Daniel Münschke
Vielen Dank. – In der Aussprache erhält für die BSW-Fraktion Herr Abgeordneter Dorst das Wort. (Beifall BSW) Christian Dorst (BSW):* Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Brandenburg muss schneller, einfacher und digitaler werden – das ist die Erwartung der BSW-Fraktion an den Sonderausschuss. Die Menschen in Brandenburg erwarten ebenso, dass dabei etwas herauskommt, wobei die Erwartungen, das zeigen mir meine Gespräche im Wahlkreis, deutlich gedämpfter sind; denn nur allzu oft verlief es in der Vergangenheit nach dem Prinzip: Der Berg kreißte und gebar eine Maus. 58 Landtag Heute biegt nun das erste Vorhaben des Sonderausschusses Bürokratieabbau auf die parlamentarische Zielgerade ein: Verwaltungsvereinfachung in den Bereichen Landnutzung und Umwelt ist das Ziel. Das Gesetzgebungsverfahren hat es in vergleichsweise kurzer Zeit durch den Ausschuss geschafft. Die Anhörung am 6. Juni hat gezeigt, dass das Gesetzgebungsverfahren in Teilen umstritten ist, in weiten Teilen aber auch begrüßt wird. Wir stellen mit diesem Gesetz unter Beweis, dass Umwelt- und Naturschutz einfacheren Planungsverfahren nicht im Weg stehen. Die Änderungen im Wassergesetz waren im Wesentlichen unstreitig. Wir als Koalition haben mit dem Änderungsantrag im Ausschuss einige Formulierungen genauer gefasst und unbestimmte Begriffe definiert. So soll bei einer Deichsanierung zukünftig kein Planfeststellungsverfahren mehr erforderlich sein, wenn sie auf der vorhandenen Trasse und nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik erfolgen soll und damit auch eine Deicherhöhung und Deichverbreiterung erforderlich sind. Umstrittener waren die Änderungen am Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetz. Hier gab es teils deutliche Kritik, allerdings stark abhängig von der jeweiligen Funktion der Anzuhörenden. So kritisierten die Umweltverbände die Beschneidung ihrer Rechte. Wir haben gestern die Übergabe der Petition an die Landtagspräsidentin erlebt; da wurden teils abenteuerliche bzw. absonderliche Vorwürfe erhoben, wie „Angriff auf die Zivilgesellschaft“ – hallo? –, und Vergleiche gezogen. Hier haben wir jedoch im Vergleich zum Gesetzentwurf bereits deutlich nachgebessert und bessern mit unserem Änderungsantrag nochmals nach. Noch einmal zur Erinnerung: In Brandenburg sind 111 Landschaftsschutzgebiete mit einer Fläche von mehr als einer Million Hektar ausgewiesen; das sind etwa 34 % der gesamten Landesfläche. Dazu kommen noch 8,2 % an ausgewiesenen Naturschutzgebieten – in Summe sind wir dann schon bei 42,2 % – mit einem strengen Schutzstatus; der entfällt natürlich nicht. Alle anderen Behörden sind und bleiben an diese strengen Regeln gebunden, wir verschieben keine Prüfmaßstäbe. Wir werden auch künftig darauf achten, dass diese Beschleunigungen nicht zulasten der Umwelt gehen. Aber mit einem werden NABU und Co. leben müssen: Ihre Beteiligungsrechte werden zurückgefahren und auf Bundesniveau festgeschrieben. Sie werden nicht mehr überall reinreden können – Punkt. Insgesamt zum Bürokratieausschuss: Hier erwartet meine Fraktion, dass dies in diesem Jahr nicht die letzte Gesetzesinitiative zum Thema Bürokratieabbau ist. Auch in den kommenden Verfahren werden wir wahlweise gewohnte, beliebte oder geliebte Positionen und Rechte infrage stellen und stellen müssen. (Vereinzelt Beifall BSW und SPD) Mit unserem Änderungsantrag wollen wir klarstellen, dass Photovoltaikanlagen aufgrund der Planungserleichterungen in diesem Gesetz nicht auf der Grundlage eines Bebauungsplans schneller oder einfacher errichtet werden können. Diese Sorge ist von verschiedenen Seiten an uns herangetragen worden. Grundsätzlich teilen wir diese Sorge nicht, weil sich die Prüfmaßstäbe ja nicht verändern. Dabei verweise ich zusätzlich darauf, dass wir als Koalition bereits Natura-2000-Gebiete und die Weltkulturerbestätten von den Möglichkeiten des eingefügten Absatzes 3a ausgenommen haben. Zum Änderungsantrag der AfD: Für die Änderung des Wassergesetzes sehen wir keinen Bedarf; den pauschalen Ausschluss von Agri-PV-Anlagen in Landschaftsschutzgebieten wollen wir so nicht regeln. Wir denken, dass wir mit unserem Änderungsantrag dem Schutz der Landschaft ausreichend nachgekommen sind und die Beschränkungen von § 35 Baugesetzbuch ausreichend sind. Herr Kollege Arndt, ich muss Ihnen da deutlich widersprechen, weil das ja nun genau in § 35 Baugesetzbuch geregelt ist: Es handelt sich ausschließlich um land- und forstwirtschaftliche so- wie Gartenbaubetriebe, und nur eine Anlage pro Betriebsstätte oder Hof mit einer maximalen Größe von zweieinhalb Hektar ist zulässig. Also erzählen Sie doch bitte hier im Plenum nicht, jetzt würden die LSGs mit PV-Anlagen zugeknallt. Das ist ja nun gerade nicht gewollt. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW – Zuruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) Den Änderungsantrag der CDU lehnen wir ebenfalls ab, weil ein Vorkaufsrecht für das Land Brandenburg erhalten bleiben soll. Denn in der Abwägung zwischen Verwaltungsvereinfachung und naturschutzfachlicher Betroffenheit ist aus unserer Sicht das Vorkaufsrecht die Vorzugsvariante gegenüber den juristisch strittigeren Enteignungsverfahren. (Beifall SPD sowie des Abgeordneten Niels-Olaf Lüders [BSW]) Zum Thema Strukturreform der nachgeordneten Behörden im MLEUV nur so viel: Dieses Thema gehört aus unserer Sicht – das ist ein bisschen ein Widerspruch zu der Aussage meines Kollegen – nicht in die Zuständigkeit des Landtages. Die von Ihnen dargestellten pauschalen Behauptungen teilen wir nicht. Das Ganze gehört nach unserer Auffassung in die Zuständigkeit der Ministerin. In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag und zum Gesetzentwurf. – Vielen Dank. (Beifall BSW und SPD)
