SPD) Herr Abg. Genilke (CDU) Frau Abg. Graßmel (SPD) Herr Abg. Dr. Grimm (SPD) Frau Abg. Dr. Gruhn (BSW) Herr Abg. Gursch (CDU) Frau Abg. Hildebrandt (SPD) Herr Abg. Hoffmann (CDU) Herr Abg. Katzmarek (SPD) Herr Abg. Keller (SPD) Frau Abg. Kornmesser (SPD) Herr Abg. Kutsche (BSW) Frau Abg. Lange (SPD) Herr Abg. Lehmann (BSW) Frau Abg. Prof. Dr. Liedtke (SPD) Herr Abg. Lüders (BSW) Herr Abg. Lüttmann (SPD) Frau Abg. Matzies (BSW) Frau Abg. Meyer (BSW) Frau Abg. Mittelstädt (SPD) Herr Abg. Noack (SPD) Herr Abg. Penquitt (SPD) Herr Abg. Peschel (BSW) Frau Abg. Poschmann (SPD) Herr Abg. Roick (SPD) Herr Abg. Roth (BSW) Herr Abg. Rüter (SPD) Frau Abg. Sahi (SPD) Herr Abg. Scheetz (SPD) Herr Abg. Prof. Dr. Schierack (CDU) Frau Abg. Schmidt (SPD) Frau Abg. Schönbrunn (SPD) Frau Abg. Dr. Schüle (SPD) Frau Abg. Seiler (SPD) Herr Abg. Simon (BSW) Herr Abg. Skopec (BSW) Herr Abg. Steinfurth (SPD) Herr Abg. Stohn (SPD) Herr Abg. Vogelsänger (SPD) Herr Abg. von Ossowski (BSW) Frau Abg. Walter-Mundt (CDU) Herr Abg. Wernitz (SPD) Herr Abg. Dr. Woidke (SPD) Frau Abg. Wolff (SPD) Anwesenheitsliste Herr Abg. Adam (AfD) Herr Abg. Adler (SPD) Herr Abg. Arndt (AfD) Frau Abg. Augustin (CDU) Frau Abg. Balzer (SPD) Herr Abg. Berger (AfD) Herr Abg. Dr. Berndt (AfD) Herr Abg. Bommert (CDU) Herr Abg. Bretz (CDU) Herr Abg. Brüning (CDU) Herr Abg. Crumbach (BSW) Herr Abg. Deter (AfD) Herr Abg. Dorst (BSW) Herr Abg. Drenske (AfD) Herr Abg. Eichelbaum (CDU) Frau Abg. Fährmann (CDU) Herr Abg. Filter (AfD) Frau Abg. Fischer (SPD) Herr Abg. Fischer (SPD) Herr Abg. Freiherr von Lützow (AfD) Herr Abg. Funke (SPD) Herr Abg. Genilke (CDU) Frau Abg. Graßmel (SPD) Herr Abg. Dr. Grimm (SPD) Frau Abg. Dr. Gruhn (BSW) Herr Abg. Günther (AfD) Herr Abg. Gursch (CDU) Herr Abg. Hanko (AfD) Frau Abg. Hildebrandt (SPD) Herr Abg. Hoffmann (CDU) Herr Abg. Hohloch (AfD) Herr Abg. Hohm (AfD) Herr Abg. Hornauf (BSW) Herr Abg. Hünich (AfD) Herr Abg. Jank (AfD) Herr Abg. Janke (AfD) Herr Abg. John (AfD) Herr Abg. Katzmarek (SPD) Herr Abg. Dr. Kaufner (AfD) Herr Abg. Keller (SPD) Frau Abg. Kornmesser (SPD) Frau Abg. Kotré (AfD) Herr Abg. Kubitzki (AfD) Herr Abg. Kuffert (AfD) Herr Abg. Kutsche (BSW) Frau Abg. Lange (SPD) Herr Abg. Lehmann (BSW) Frau Abg. Prof. Dr. Liedtke (SPD) Herr Abg. Lüders (BSW) Herr Abg. Lüttmann (SPD) Frau Abg. Matzies (BSW) Frau Abg. Meyer (BSW) Frau Abg. Mittelstädt (SPD) Herr Abg. Möller (AfD) Herr Abg. Münschke (AfD) Frau Abg. Muxel (AfD) Herr Abg. Noack (SPD) Herr Abg. Nothing (AfD) Frau Abg. Dr. Oeynhausen (AfD) Herr Abg. Pardeik (AfD) Herr Abg. Penquitt (SPD) Herr Abg. Peschel (BSW) Frau Abg. Poschmann (SPD) Herr Abg. Dr. Redmann (CDU) Herr Abg. Rescher (AfD) Herr Abg. Roick (SPD) Herr Abg. Roth (BSW) Herr Abg. Rüter (SPD) 2025 111 Frau Abg. Sahi (SPD) Herr Abg. Scheetz (SPD) Herr Abg. Prof. Dr. Schierack (CDU) Frau Abg. Schmidt (SPD) Frau Abg. Schönbrunn (SPD) Frau Abg. Dr. Schüle (SPD) Frau Abg. Seiler (SPD) Herr Abg. Simon (BSW) Herr Abg. Skopec (BSW) Herr Abg. Steinfurth (SPD) Herr Abg. Stohn (SPD) Herr Abg. Teichner (AfD) Herr Abg. Vogelsänger (SPD) Herr Abg. von Ossowski (BSW) Frau Abg. Walter-Mundt (CDU) Herr Abg. Wernitz (SPD) Herr Abg. Dr. Woidke (SPD) Frau Abg. Wolff (SPD) Herr Abg. Zimmermann (AfD) Schriftliche der Landesregierung auf Mündliche Fragestunde im Landtag Antworten Anfragen in der am 16.07.2025 Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 186 der Abgeordneten Ines Seiler (SPD-Fraktion) Maßnahmen zur Reduzierung der Intersection-Starts Der hohe Anteil der Intersection-Starts am BER der Region rund um den Flughafen nach wie sion fordert bereits seit langem eine deutliche Ich frage die Landesregierung daher: Welche um die Anzahl der Intersection-Starts zu reduzieren? Namens der Landesregierung beantwortet der die Mündliche Anfrage wie folgt: Die Minderung des Fluglärms am Verkehrsflughafen wichtige Daueraufgabe zur Entlastung der Flughafenanwohner. des Flughafens zur Anbindung der Metropolregion Fluglärm jedoch nicht vermeidbar. Eine Reduzierung des Fluglärms ist jedoch klares komplexes Themenfeld und betrifft alle Akteure. ordnung Anreize, nicht nur leises Fluggerät zu nutzen. Die Entgeltsteigerungen zur Nachtzeit ten vorzuverlegen. Auch die Vermeidung von Intersection-Takeoffs Fluglärmkommission als eine Maßnahme zur dahingehenden Vorschläge wurden ausgiebig Die adressierten Flugsicherungsorganisationen, als auch deren Aufsichtsbehörde, das Bundesaufsichtsamt auch die Genehmigungsbehörde, die Gemeinsame Brandenburg (LuBB), sehen unter den gegenwärtigen Möglichkeiten, die Piloten zu einer Nutzung der auf die Nutzung sogenannter Intersection-Takeoffs keine Befugnisse, die über die Eingriffsmöglichkeiten Organisationen hinausgehen. Die Entwicklung der Flugverfahren am BER bleibt ist die Einführung der satellitengestützten Navigation, Navigation (PBN) vorgesehen. Diese ermöglicht Eingegangen: 16.07.2025 / Ausgegeben: 16.07.2025 am Flughafen BER und der damit verbundene Fluglärm sind in vor ein großes Thema. Die Fluglärmkommis-Reduzierung dieser Abflugverfahren. Maßnahmen hat sie bereits unternommen, Minister für Infrastruktur und Landesplanung Berlin Brandenburg war und bleibt eine In Anbetracht der Funktion Berlin/Brandenburg im Luftverkehr ist Ziel der Landesregierung. Dies ist ein So setzt die FBB GmbH durch ihre Entgeltverwenden, sondern auch möglichst leise zu führen dazu, Flugbewegungen in die Tagzeiwird von den Fragestellern sowie der Reduzierung des Fluglärms angesehen. Die in der Fluglärmkommission diskutiert. sowohl die Deutsche Flugsicherung (DFS) für Flugsicherung (BAF), als Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Rahmenbedingungen wenig vollen Startbahnlänge zu zwingen und damit zu verzichten. Die Landesregierung hat der zuständigen Behörden und jedoch nicht stehen. Für Ende Oktober der sogenannten Performance Based den Piloten eine genauere Führung auf den bereits lärmoptimierten Flugrouten. Darüber verkehrsarmen Zeiten ermöglicht. So können ausanflügen umflogen werden. Auch wenn Änderungen am BER viel Zeit benötigen ßig Gespräche mit den Airlines mit dem Ziel, Intersection-Takeoffs besteht die Bereitschaft von ersten Fluggesellschaften, Die Landesregierung wird sich auch in Zukunft flughafen zu reduzieren. - 2 hinaus werden segmentierte Anflüge in den bewohnte Gebiete auf den Standardgerade-- sie finden statt. So führe ich regelmäweiter zu reduzieren. Es dies zu prüfen. dafür einsetzen, den Fluglärm am Verkehrs-- Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 187 des Abgeordneten Norbert Rescher (AfD-Fraktion) Grundsteuerliche Behandlung von Kleingartenlauben Die Grundsteuerreform sorgt bei zahlreichen denburg für erhebliche Verunsicherung. Grundsätzlich des Bundeskleingartengesetzes (§ 1 BKleingG) gen zugeordnet und unterliegen damit der Grundsteuer Nach § 3 Abs. 2 Bundeskleingartengesetz laube - einschließlich eines überdachten Freisitzes erlich entscheidend ist hingegen § 237 Abs. 8 Anlagen auf Kleingartenparzellen bis zu einer fern keine Wohnnutzung vorliegt, nicht als selbstständige landwirtschaftlichen Nutzung bewertet - sie fallen In der Praxis jedoch fürchten viele Kleingärtner, dratmeter-Grenze des Bundeskleingartengesetzes dach, eine überdachte Terrasse oder bauliche schal als Gebäude des Grundvermögens eingestuft werden könnten - obwohl keinerlei Wohnnutzung che Einstufungen wären mit erheblichen finanziellen an der tatsächlichen Nutzung der Parzelle etwas Besonders relevant ist in diesem Zusammenhang Dort werden auch Lauben, die die 30-Quadratmeter-Grenze sogenannte Wirtschaftsgebäude gewertet und gen zugerechnet - sofern keine Wohnnutzung bewusst auf eine gesonderte Bewertung als Grundvermögen, Nutzungen auch bei baulichen Abweichungen legung des Bewertungsgesetzes zugunsten der trägt dem tatsächlichen Charakter solcher Lauben Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: Erholungszwecken genutzte Lauben in Kleingartenanlagen 24-Quadratmeter-Grenze des Bundeskleingartengesetzes Grundsteuerreform nicht in die Grundsteuer B Namens der Landesregierung beantwortet der Mündliche Anfrage wie folgt: Das Land Brandenburg wendet - wie auch das bei der Grundsteuer an. Folgerichtig entspricht Eingegangen: 16.07.2025 / Ausgegeben: 16.07.2025 mit baulichen Abweichungen Kleingärtnerinnen und Kleingärtnern in Branwerden Kleingartenflächen im Sinne dem land- und forstwirtschaftlichen VermöA. ist die zulässige Grundfläche einer Garten-- auf 24 Quadratmeter begrenzt. Steu-Bewertungsgesetz: Danach werden bauliche Bruttogrundfläche von 30 Quadratmetern, so-Gebäude, sondern als Teil der also weiterhin unter die Grundsteuer A. dass Gartenlauben, die von der 24-Quaabweichen - etwa durch ein festes Vor-Eigenheiten -, von den Finanzämtern pau- und damit mit Grundsteuer B belegt oder komfortable Ausstattung vorliegt. Sol-Nachteilen verbunden, ohne dass sich geändert hätte. die Verwaltungspraxis des Landes Berlin: überschreiten, pauschal als weiterhin dem landwirtschaftlichen Vermövorliegt. Die Finanzämter verzichten damit um typische kleingärtnerische nicht steuerlich zu benachteiligen. Diese Aus-Kleingärtner schafft Rechtssicherheit und Rechnung. Wie stellt sie sicher, dass rein zu - auch wenn sie baulich von der abweichen - im Rahmen der fallen, sofern keine Wohnnutzung vorliegt? Minister der Finanzen und für Europa die Land Berlin - das sogenannte Bundesmodell die hiesige Verwaltungspraxis zur Bewertung von Gartenlauben, die sich auf Kleingärtenflächen befinden, der Verwaltungspraxis des Landes Berlin. Gartenlauben unter 30 qm Bruttogrundfläche 2025 nicht mehr der Grundsteuer B. Gartenlauben, steigt und für die keine Wohnnutzung vorliegt, Brandenburg als Wirtschaftsgebäude im landsteuer A) bewertet. Eine Zuordnung zum Grundvermögen erfolgt Gartenlaube. Lediglich dann, wenn die Flächen werden – beispielsweise bei einem Wohnhaus, der Kleingartenanlage – erfolgt eine Zuordnung Grundvermögen und damit zur Grundsteuer B. Wir haben die Fragen der Kleingärtnerinnen aufgegriffen, das auf unserer Webseite (mdfe.brandenburg.de) Dieses ist beigefügt und weist auch aus, dass und Pächter Grundsteuerklärungen abgeben Anlage/n: 1. Die neue Grundsteuer - Merkblatt für Kleingarten - 2 im Sinne des Bundeskleingartengesetzes unterfallen auch im Land Brandenburg ab deren Bruttogrundfläche 30 qm überwerden von den Finanzämtern des Landes und forstwirtschaftlichen Vermögen (Grundnicht aufgrund der Größe der aufstehenden durch eine Bebauung zweckentfremdet Ferienhaus oder einer Gaststätte innerhalb dieser Kleingartenflächen zum und Kleingärtner in einem Merkblatt abgerufen werden kann. die Eigentümer und nicht die Pächterinnen müssen. und Dauerkleingarten - Merkblatt für Kleingarten und Dauerkleingarten Kleingärten und Dauerkleingärten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes werden für Zwecke der Grundsteuer dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen (Grund - steuer A) zugeordnet, wenn diese nicht durch eine Bebauung zweckentfremdet werden. Zweckentfremdung eines Kleingartens und Dauerkleingartens ist beispielsweise bei dauernd zum Wohnen geeigneten Bauwerken oder ge - Wer ist von der Erklärungspflicht betroffen? Zur Abgabe der Grundsteuerwerterklärung für die Hauptfeststellung des Grundsteuerwerts zum 1. Januar 2022 ist verpflichtet, wer zum 1. Januar 2022 Eigentümerin oder Ei - gentümer des Grund und Bodens war. Erklärungspflichtig sind nicht die Pächterinnen oder Pächter des Kleingartens Was ist gegenüber dem Finanzamt zu erklären? Da Kleingärten und Dauerkleingärten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zuzuordnen sind, ist für die Erklärungsabgabe die Anlage Land- und Forstwirtschaft (GW 3) zu nutzen. Eine Kleingarten- oder Dauerkleingartenanlage kann aus meh - reren Gartenparzellen bestehen. In der Regel ist für die gesamte Kleingarten- oder Dauerkleingartenanlage und nicht für jede Gartenparzelle die Erklärung einzureichen. Insbe - sondere sind folgende Daten in der Erklärung anzugeben: – Angaben zum Grundstück (Gemarkung, Gemarkungs - nummer, Flur, amtliche Fläche) sowie – die Art der Nutzung (Nutzung, Fläche). Wie geht es dann weiter? Von Ihrem Finanzamt erhalten die Eigentümer des Grund und Bodens einen Grundsteuerwert- und einen Grund - steuermessbescheid. Der Grundsteuerwert und der Grundsteuermessbetrag werden für die gesamte Kleingarten- oder Dauerkleingartenanlage festgestellt bzw. festgesetzt. Es erfolgt keine Berechnung des Grundsteuerwerts oder Grundsteuermessbetrags getrennt nach einzelnen Garten - parzellen, auch wenn diese an unterschiedliche Personen verpachtet sind. Sollten durch das Finanzamt unrichtige Daten für die Be - wertung des Grund und Bodens des Kleingartens bzw. des Herausgeber: Ministerium der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg Stand: Juli 2025 | mdfe.brandenburg.de | finanzamt.brandenburg.de grundsteuer.brandenburg.de werblich genutzten Bauwerken (z. B. Gaststätte innerhalb einer Kleingartenanlage) der Fall. Dann unterfallen diese Gärten dem Grundvermögen (Grundsteuer B). Dies gilt auch für Eigentümer- oder Wohnungsgärten. Sie sind keine Kleingärten und Dauerkleingärten im Sinne des Bundes - kleingartengesetzes. oder Dauerkleingartens. Die Pächter sind aber gesetzlich verpflichtet, die für die Erstellung der Erklärung benötigten Informationen den Eigentümern des Grund und Bodens zur Verfügung zu stellen (vgl. § 228 Absatz 3 Bewertungs - gesetz). Gartenlauben mit einer Bruttogrundfläche von mehr als 30 qm sind mit der Nutzungsart 14 „Gartenlaube größer 30 qm“ zu erklären. Die Bruttogrundfläche umfasst Stand- und Nebenflächen einschließlich überdachter Terrassen und Sitzplätze. Alle weiteren Flächen (z. B. Gartenflächen, Wege, Spielflächen, Gartenlauben unter 30 qm, Gewächs - häuser, freistehende Geräteschuppen) sind mit der Nutzungsart 13 „Kleingarten- und Dauerkleingartenland“ zu erklären. Dauerkleingartens herangezogen worden sein, kann der Ei - gentümer des Grund und Bodens Einspruch sowohl gegen den Grundsteuerwertbescheid als auch gegen den Grund - steuermessbescheid einlegen. Pächterinnen oder Pächter haben keine Befugnis, gegen die an die Grundstückseigen - tümerinnen oder -eigentümer gerichteten Bescheide Einspruch einzulegen. Die für die Festsetzung der Grundsteuer erforderlichen Da - ten im Grundsteuermessbescheid werden Ihrer Gemeinde in elektronischer Form übermittelt. | Heinrich-Mann-Allee 107 | 14473 Potsdam | steuer-deine.zukunft.de Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 188 der Abgeordneten Tina Fischer (SPD-Fraktion) Intersection-Starts am Flughafen BER Intersection-Starts gehören zu den besonders ihr Anteil auf der Südbahn inzwischen bei fast Die Festlegung von Abflugverfahren ist ein komplexer Vorgaben zu beachten sind. Im Koalitionsvertrag legung lärmarmer An- und Abflugverfahren unterstützt Ich frage die Landesregierung daher: Welche section-Starts zu verringern und damit die Lärmbelastung wohner zu reduzieren? Namens der Landesregierung beantwortet der die Mündliche Anfrage wie folgt: Die Minderung des Fluglärms am Verkehrsflughafen wichtige Daueraufgabe zur Entlastung der Flughafenanwohner. des Flughafens zur Anbindung der Metropolregion Fluglärm jedoch nicht vermeidbar. Eine Reduzierung des Fluglärms ist jedoch klares komplexes Themenfeld und betrifft alle Akteure. ordnung Anreize, nicht nur leises Fluggerät zu nutzen. Die Entgeltsteigerungen zur Nachtzeit ten vorzuverlegen. Auch die Vermeidung von Intersection-Takeoffs Fluglärmkommission als eine Maßnahme zur dahingehenden Vorschläge wurden ausgiebig Die adressierten Flugsicherungsorganisationen, als auch deren Aufsichtsbehörde, das Bundesaufsichtsamt auch die Genehmigungsbehörde, die Gemeinsame Brandenburg (LuBB), sehen unter den gegenwärtigen Möglichkeiten, die Piloten zu einer Nutzung der auf die Nutzung sogenannter Intersection-Takeoffs keine Befugnisse, die über die Eingriffsmöglichkeiten Organisationen hinausgehen. Eingegangen: 16.07.2025 / Ausgegeben: 16.07.2025 lärmintensiven Startverfahren. Dennoch liegt 70 %. Prozess, bei dem viele Akteure und ist jedoch klar festgehalten, dass die Festwird. Möglichkeiten sieht sie, den Anteil der Interfür die Anwohnerinnen und An-Minister für Infrastruktur und Landesplanung Berlin Brandenburg war und bleibt eine In Anbetracht der Funktion Berlin/Brandenburg im Luftverkehr ist Ziel der Landesregierung. Dies ist ein So setzt die FBB GmbH durch ihre Entgeltverwenden, sondern auch möglichst leise zu führen dazu, Flugbewegungen in die Tagzeiwird von den Fragestellern sowie der Reduzierung des Fluglärms angesehen. Die in der Fluglärmkommission diskutiert. sowohl die Deutsche Flugsicherung (DFS) für Flugsicherung (BAF), als Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Rahmenbedingungen wenig vollen Startbahnlänge zu zwingen und damit zu verzichten. Die Landesregierung hat der zuständigen Behörden und Die Entwicklung der Flugverfahren am BER bleibt ist die Einführung der satellitengestützten Navigation, Navigation (PBN) vorgesehen. Diese ermöglicht bereits lärmoptimierten Flugrouten. Darüber verkehrsarmen Zeiten ermöglicht. So können ausanflügen umflogen werden. Auch wenn Änderungen am BER viel Zeit benötigen ßig Gespräche mit den Airlines mit dem Ziel, Intersection-Takeoffs besteht die Bereitschaft von ersten Fluggesellschaften, Die Landesregierung wird sich auch in Zukunft flughafen zu reduzieren. - 2 jedoch nicht stehen. Für Ende Oktober der sogenannten Performance Based den Piloten eine genauere Führung auf den hinaus werden segmentierte Anflüge in den bewohnte Gebiete auf den Standardgerade-- sie finden statt. So führe ich regelmäweiter zu reduzieren. Es dies zu prüfen. dafür einsetzen, den Fluglärm am Verkehrs-- Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 189 der Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen (AfD-Fraktion) Übervolle Asservatenkammern in Berlin und Im schwarz-rot regierten Berlin quillt die Asservatenstelle über, dass die Staatsanwaltschaft diese seit Die Asservatenräume in den Polizeidienststellen Ein internes Rundschreiben fordert daher Polizisten Durchsuchungen - soweit rechtlich und taktisch geplante Polizeieinsätze in der Hauptstadt auszufallen. Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie Berlin Straftäter nicht mehr konsequent verfolgt? Namens der Landesregierung beantwortet der Mündliche Anfrage wie folgt: Der in Rede stehende Schriftverkehr der Berliner feersuchen aus Berlin sind der Landesregierung sind auch Auswirkungen auf Brandenburg nicht Die Landesregierung hat auch keine Hinweise ausgesetzt ist. Das ist auch dem diesbezüglich zu entnehmen. Die polizeiliche Aufgabenerfüllung in Brandenburg 1 Vgl. https://www.bz-berlin.de/berlin/asservatenkammer-polizei, Eingegangen: 16.07.2025 / Ausgegeben: 16.07.2025 mögliche Gefahren für Brandenburg im Kriminalgericht Moabit derart Ende Juni bis auf Weiteres geschlossen hat. stoßen aber schnell an Kapazitätsgrenzen. auf zu prüfen, „ob die Durchführung von vertretbar - aufschiebbar ist“. Daher drohen 1 das Risikopotenzial für Brandenburg, wenn Minister des Innern und für Kommunales die Polizei sowie dies aufgreifende Amtshilbislang nicht bekannt geworden. Insofern zu erwarten. darauf, dass in Berlin die Strafverfolgung im Konjunktiv gehaltenen Presseartikel nicht ist weiterhin gewährleistet. abgerufen am 09.07.2025. Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 179 der Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen (AfD-Fraktion) Flüchtlings- und asylbedingte Ausgaben in In seinem Bericht „gem. § 19 Abs. 1 Nr. 2 HG halts 2024 an den Ausschuss für Haushalt und Jahresabschluss 2024“ vom 26. Mai 2025 schreibt Europa: „Die flüchtlings- und asylbedingten Ausgaben an und übertreffen mit insgesamt 600,3 Millionen (552,4 Millionen Euro). Im Vorjahr (2023) betrugen gaben 579,1 Millionen Euro.“ Ich frage die Landesregierung: Welche Kostenpositionen Maßnahmen ordnet sie mit jeweils welchen „flüchtlings- und asylbedingten Ausgaben“ ein Grundlage für die Jahre 2023 und 2024 auflisten, § 14 Abs. 1, § 14 Abs. 2 Satz 1, § 14 Abs. 2 Satz Namens der Landesregierung beantwortet der Mündliche Anfrage wie folgt: Die Ausgaben für die Flüchtlingsunterbringung, Brandenburg in den letzten Jahren gestiegen. Ausgaben drei Jahre in Folge zurück. Dieser den Jahren 2020 und 2021 verstetigten sich Euro. Durch den russischen Angriffskrieg auf flüchtlingsinduzierten Ausgaben ab dem Jahr auf über 500 Millionen Euro pro Jahr an. 2023 gesamt 579,1 Millionen Euro und in 2024 600,3 bisherigen Rekordjahres 2023 (579,1 Millionen Die nachfolgende Übersicht zeigt die Entwicklung Jahre 2023 und 2024 nach Zweck, Haushaltsstelle Eingegangen: 16.07.2025 / Ausgegeben: 16.07.2025 den Jahren 2023 und 2024 2023/2024 i. d. F. des 2. Nachtragshaus-Finanzen des Landtages Brandenburg zum das Ministerium der Finanzen und für stiegen 2024 gegenüber dem Vorjahr Euro das Niveau des Jahres 2016 die flüchtlings- und asylbedingten Aus- bzw. Erstattungstatbestände bzw. verausgabten Mitteln unter die sogenannten (bitte tabellarisch mit der jeweils rechtlichen also zum Beispiel jeweilige Ausgaben für 2, § 14 Abs. 3 Satz 1 LAufnG etc.)? Minister der Finanzen und für Europa die -versorgung und –integration sind im Land Nach 2016 gingen die flüchtlingsbedingten Trend drehte sich ab dem Jahr 2020 um. In die Ausgaben im Bereich < 390,0 Millionen die Ukraine seit Februar 2022 stiegen die 2022 im Vergleich zu den Vorjahren deutlich wurden für flüchtlingsinduzierte Zwecke ins-Millionen Euro verausgabt. Das Niveau des Euro) wurde damit übertroffen. der flüchtlingsbedingten Ausgaben der und Rechtsgrundlage: Zweck HH-Stelle Rechtsgrundlage Kostenerstatt ung gem. Kap. 20 030, Landesaufnahmegesetz 14, 15 Titel 633 11 Landesaufna hmegesetz Kap. 03 810, Ausgaben § 44 ZABH ges. AsylG Rechtsanspr Maßnahmen zur bei 05 050 Titel 633 10 uch auf Verbesserung der neu ab 2019 bei 05 060 Kitaplatz Kinderbetreuung Titel 633 10 gem. KitaG Schulpflicht Lehrkräfte und sonstiges Aufwüchse in Kapitel 05 gem. pädagogisches Personal 300- 05 332 Abs. BbgSchulG Kostenerstattung gemäß §§ 89 ff SGB VIII, insbes. Kap. 05 050, §§ 89 unbegleitete minderjährige 633 66 VIII Flüchtlinge Zuwendungen zur Förderrichtlini Unterstützung kommunaler 20 030 / 633 14 e Integrationsangebote § 189 GVG; Dolmetscherleistungen in Aufwüchse bei 04 040, Abs. den Gerichtsbarkeiten und in 04 050, 04 090, 04 110, BbgJVollzG; den Justizvollzugsanstalten 04 120 und 04 121 § 6 Abs. BBgSVVollz G; JVEG andere Gesamt Der größte Anteil der Ausgaben im Jahr 2024 §§ 14, 15 Landesaufnahmegesetz mit 323 ZABH (§ 44 Abs. 1 AsylG), die sich auf 94 Millionen die Maßnahmen zur Verbesserung der Kinderbetreuung sowie für Lehrkräfte und sonstiges pädagogisches Euro die wesentlichen flüchtlingsindizierten Ausgabenbestandteile. - 2 2023 2024 Ausgaben in Ausgaben in Mio. € Mio. € §§ 327,6 323,0 Abs. 1 95,4 94,0 42,9 57,9 §1 §36 54,7 54,7 2 ff SGB 27,1 39,5 4,3 4,9 Abs. 1 § 12 1 2,8 3,7 1 24,4 22,6 579,1 600,3 resultiert aus der Kostenerstattung gemäß Millionen Euro sowie aus Kosten der Euro beliefen. Darüber hinaus waren (KitaG) mit 57,9 Millionen Euro Personal (BbgSchulG) mit 39,5 Millionen - Zur Systematik der Datenerhebung ist zu erwähnen, flüchtlingsinduzierten Ausgaben und nicht flüchtlingsinduzierten objektiv möglich ist, da die Haushaltssystematik Beispiele sind Stellen für Lehrkräfte oder im Justizbereich. Fachressorts auf Basis von Annahmen Abschätzungen daher betonen, dass insbesondere die sonstigen Unschärfen enthalten können. Darüber hinaus liegen die Daten für eine Untergliederung dem konkreten Rechtsgrund gemäß der Fragestellung - 3 dass eine exakte Trennung von Ausgaben nicht immer diese Abgrenzung nicht zwingend vorsieht. Für diese Fälle wurden von den vorgenommen. Insofern möchte ich flüchtlings- bzw. asylbedingten Ausgaben der Ausgabenpositionen nach nicht vor. - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 192 der Abgeordneten Ellen Fährmann (CDU-Fraktion) Umsetzung der Nachbarschaftshilfe fasst, Nachbarschaftshilfe durch Einzelpersonen gekassen den Betrag von 131 Euro hierfür zur die Anerkennung von niedrigschwelligen Betreuungs-§ 45b Abs. 4 des Elften Buches Sozialgesetzbuch velliert werden. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: gebotsanerkennungsverordnung abgeschlossen? Namens der Landesregierung beantwortet die Mündliche Anfrage wie folgt: Ich habe auf der 3. Sitzung des zuständigen Ausschusses 12. März 2025 zu Ihrer Frage ausgeführt, Angebotsanerkennungsverordnung zum 1. Januar geändert. Eingegangen: 16.07.2025 / Ausgegeben: 16.07.2025 am 26. März 2025 den Beschluss geanzuerkennen. Monatlich stellen die Pfle-Verfügung. Dazu muss die Verordnung über und Entlastungsangeboten nach (NBEA-AnerkV) vom 4. Januar 2016 no-Wann ist die Überarbeitung der An-Ministerin für Gesundheit und Soziales die für Gesundheit und Soziales am dass wir ein Inkrafttreten der novellierten 2026 planen. Daran hat sich nichts Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 191 der Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen (AfD-Fraktion) Internationale Gesundheitsvorschriften und Die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften ber 2024 bekannt gemacht, die Frist für Widersprüche dieser Frist treten die Änderungen der IGV für in Kraft. Nach dreijähriger Beratung wurde zudem etwa 190 Ländern verabschiedet. Eine Ratifizierung ren geplant. Ich frage die Landesregierung: Inwieweit war sie teure mit einer Stellungnahme, Datentransfer nationalen Gesundheitsvorschriften bzw. beim cher konkreten Positionierung seitens der Landesregierung IGV als auch den Pandemievertrag beantworten sitionierung ausführen. Namens der Landesregierung beantwortet die Mündliche Anfrage wie folgt: Der Internationale Vertrag zur Pandemieprävention mievertrag) ist ein geplantes internationales Abkommen weise der Mitgliedstaaten der Weltgesundheitsorganisation tion, Vorsorge und Reaktion). Allein die Mitgliedstaaten beteiligt. Brandenburg als Bundesland ist an den Die Vertragsstaaten beschlossen im Juni 2024 heitsvorschriften (IGV). Die beschlossenen Änderungen führung einer „pandemischen Notlage“. Neu darüber hinaus eine nationale IGV Koordinierungsstelle Diese Änderungen müssen in nationales Recht Länderanhörung zum Referentenentwurf des Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) Ende Juni und Soziales hat in seiner Stellungnahme Bedenken Bundes zur Umsetzung der Internationalen gemacht. Wir halten nach den Erfahrungen der Beteiligung der Länder für notwendig, um die prüfen. Eingegangen: 16.07.2025 / Ausgegeben: 16.07.2025 WHO-Pandemievertrag (IGV) wurden im Septemläuft am 19. Juli 2025 ab. Nach Ablauf alle Vertragsstaaten am 19. September 2025 im Mai 2025 der WHO-Pandemie von des Vertrages ist in den nächsten Jahwann nach Aufforderung durch welche Ak- oder Ähnliches in die Änderungen der Inter-Entwurf des WHO-Pandemievertrag mit weleingebunden? Bitte sowohl für sowie Inhalte der Stellungnahme und Po-Ministerin für Gesundheit und Soziales die und -vorsorge (Internationaler Pandeüber eine koordinierte Vorgangs-(WHO) bei Pandemien (Präven-(194) sind an den Verhandlungen Verhandlungen nicht beteiligt. Änderungen der Internationalen Gesundumfassen unter anderem die Eineingerichtet durch die IGV-Änderungen wird („National IHR Authority“). ratifiziert werden, sodass es – aktuell - eine Gesetzes zur Änderung der Internationalen 2025 gab. Das Ministerium für Gesundheit gegen den Referentenentwurf des Gesundheitsrichtlinien der WHO geltend Corona-Pandemie zunächst eine intensivere Eingriffsrechte des Gesetzentwurfs näher zu Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 194 der Abgeordneten Nicole Walter-Mundt (CDU-Fraktion) Sachstand der begleitenden Wasserstoffinfrastruktur Die Heidekrautbahn wird seit kurzem mit sieben gen betrieben. Sie verkehren im 60-Minuten-Takt nebeck und Schmachtenhagen sowie im 30-Minuten-Takt Ein zentrales Element dieses wichtigen und nachhaltige Wasserstoffversorgung der Fahrzeuge. Wasserstofftankstelle und ein Wasserstoffwerk kehrsvertrags im Netz HB 3 waren beide Einrichtungen was die Versorgung der Züge vor erhebliche Herausforderungen Die Wasserstofftankstelle am Bahnhof Basdorf und sollte laut Aussagen der Landesregierung übergehen. Ich frage die Landesregierung: Wie ist der Sachstand Wensickendorf? Namens der Landesregierung beantwortet der die Mündliche Anfrage wie folgt: Für die Versorgung der Heidekrautbahn mit grünem den Ortsteilen Wensickendorf, Schmachtenhagen serstoffwerk. Die Gesamtanlage wird im Wesentlichen pressionsanlage und Speichertanks mit einem Für die Heidekrautbahn wird die Anlage etwa 200 Dafür werden vier Megawatt Elektrolyseleistung Der Bau des Wasserstoffwerks Wensickendorf ger Enertrag liegt jedoch nach unserer Information vor. Mit einer Inbetriebnahme ist frühestens im Eingegangen: 16.07.2025 / Ausgegeben: 16.07.2025 der Heidekrautbahn modernen wasserstoffelektrischen Triebzüauf den Nebenästen nach Groß Schöim Hauptabschnitt. zukunftsweisenden Verkehrskonzepts ist die Sie sollte ursprünglich durch eine neue sichergestellt werden. Zu Beginn des Verjedoch noch nicht betriebsbereit, stellte. ist mittlerweile in Betrieb genommen worden bis zum 30. Juni 2025 in den Regelbetrieb zum Bau des Wasserstoffwerks in Minister für Infrastruktur und Landesplanung Wasserstoff plant Enertrag zwischen und Zehlendorf bei Oranienburg ein Wasaus einem Elektrolyseur, einer Kom-Fassungsvermögen von 1 800 kg bestehen. Tonnen Wasserstoff pro Jahr bereitstellen. benötigt. hat noch nicht begonnen. Dem Vorhabenträjetzt die notwendige Baugenehmigung ersten Quartal 2026 zu rechnen. Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 193 der Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen (AfD-Fraktion) Mittel des „Paktes für Pflege“ für die „Pflege ren 2025 und 2026 Am 31. März 2021 veröffentlichte das Ministerium Verbraucherschutz (MSGIV) eine Pressemitteilung, „Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen kommunaler 1 richtete. Dabei wurde jeder Kommune ein festes pelhaushalt 2025/2026 wird der „Pakt für Pflege“ desregierung fortgeführt. Ich frage daher die Landesregierung: Mittel in die „Pflege vor Ort“ den Kommunen vom Land welchen konkreten Änderungen der Billigkeitsrichtlinie gislaturperiode? Bitte jährlich nach den Kommunen ter und Gemeinden) aufschlüsseln analog der mündliche Anfrage Nr. 2211 der 7. Legislaturperiode. Namens der Landesregierung beantwortet die Mündliche Anfrage wie folgt: Vorneweg eine kleine, aber wichtige Korrektur: Im Doppelhaushalt 2025/26 stehen für den Pakt gung, als in den Jahren 2023 oder 2024 ausgegeben Pflege werde „mit reduzierten Mitteln“ fortgesetzt, Zur Antwort auf Ihre Frage: Die Richtlinie „Pflege vor Ort“ und die Richtlinie Weiterentwicklung von Pflegestützpunkten sind anschließenden Förderrichtlinien werden in diesen abgestimmt. Auch wenn ich davon ausgehe, Vorschlägen zustimmen werden, kann ich jetzt über deren Inhalt - und dazu gehören die Budgets 1 Vgl. „Pakt für Pflege: Förderrichtlinie tritt in Kraft“, in: mitteilungen/detail/~31-03-2021-pakt-fuer-pflege-antraege-ab-1-april 06.07.2023. Eingegangen: 16.07.2025 / Ausgegeben: 16.07.2025 vor Ort“ für die Kommunen in den Jahfür Soziales, Gesundheit, Integration und in der es über das Inkrafttreten seiner Pflegepolitik - Pflege vor Ort“ be-Budget zugesichert. Mit dem neuen Dopmit reduzierten Mitteln von der neuen Lanwelcher Höhe stehen ab dem 1. Juli 2025 für jeweils 2025 und 2026 zur Verfügung mit gegenüber derjenigen aus der 7. Le-(Landkreise/kreisfreie Städte sowie Äm-Antwort der Landesregierung auf meine Ministerin für Gesundheit und Soziales die für Pflege 2 Millionen Euro mehr zur Verfüwurden. Ihre Aussage, der Pakt für ist schlicht unrichtig. Und das wissen Sie. zur Förderung des Ausbaus und der zum 30. Juni 2025 ausgelaufen. Die sich Tagen innerhalb der Landesregierung dass die beteiligten Häuser meinen noch nicht „im Namen der Landesregierung“ für die einzelnen Landkreise/kreisfreien https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/presse/presse-(31.03.2021), abgerufen am Städte, Ämter, Verbandsgemeinden, sowie amtsfreien ren. Auch wenn die Richtlinien rückwirkend zum 1. Förderunterbrechung vermieden werden. Die les und Versorgung des Landes Brandenburg rechtigen Kommunen angeschrieben und sie tragen. Bei laufenden Maßnahmen wurde von Förderung in der Regel zugleich ein sogenannter und vom LASV entsprechend bewilligt. Sobald rückwirkend ab dem 1. Juli 2025 die Bewilligungen - 2 Städte und Gemeinden - informie-Juli 2025 in Kraft treten werden, konnte eine Bewilligungsstelle, das Landesamt für Sozia-(LASV), hat am 17. Juni 2025 alle antragsbeaufgefordert, frühzeitig Fördermittel zu beanden Kommunen daraufhin mit dem Antrag auf vorzeitiger Maßnahmenbeginn beantragt die Richtlinien in Kraft sind, kann das LASV vornehmen. - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 196 des Abgeordneten Corrado Gursch (CDU-Fraktion) Digitalisierung der kommunalen Verwaltung Die Digitalisierung der kommunalen Verwaltung nahe, effiziente und zukunftsfähige Verwaltungsdienstleistungen. land wie Brandenburg ist es wichtig, dass auch schnell, zuverlässig und nutzerfreundlich zur richte ich meine Frage an die Landesregierung. Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet den kommunalen Verwaltungen Brandenburgs zung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) und Bürgerdienste? Namens der Landesregierung beantwortet der Mündliche Anfrage wie folgt: Mittlerweile sind 653 Verwaltungsleistungen im reichen von Elterngeld und Unterhaltsvorschuss aufenthaltsrechtliche Erlaubnisse, Einbürgerungen, nehmigungen bis hin zu Förderungen für den tungen kann vielfach vollständig digital oder zumindest Mit der Bildung des Ministeriums der Justiz Digitalisierung zum 1. Februar 2025 wurden erstmals Ministerium gebündelt. Die neu geschaffene IT-Leitstelle“ koordiniert die Digitalstrategie des E-Government und verantwortet die Umsetzung weiterer strategischer Digitalisierungsvorhaben Intelligenz und Open Data. Mein Haus nimmt derzeit die Weichenstellungen gungstellung der OZG-Fokusleistungen zu EfA-Leistungen („Einer-für-Alle“) existieren, sollen Angebot, entwickelt das Land zentrale Standardlösungen server oder Low-Code-Plattformen. Ziel ist es, hende Aktivitäten zu bündeln und die Digitalisierung Eingegangen: 16.07.2025 / Ausgegeben: 16.07.2025 ist ein entscheidender Faktor für bürger-Gerade in einem Flächenin ländlichen Regionen digitale Angebote Verfügung stehen. Vor diesem Hintergrund sie den aktuellen Stand der Digitalisierung in - insbesondere im Hinblick auf die Umsetdie flächendeckende Bereitstellung digitaler Minister der Justiz und für Digitalisierung die Land Brandenburg digital verfügbar. Diese über Fahrerlaubnisse, Eheschließungen, Wohngeld, Kfz-Zulassungen, Bauge-Denkmalerhalt. Die Beantragung dieser Leismedienbruchfrei erfolgen. zum Ministerium der Justiz und für alle Digitalisierungsaufgaben in einem Abteilung „Digitalpolitik, E-Government und Landes, steuert ressortübergreifend das des Onlinezugangsgesetzes (OZG) sowie wie Registermodernisierung, Künstliche vor, um die flächendeckende Zurverfüermöglichen. Wo bundesweit nachnutzbare diese genutzt werden; fehlt ein solches selbst, etwa über einen Formular-Kompetenzen gezielt einzusetzen, besteohne Verzögerungen voranzutreiben. Auch der Bürgerservice wird kontinuierlich verbessert: zielles Mitglied der Behördennummer 115, sodass men landesweit über ein zentrales Servicecenter erhalten. Um die Nutzung der digitalen Angebote pagne „Mach’s jetzt online“ ins Leben gerufen. und anpassbaren Marketingmaterialien, um die Darüber hinaus stellt das Land den Kommunen zung bereit, die die Entwicklung und den Betrieb und den Austausch zwischen den Akteuren fördern. Insbesondere kleinere Kommunen stehen jedoch ßen Herausforderungen und können die Digitalisierung wältigen. Die Landesregierung sieht sich daher stützen, um eine moderne, effiziente und bürgerfreundliche zu gewährleisten. - 2 Seit April 2025 ist Brandenburg offi-Bürgerinnen und Bürger sowie Unterneh-Auskünfte zu Verwaltungsdienstleistungen zu steigern, wurde die Marketingkam-Sie unterstützt Kommunen mit kostenfreien digitalen Services bekannter zu machen. IT-Basiskomponenten zur entgeltfreien Nutdigitaler Verwaltungsdienste erleichtern personell und finanziell weiterhin vor gronicht immer aus eigener Kraft bein der Verantwortung, hier gezielt zu unter-Verwaltung im gesamten Land - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 195 der Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen (AfD-Fraktion) Vorbeugemaßnahmen der Landesregierung Kürzlich wurde medial über das Bornavirus berichtet, Infektion mit dem Bornavirus ist zwar selten, gab es bereits Todesfälle in Bayern durch das Enzephalitis verursacht. Die Feldspitzmaus ist brandenburg weit verbreitet ist, gilt dieser Landesteil Ich frage daher die Landesregierung: Wie viele chen Empfehlungen zur Vorbeugung einer Infektion Land Brandenburg? Bitte Ort und Datum der gemeldeten Namens der Landesregierung beantwortet die Mündliche Anfrage wie folgt: Gemäß Infektionsschutzgesetz wurden der Landesregierung rus-Infektionen im Land Brandenburg übermittelt. hang mit der Erkrankung. Dies geschah: In der sowie im Havelland im Januar 2023 und in Ostprignitz-Ruppin Tabelle 1: Übermittelte Bornavirus-Fälle nach landkreis und Meldedatum Meldelandkreis Meldedatum Prignitz 30.01.2020 Prignitz 16.08.2022 Havelland 20.01.2023 Ostprignitz-Ruppin 22.11.2023 Für Empfehlungen zur Prävention von Bornavirus-Infektionen auf das Merkblatt „Informationen zur Vermeidung Virus 1“ des Robert Koch-Instituts in Zusammenarbeit 1 Vgl. „Tödliches Bornavirus: Westliches Brandenburg ist online.de/brandenburg/bornavirus-in-brandenburg-wie-hoch-ist-das-risiko-ZHXGKAHMR5CPHMQILMQPJQKM7M.html (11.06.2025), abgerufen Eingegangen: 16.07.2025 / Ausgegeben: 16.07.2025 im Hinblick auf das Bornavirus 1 zum Beispiel von der „MAZ“ . Eine verläuft aber fast immer tödlich. Im Frühjahr Virus, das beim Menschen eine schwere der wichtigste Wirt des Virus. Da sie in West- als potenzielles Endemiegebiet. Fälle mit gegebenenfalls Todesfolge mit welmit dem Bornavirus gab es bisher im Infektionen angeben. Ministerin für Gesundheit und Soziales die bisher vier Fälle von Bornavi-Alle vier Fälle verstarben im Zusammen-Prignitz im Januar 2020 und im August 2022 im November 2023. §7 IfSG im Land Brandenburg nach Meldeverweist die Landesregierung von Infektionen mit dem Borna Disease mit dem Bernhard-Nocht-Institut und ‚mutmaßliches Endemiegebiet‘“, in: https://www.mazam 08.07.2025. dem Friedrich Loefller-Institut. Demnach ist das Virus 1 (BoDV-1) grundsätzlich als sehr gering zieren, sollte der Kontakt zu Spitzmäusen und Insbesondere in Endemiegebieten sollten darüber eingehalten werden: • Identifikation und Beseitigung von Nahrungsquellen häuslichen Umfeld beobachtet, werden • Berührung und Entsorgung von lebenden Einmalhandschuhen und niemals mit bloßen zu Spitzmäusen oder deren Ausscheidungen Desinfektion • Besprühung toter Spitzmäuse und deren Reinigungsmittel vor Entsorgung • Entsorgung toter Spitzmäuse und deren Einmalhandschuhen und enganliegender • Aufnahme toter Spitzmäuse in einer Entsorgung der Plastiktüte nach Verschluss • Gründliche Reinigung kontaminierter Flächen • Sofortiges Duschen, einschließlich Haarwäsche, nach Beendigung staubiger Arbeiten Durch Einhaltung dieser Vorsorgemaßnahmen mieden werden. - 2 Risiko einer Infektion mit Borna Disease einzustufen. Um das Risiko weiter zu reduderen Ausscheidungen vermieden werden. hinaus folgende Vorsichtsmaßnahmen für Spitzmäuse, wenn diese im oder toten Spitzmäusen nur mit Händen; bei versehentlichem Kontakt gründliches Händewaschen und Ausscheidungen mit einem handelsüblichen Ausscheidungen nur unter Tragen von FFP2-Maske über die Hand gestülpten Plastiktüte; im Hausmüll mit Haushaltsreiniger und Waschen benutzter Kleidung kann eine Infektion mit dem Borna-Virus ver-- Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 197 des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt Vorbescheide für Windkraftanlagen Gemäß dem Gesetz für mehr Steuerung und 24. Februar 2025 besteht kein berechtigtes Interesse planungsrechtliche Zulässigkeit von Windkraftanlagen, halb von ausgewiesenen Windenergiegebieten giegebieten liegt. Ich frage die Landesregierung: Wie bearbeitet kraftanlagen, die seit dem 27. Februar 2025 gestellt Windenergiegebieten betreffen? Namens der Landesregierung beantwortet die schaft, Umwelt und Verbraucherschutz die Mündliche In der Tat besteht seit Inkrafttreten des Gesetzes Windenergieausbau am 28. Februar 2025 kein bescheid zur bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit, eines ausgewiesenen oder sich in Aufstellung Das Landesamt für Umwelt hat seitdem entsprechende die Verfahren eingestellt, wenn Antragsteller einige Ablehnungen laufen derzeit Widerspruchsverfahren; Auseinandersetzungen ist zu rechnen. Eine Zahlennennung ist zum jetzigen Zeitpunkt fahren tagesaktuell verändern. Was wir aber mit lage zeigt Wirkung – die Zahl der Vorbescheidsanträge gen. Gleichzeitig möchte ich klarstellen: Der Vorbescheid schafft. Nach wie vor besteht ein sogenanntes naturschutzrechtliche, immissionsschutzrechtliche unabhängig davon, ob sich der Standort Repowering-Vorhaben außerhalb ausgewiesener planungsrechtlichen Zulässigkeit möglich. Eingegangen: 16.07.2025 / Ausgegeben: 16.07.2025 (AfD-Fraktion) Akzeptanz beim Windenergieausbau vom für einen Vorbescheid über die bauwenn der Vorhabenstandort außer- oder in Aufstellung befindlichen Windenerdas LfU Anträge auf Vorbescheide für Windwurden und Standorte außerhalb von Ministerin für Land- und Ernährungswirt-Anfrage wie folgt: für mehr Steuerung und Akzeptanz beim berechtigtes Interesse mehr an einem Vorwenn der geplante Standort außerhalb befindlichen Windenergiegebiets liegt. Anträge entweder abgelehnt oder ihre Anträge zurückgezogen haben. Gegen mit gerichtlichen schwierig, da sich die Antragslage und Ver-Sicherheit sagen können: Die neue Rechtsist seit März spürbar zurückgegan- als Instrument ist keineswegs abgeberechtigtes Interesse etwa wenn es um oder andere fachliche Prüffragen geht – in einem Windgebiet befindet. Auch für Gebiete bleibt ein Vorbescheid zur bau-Die Landesregierung hält die Regelungen zur Windenergiegebieten insgesamt für kritikwürdig. ebene für eine Änderung dieser Vorschriften einsetzen. - 2 Zulässigkeit von Vorhaben außerhalb von Sie wird sich auch weiterhin auf Bundes-- Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 199 des Abgeordneten Michael Hanko (AfD-Fraktion) Elf weitere Windenergieanlagen im Spremberger und unter Verletzung des Naturschutzes In Spremberg wurde im Eiltempo durch die Stadtverordneten nalwahl vom 9. Juni 2024 ein Beschluss zum möglich macht, im Spremberger Stadtwald weitere Es gab seitens der Bevölkerung sehr viel Widerspruch, durch eine Unterschriftensammlung mit über da die Errichtung dieser Windkraftanlagenerweiterung teilweise im Trinkwassereinzugsgebiet erfolgen Mit jetzigem Stand wurde beim Landesamt für tung von elf neuen Windkraftanlagen eingereicht, für nur zwei Anlagen möglich ist. Ich frage die Landesregierung: Wie wird die Spremberger Stadtwald bewertet, wovon lediglich nen? Namens der Landesregierung beantwortet die schaft, Umwelt und Verbraucherschutz die Mündliche Der Antrag auf Genehmigung von elf Windenergieanlagen 26. Juni 2025 beim Landesamt für Umwelt eingegangen. sogenannten Vollständigkeitsprüfung - also in das Ergebnis kann daher verständlicherweise Ich möchte aber eines betonen: In einem rechtlich desregierung keine Vorhaben „nach Gefühl“ Grundlage geltenden Rechts. Dazu gehört insbesondere und Wasser, der im Genehmigungsprozess von geprüft wird. Daran führt kein Weg vorbei - auch 1 Vgl. rbb24 zu „Windräder im Wald: Wenn Energiewende schaft/beitrag/2024/12/brandenburg-windpark-spremberg-spree-neisse-energiewende-naturschutz-stadtwald.html, abgerufen am 09.07.2025. Eingegangen: 16.07.2025 / Ausgegeben: 16.07.2025 Stadtwald ohne jeglichen Nutzen noch vor der letzten Kommu-Flächennutzungsplan 2023 gefasst, der es Windenergieanlagen zu errichten. unter anderem auch dokumentiert 4 000 Unterschriften von besorgten Bürgern, im 150 Jahre alten Stadtwald und 1 würde. Umwelt Brandenburg ein Antrag zur Errichwobei aber eine Netzeinspeisung zurzeit Errichtung von elf Windenergieanlagen im zwei in das Netz eingespeist werden kön-Ministerin für Land- und Ernährungswirt-Anfrage wie folgt: im Stadtwald Spremberg ist am Er befindet sich derzeit in der einer sehr frühen Phase des Verfahrens. Über noch keine Aussage getroffen werden. gebundenen Verfahren bewertet die Lan- oder politischer Opportunität - sondern auf der umfassende Schutz von Natur den zuständigen Fachbehörden sorgfältig nicht im Fall Spremberg. mit Naturschutz kollidiert“, https://www.rbb24.de/wirt-Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 200 des Abgeordneten Michael Hanko (AfD­Fraktion) Platzbedarf des Zentralen IT-Dienstleisters neuen Standort des Justizzentrums II in der In der Landeshauptstadt Potsdam soll ein sogenanntes Pappelallee/Reiherweg für etwa 300 Richter sollen mehrere Gerichte, die bislang auf drei Standorte konzentriert werden. Neben dem Landessozialgericht gericht Potsdam soll das Justizzentrum II auch 1 Landes Brandenburg (ZenIT) beherbergen. Ich frage die Landesregierung: Wie groß ist der am geplanten neuen Standort? Namens der Landesregierung beantwortet der Mündliche Anfrage wie folgt: Für das Ministerium der Justiz und für Digitalisierung Grundstück Pappelallee 20 in 14469 Potsdam Landessozialgericht Berlin­Brandenburg, dem IT­Dienstleister der Justiz des Landes Brandenburg Der Brandenburgische Landesbetrieb für Liegenschaften Gebäude in enger Abstimmung mit dem MdJD. Flächennorm für die drei genannten künftigen Raumbedarfe ermittelt, die auch die jeweils erforderlichen gen. Die Nutzfläche für das Landessozialgericht 4 705 m² (129 Arbeitsplätze), für den ZenIT, Hauptsitz (80 Arbeitsplätze) und für das Sozialgericht Potsdam diesen Flächen sind technisch erforderliche Lüftung und Sanitäranlagen sowie Flure und Treppenhäuser 1 Vgl. PM des MdJ vom 05.02.2020 zu „Justizzentrum burg.de/sixcms/media.php/9/PM%20MdJ%20­%20Justizzentrum%20II%20in%20Potsdam%20geplant.pdf, abgerufen am 07.09.2025. Eingegangen: 16.07.2025 / Ausgegeben: 16.07.2025 der Justiz (ZenIT) unter anderem am Potsdamer Pappelallee Justizzentrum II am neuen Standort und Justizmitarbeiter errichtet werden. Dort in Potsdam verteilt werden mussten, Berlin­Brandenburg und dem Sozial­ den Zentralen IT­Dienstleister der Justiz des jeweilige Platzbedarf der jeweiligen Nutzer Minister der Justiz und für Digitalisierung die (MdJD) wird auf dem landeseigenen ein zweites Justizzentrum errichtet, das vom Sozialgericht Potsdam und dem Zentralen (ZenIT) genutzt werden soll. und Bauen plant und errichtet das Dazu wurden auf Grundlage der Raum­ und Nutzer vom MdFE genehmigte sogenannte Verhandlungssäle berücksichti­ Berlin­Brandenburg beträgt danach Potsdam, beläuft sie sich auf 1 620 m² auf 3 301 m² (59 Arbeitsplätze). In Flächen zum Beispiel für Aufzüge, Heizung, nicht enthalten. II in Potsdam geplant“, https://mdjd.branden­

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