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Britta Müller

16.07.2025 Sitzungen 8/17

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Gesundheit kennt keine Grenzen. Krankheiten verbreiten sich heute schneller als je zuvor – mit dem Flugzeug innerhalb weniger Stunden von einem Kontinent zum nächsten. Umso wichtiger ist es, dass Staaten international zusammenarbeiten, und das ist der Grundgedanke hinter den Internationalen Gesundheitsvorschriften der Weltgesundheitsorganisation WHO. Seit 1948 ist Deutschland Mitglied dieser Organisation. Die WHO setzt Standards, entwickelt Leitlinien und koordiniert die Zusammenarbeit ihrer 194 Mitgliedsstaaten. Die Internationalen Gesundheitsvorschriften sind dabei das zentrale, völkerrechtlich verbindliche Instrument – geschaffen, um grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren zu erkennen, einzudämmen und zu verhindern. Was bedeutet das aber konkret? Ein Beispiel: Am Flughafen BER hält das Land Brandenburg über den Landkreis Dahme-Spreewald medizinische Strukturen vor. Damit können wir hochinfektiöse Krankheiten wie Ebola, Pocken oder Gelbfieber frühzeitig erkennen und eindämmen. Die internationale Vorgabe wird dort ganz praktisch umgesetzt – auf Landesebene, direkt vor Ort. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Juni 2024 wurden Änderungen an diesen Gesundheitsvorschriften beschlossen. Neu eingeführt werden sollen unter anderem die Möglichkeit, eine pandemische Notlage auszurufen, und eine nationale Koordinierungsstelle. Ziel ist es, die internationale Zusammenarbeit noch schneller und effizienter zu gestalten. Doch so wichtig diese Zielsetzung ist – sie wirft Fragen auf: Wie wird die nationale Umsetzung organisiert? Welche Kompetenzen erhält die WHO, welche Rechte behalten sich die Mitgliedsstaaten vor? Und wie werden unsere föderalen Strukturen in Deutschland berücksichtigt? Der vom Bund vorgelegte Gesetzentwurf zur Umsetzung dieser Neuerungen lässt aus unserer Sicht hierzu Klarheit vermissen. Es geht aber nicht nur um technische Anpassungen, sondern um weitreichende Eingriffsrechte, um Entscheidungsbefugnisse im Krisenfall und um die Rolle der Länder, die bei der praktischen Gesundheitsversorgung die Hauptlast tragen. Wir haben deshalb gegenüber dem Bundesministerium Bedenken angemeldet. Unser Standpunkt ist klar: Ja zu internationaler Kooperation, aber mit Augenmaß, mit Transparenz und unter aktiver Beteiligung der Länder – denn wer Verantwortung trägt, muss auch mitentscheiden können. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall BSW sowie vereinzelt SPD)

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