Britta Müller
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete der CDU-Fraktion, auch ich habe mit einiger Verwunderung, die hier schon mehrfach durch Abgeordnete zum Ausdruck gebracht worden ist, Ihren Antrag zur Ausweitung der Sonntagsöffnungszeiten zur Kenntnis genommen. Es ist bemerkenswert, dass gerade Sie dafür plädieren, den Sonn- und Feiertagsschutz aufzuweichen, einen Schutz, der den Kirchen, aber auch den Gewerkschaften, den Familien und vielen Bürgerinnen und Bürgern besonders wichtig ist. Ich staune auch darüber, dass Sie den Aufruf der Kirchen in den letzten Tagen, auch medial, nicht zur Kenntnis und Ihren Antrag nicht von der Tagesordnung genommen haben. 90 Landtag Es geht dabei nämlich um mehr als um Ladenöffnungszeiten. Es geht um eine gemeinsame Zeit, um Ruhe, um Erholung und um das soziale Miteinander. Der Sonn- und Feiertagsschutz ist in unserer Verfassung verankert. Er dient der Religionsausübung, der seelischen Erholung und der persönlichen Erholung. Das ist keine abstrakte Idee, sondern ein zentrales Element unseres gesellschaftlichen Zusammenhalts. Der verfassungsrechtliche Schutz gebietet, dass an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich Arbeitsruhe herrscht. Ausnahmen bedürfen daher eines besonders gewichtigen Sachgrundes. Wirtschaftliche Interessen allein, weder von Händler- noch von Käuferseite, genügen diesen Anforderungen nicht. Das hat das Bundesverfassungsgericht immer wieder klargestellt. Herr Kutsche hat eben auch darauf verwiesen. Das Brandenburgische Ladenöffnungsgesetz trägt diesen Vorgaben Rechnung. Es ist bereits eines der liberalsten seiner Art. Auch das wurde von den Vorrednern schon angesprochen. Verkaufsstellen dürfen von Montag bis Samstagabend rund um die Uhr, also 24/6, geöffnet sein. Sechs Sonn- oder Feiertage pro Jahr sind für die Ladenöffnung aus besonderem Anlass freigegeben. Darüber hinaus dürfen in mehr als 210 Kur-, Erholungs- und Ausflugsorten an bis zu 40 Sonn- und Feiertagen im Jahr bestimmte Waren verkauft werden, insbesondere solche, die ortskennzeichnend sind oder regional hergestellt werden. Auch Hofläden und Direktvermarkter profitieren von gezielten Ausnahmen, etwa beim Verkauf leicht verderblicher Waren oder solcher zum Sofortverzehr. All das zeigt: Unser Gesetz bietet viele Möglichkeiten, um regionalwirtschaftlichen und touristischen Bedürfnissen gerecht zu werden, ohne dabei den verfassungsrechtlichen Rahmen zu verlassen. Gesetze müssen verfassungsfest sein, wenn sie Bestand haben sollen. Es wäre verfassungswidrig, die Sonntagsöffnung weiter zu liberalisieren, auf eine landesweite Höchstgrenze für verkaufsoffene Sonntage zu verzichten oder es den Kommunen freizustellen, eigenständig über die Anzahl verkaufsoffener Sonntage zu entscheiden. Wer den Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe abschaffen will, muss das Grundgesetz ändern. Mir ist nicht bekannt, dass die CDU-geführte Bundesregierung eine solche Änderung plant. Gleichzeitig ist uns aber bewusst: Die Welt verändert sich – und mit ihr das Einkaufsverhalten der Menschen. Neue technologische Entwicklungen wie voll automatisierte Verkaufsstellen, sogenannte Smartstores, Automatenkioske, wozu auch das Konzept „Work and Store“ zählt, oder Verkaufsautomaten ermöglichen einen Einkauf rund um die Uhr, ganz ohne Verkaufspersonal. Das eröffnet insbesondere in ländlichen Regionen Chancen, in denen Läden schließen, weil Personal fehlt, und in denen insbesondere ältere Menschen Schwierigkeiten damit haben, sich mit dem Notwendigsten zu versorgen – und das ist eben nicht das Sakko. Diese neue Form des Einkaufens wirft aber auch Fragen auf, rechtliche, ordnungspolitische und auch verfassungsrechtliche. Denn auch ein Smartstore ist eine Verkaufsstelle. Das Brandenburgische Ladenöffnungsgesetz regelt eben nicht nur klassische Ladengeschäfte, sondern das gewerbliche Anbieten von Waren insgesamt, auch außerhalb klassischer Verkaufsstellen. Die örtlichen Ordnungsbehörden tragen die Verantwortung für die Einhaltung des Gesetzes. Und dann gäbe es Arbeitnehmer, die am Wochenende arbeiten müssten. Deshalb ist es mir wichtig, hier gemeinsam mit den Kommunen Klarheit zu schaffen. Wir haben sehr viele Anträge: Potsdam-Mittelmark, der Landrat von Ostprignitz-Ruppin. Herr Roick hat auch gerade eine Anfrage zu einem Tante-Emma-Laden gestellt. Wir beschäftigen uns damit. Weil uns das auch wichtig ist, werde ich für September zu einem Fachaustausch nach Potsdam einladen – diese Einladung habe ich auf der Landräte-Konferenz bereits ausgesprochen –, um mit den Landkreisen und kreisfreien Städten darüber zu beraten, wie wir den Umgang mit vollautomatisierten Verkaufsstellen rechtssicher gestalten können. (Wolfgang Roick [SPD]: Sehr gut!) Dabei gilt auch hier, Herr Roick: Jede Überlegung muss sich an den Vorgaben des Grundgesetzes orientieren, insbesondere am Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe. Wir müssen offen für Veränderungen sein, aber dabei mit Augenmaß und Verfassungsbewusstsein vorgehen. Das Ladenöffnungsgesetz ist kein statisches Gesetz.
