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Andreas Kutsche

BSW 16.07.2025 Sitzungen 8/17

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Herr Bommert, eine lustige und amüsante Rede bei einem sehr ernsten Thema. Das hat uns zwar zum Schmunzeln gebracht, aber ich glaube, es war an der Stelle deplatziert. Die CDU will die Sonntagsöffnungszeiten liberalisieren. Sie nennt es „Belebung der Innenstädte“. In Wahrheit ist es ein Angriff auf die Beschäftigten im Einzelhandel, auf unsere sozialen Grundwerte und auf einen der letzten gemeinsamen Ruhepole in unserem Leben – das haben wir vorhin schon gehört –, den arbeitsfreien Sonntag. (Beifall BSW und SPD) Der Sonntag ist mehr als nur ein freier Tag, er ist ein Tag der Familie, der Gemeinschaft, der Erholung, und er ist durch das Grundgesetz geschützt. In Artikel 140 Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 139 der Weimarer Reichsverfassung wird klargestellt: Der Sonntag ist dem Schutz der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gewidmet. Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2009 unmissverständlich bestätigt: Sonntagsöffnungen ohne konkreten Anlass sind verfassungswidrig. Derzeit wird in Mecklenburg-Vorpommern gegen die aktuelle Bäderregelung geklagt. Die Stellungnahme der katholischen Kirche lege ich Ihnen sehr ans Herz. Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Linie am 16. März 2022 nochmals konkretisiert. Übrigens handelte es sich um eine Klage aus der Mitte Brandenburgs – nämlich aus Berlin. Sonntagsöffnungen sind demnach nur zulässig, wenn ein zureichender Sachgrund von erheblichem Gewicht vorliegt. Eine Veranstaltung muss das öffentliche Bild des Sonntags prägen, nicht der Einkauf. Es braucht zudem eine nachvollziehbare Prognose, dass mehr Menschen wegen der Veranstaltung und nicht wegen der Läden kommen. Ein generelles wirtschaftliches Interesse etwa zur Stärkung des Handels oder wegen Onlinekonkurrenz reicht nicht aus. Das hat das Gericht ausdrücklich festgestellt. Wenn Sie online bestellen, Herr Bommert, dann heißt das noch lange nicht, dass die Bestellung wirklich bearbeitet wird. Wenn Sie eine Nachricht bekommen haben, dann kann es natürlich auch automatisiert vonstatten gegangen sein. Meine Kenntnis ist, dass nicht noch an dem Tag abends Ihr Sakko eingepackt wird. Was plant also die CDU? Sie will diesen Schutz schleifen, gar verfassungswidrig handeln, den Sonntag zur Regelarbeitszeit machen, mit komplett freier Entscheidung der Kommunen, ohne 2025 89 Obergrenze. Das ist nicht nur unsozial, es ist verfassungsrechtlich unhaltbar. Die Lernkurve der CDU scheint an der Stelle ziemlich flach zu sein. Ich komme am Ende noch einmal dazu. Herr Scheuer lässt grüßen. (Einzelbeifall BSW) Es reiht sich in eine größere Entwicklung ein. Die geplante Novellierung des Arbeitszeitgesetzes wird auch „Flexibilisierung“ genannt. In Wahrheit sind es längere Arbeitszeiten, kürzere Ruhezeiten, weniger Schutz. Dabei gilt: Arbeitszeit ist Lebenszeit, und Ruhe ist kein Luxus – sie ist Voraussetzung für Gesundheit, gesellschaftliche Teilhabe und Demokratie. Was bedeutet das konkret? Im Brandenburger Einzelhandel arbeiten rund 35 % der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Vollzeit – nur 21 % davon in tarifgebundenen Unternehmen. Für den Rest heißt das: Kein Schutz, kein Ausgleich und kein freier Sonntag. Wer profitiert davon? Nicht der Buchladen um die Ecke, sondern die großen Ketten, online wie offline. Deshalb sagen wir als BSW ganz klar Nein zur Sonntagsöffnung ohne konkreten Anlass, Nein zur Entgrenzung der Arbeit, Nein zur Umgehung von Verfassungsrecht durch kommunale Willkür, stattdessen Stärkung der Tarifbindung auch durch Allgemeinverbindlichkeit, faire Löhne statt Sonntagsstress, Stadtentwicklung, Mietregulierung und Digitalisierung als echte Lösungen für lebendige Innenstädte! Der Sonntag gehört den Menschen, nicht dem Markt. Wer das „C“ im Parteinamen trägt, lieber Herr Bommert, der sollte sich daran erinnern: Am siebten Tag sollst du ruhen, nicht tun. (Beifall BSW und SPD) An der Stelle möchte ich noch einen Hinweis geben: Vielleicht ist die Lernkurve doch etwas angestiegen, denn Sie haben den Antrag zur Saisonarbeit von der Tagesordnung nehmen lassen. Ich würde mich darüber freuen, wenn Sie den weiteren verfassungsrechtlich bedenklichen Antrag in Gänze zurückziehen; denn Ihr Bundeslandwirtschaftsminister hat es ja gesagt, es verstößt gegen das Grundgesetz. Daher sollten wir über diesen Antrag hier gar nicht beraten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall BSW und SPD)

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