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Falk Peschel

BSW 16.07.2025 Sitzungen 8/17

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Medienlandschaft in Deutschland befindet sich im Umbruch: neue Medien; technologischer Wandel; eine veränderte Mediennutzung; wirtschaftliche Konzentrationsprozesse bei privaten Sendern und Verlagen; Tech-Giganten, die auf Plattformen wie Facebook, X und Instagram intransparent manipulierbare Algorithmen steuern. Das sind nur einige der Faktoren, die dazu geführt haben, dass Vertrauen und Akzeptanz der Bürger bezüglich Medieninhalten seit Jahren abnehmen. 66 Landtag Alternative Fakten und verengte Meinungskorridore gefährden den demokratischen Diskurs. (Beifall BSW) In dieser polarisierten Situation braucht es einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der ein breites Meinungsspektrum abbildet, um Meinungsvielfalt und sachliche Debatten zu ermöglichen und den demokratischen Diskurs zu fördern. (Beifall BSW) Es braucht einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der höchste journalistische Standards anwendet und mit ausgewogener und kritischer Berichterstattung eine Vorbildfunktion einnimmt. Leider befindet sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk seit Jahren in einer tiefen Krise und ist selbst Teil des Problems geworden. Die Verengung des Korridors zulässiger Meinungen vollzieht sich verschärft seit der Coronapandemie und seit dem völkerrechtswidrigen Krieg Russlands gegen die Ukraine. Die Berichterstattung von Magazinsendungen über Talkshows bis zu den Nachrichten hat dieser Entwicklung nicht entgegengewirkt, sondern sie durch das Framing der Themen oder die Auswahl eingeladener Experten verstärkt. Auch im öffentlich-rechtlichen Rundfunk wurden Kritiker der Coronamaßnahmen als „Schwurbler“ disqualifiziert, wurden und werden Experten, die sich für Verhandlungslösungen im Ukraine-Krieg aussprechen, als Putinnah diffamiert. Auch der aktuelle, massive Aufrüstungskurs von Deutschland, EU und NATO wird, von wenigen Ausnahmen abgesehen, als alternativlos bezeichnet, und Kritiker werden bestenfalls noch als weltfremd dargestellt. Dies mussten die Autoren um Rolf Mützenich und Ralf Stegner erfahren, als sie im Juni ihr Manifest für Abrüstungs- und Entspannungspolitik veröffentlichten. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll durch objektive Berichterstattung eine informierte Meinungsbildung der Bürger ermöglichen, aber keine Meinungsmache betreiben. (Beifall BSW) Dies ist zunehmend nicht mehr der Fall. Die Folge ist, dass der allgemeine Verlust von Vertrauen in die Medien längst den öffentlich-rechtlichen Rundfunk einschließt. Laut einer aktuellen Umfrage von Infratest dimap vertrauen nur noch 55 % der Befragten der Berichterstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Für Ostdeutschland wies diese Umfrage noch schlechtere Werte aus. Das ist nicht nur für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, sondern für die öffentliche Debatte insgesamt und für unsere Demokratie ein Problem. Die drängendsten Probleme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind: sinkende journalistische Standards, abnehmendes Vertrauen der Nutzer, sinkende Erreichbarkeit der jüngeren Generationen und zunehmende finanzielle Schieflagen. Diese Probleme sollen mit den vorliegenden drei Medienänderungsstaatsverträgen angegangen werden. Strukturreformen sollen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk schlanker und effizienter machen und seine finanzielle Zukunftsfähigkeit sichern. Durch Programmreformen sollen die Qualität der Berichterstattung und der Medieninhalte verbessert und soll die Attraktivität erhöht werden. Nachdem die Verträge auf der Regierungsebene der Bundesländer ausverhandelt sind, ist es im laufenden Ratifizierungsverfahren Aufgabe der Landesparlamente, zu prüfen, ob die Verträge dem gerecht werden. Aus Sicht des BSW ist zu kritisieren, dass die Landesparlamente erst jetzt einbezogen werden. Das macht es faktisch unmöglich, inhaltliche Änderungen vorzunehmen. Das Verfahren muss künftig korrigiert und demokratisiert werden. (Beifall BSW) Der Achte Medienänderungsstaatsvertrag, der die Finanzierung regeln soll und grundlegend für die Umsetzung des Reformstaatsvertrages ist, der die finanziellen Rahmenbedingungen der Sendeanstalten absteckt, steht zwar auf der Tagesordnung; faktisch liegt die Reform der Finanzierung jedoch auf Eis, weil sich die unionsgeführten Landesregierungen Sachsens, Sachsen-Anhalts und Bayerns weigern, den Vertrag zu unterzeichnen. Ziel des Reformstaatsvertrages ist, das Angebot qualitativ zu verbessern und Kosten zu senken. Die Einsparungen sollen nicht zulasten von Qualität und Bandbreite des Angebots gehen, sondern durch eine verstärkte Kooperation von ARD, ZDF und Deutschlandfunk bei der Programmgestaltung erreicht werden. Dies unterstützen wir. Medienvielfalt hängt nicht von der Anzahl, sondern von der Ausgestaltung der Programme ab. Zu kritisieren ist, dass der Reformstaatsvertrag sehr vage bleibt, wenn es darum geht, mit welchen Maßnahmen die Attraktivität der Berichterstattung und die journalistische Qualität erhöht so- wie mehr Meinungsvielfalt erreicht werden soll. Grundsätzlich begrüßt das BSW, dass zur qualitativen Fortentwicklung die Nutzerinnen und Nutzer, also die Beitragszahler, künftig stärker einbezogen werden sollen. Allerdings bleiben die Formulierungen im Vertrag auf der Ebene von Lippenbekenntnissen. Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Frage, ob mit dem Reformstaatsvertrag der Rotstift an der richtigen Stelle angesetzt wird. Grundsätzlich will das BSW, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht beim Journalismus, sondern bei ineffizienten Strukturen spart. Hier gibt es eine eklatante Schieflage, die auch der Reformstaatsvertrag nicht korrigiert. Das Mindeste wäre, den überbordenden und teuren Verwaltungswasserkopf der Sendeanstalten deutlich zurückzustutzen, und eine Maßnahme, die im Rahmen der bestehenden Strukturen möglich und überfällig ist, wäre die Deckelung und Kürzung der Gehälter in den Führungsebenen. (Beifall BSW) Es gäbe weitere Kritikpunkte, die bei der Bewertung des Reformstaatsvertrages zu diskutieren sind, unter anderem dass die Drehtür zwischen öffentlich-rechtlichem Rundfunk und Politik noch immer nicht geschlossen wurde. Der Reformstaatsvertrag besteht aus Sicht des BSW aus Licht und Schatten. Einige der Neuregelungen unterstützen wir, andere gehen uns nicht weit genug. Um verlorenes Vertrauen zurückzugewinnen und den Anspruch auf Themen- und Meinungsvielfalt umfassend zu erfüllen, braucht es weitere Anstrengungen. Mit dem Reformstaatsvertrag werden allerdings erste Schritte in die richtige Richtung auf einem noch langen und schwierigen Weg eingeschlagen. – Vielen Dank. (Beifall BSW sowie vereinzelt SPD)

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