Jouleen Gruhn
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. – Es folgt für die Landesregierung der Beitrag von Herrn Minister Tabbert. Herr Minister, bitte schön. Detlef Tabbert (Minister für Infrastruktur und Landesplanung): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sozialer Zusammenhalt schafft Lebensqualität. Die Sicherung bezahlbarer Wohnverhältnisse stärkt diese in Städten und Quartieren. In weiten Teilen unseres Landes gibt es bezahlbare Wohnungen. Die Wohnungspolitik genießt höchste Priorität, um dies für möglichst alle Teile Brandenburgs zu gewährleisten. Dennoch ist festzustellen, dass die Mieten auch in unserem Land Brandenburg steigen. Die Bedeutung der Dämpfung der Mietpreisentwicklung für die Mieterinnen und Mieter ist für uns sehr groß. Während das Berliner Umland traditionell besonders stark von Steigerungen der Angebotsmieten betroffen ist, weiten sich Mietpreissteigerungen zunehmend auch auf die Städte und Landkreise im Norden und Süden unseres Landes aus. Vor diesem Hintergrund begrüße ich den vorliegenden Antrag sehr. Der Bund hat die Verlängerung der Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2029 beschlossen. (Vereinzelt Beifall BSW und SPD) Damit bleibt es weiterhin möglich, Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt auszuweisen und dort durch entsprechende Verordnungen übermäßige Mietpreissteigerungen bei Neuvermietungen zu begrenzen. In Brandenburg gelten die Kappungsgrenzen für die bestehenden Mietverhältnisse und die Mietpreisbegrenzungsverordnung für Neuvermietungen – umgangssprachlich auch als Mietpreisbremse bezeichnet. Beide Verordnungen haben sich als gute Instrumente zur Begrenzung der Mietpreise bewährt und sind daher unbedingt beizubehalten. Aus diesem Grunde werden wir die bestehende Kappungsgrenzenverordnung sowie die Mietpreisbegrenzungsverordnung über den 31. Dezember dieses Jahres hinaus verlängern. Dafür hat der Bund die Weichen gestellt und die Fristen für den Erlass von Landesverordnungen bis zum Jahr 2029 verlängert. Zum Antrag im Einzelnen: Vor einer Neufestsetzung der Verordnung ist eine Evaluierung der Wirkung bestehender Verordnungen durchzuführen. Dazu hat das MIL bereits im Herbst 2024 ein Gutachten in Auftrag gegeben, das sich gegenwärtig in Bearbeitung befindet. Der Erlass neuer Verordnungen setzt eine aktuelle Bestimmung angespannter Wohnungsmärkte voraus. Dazu hat der Gutachter entsprechend den Anforderungen Daten erhoben. Nach Vorlage der Endfassung des Gutachtens sind die Ergebnisse rechtlich einzuordnen, um eine Neufestsetzung der Verordnung zu prüfen. Zum zweiten Punkt des Antrages ist festzustellen, dass sich in Brandenburg ca. 50 % aller Bestände im Mietwohnungsbau im Eigentum der sozial orientierten Wohnungswirtschaft befinden. Im Zusammenhang mit der Förderung des sozialen Wohnungsbaus stellten diese gemeinnützig ausgerichteten kommunalen Wohnungsbauunternehmen und -genossenschaften in den vergangenen Jahren verlässliche Partner dar und haben den größten Anteil an den geförderten Bauvorhaben realisiert. Wir benötigen jedoch genauso die private Wohnungswirtschaft, um den Bedarf an ausreichend angemessenem und bezahlbarem Wohnraum zu decken. Hinsichtlich des dritten Punktes im Antrag, sich beim Bund für eine soziale Neuausrichtung des Wohnungsbaus und der Mietenpolitik einzusetzen, insbesondere um Umgehungen der Mietpreisbremse zu verhindern und vorsätzliche Verstöße gegen die Mietpreisbremse zu sanktionieren, möchte ich dies unterstreichen. Um Schlupflöcher zur Umgehung der Mietpreisbremse zu schließen, wird unter der Leitung des Bundesjustizministeriums eine entsprechende Expertengruppe eingerichtet. Zum Schluss weise ich darauf hin, dass im Rahmen der Haushaltsverhandlungen auf Bundesebene ab 2026 erfreulicherweise eine deutliche Erhöhung der Bundesmittel eingeplant ist. Eventuell notwendige Kofinanzierungen werden wir sicherstellen. In dem Sinne unterstütze ich diesen Antrag und bitte um Zustimmung. (Beifall BSW und SPD)
