Britta Müller
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die 112 bleibt gebührenfrei. (Oh! bei der AfD) Diesen Satz sollten wir nach dem 30. Juni häufig wiederholen; denn die Menschen wurden in den letzten drei Monaten verunsichert, in denen es einen langanhaltenden Streit gab, der jetzt beigelegt werden konnte. Es besteht wieder Gebührenfreiheit für die Menschen im Land. Wenn sich Menschen in einer medizinischen Notlage befinden, zählt vor allem eines: schnelle, kompetente und verlässliche Hilfe. Genau dafür steht der Rettungsdienst in unserem Land. Tag für Tag, rund um die Uhr sind unsere Einsatzkräfte unterwegs, um Leben zu retten und medizinische Versorgung dort zu leisten, wo sie dringend gebraucht wird. Doch dieses System, das so viele Menschen mit großer Einsatzbereitschaft tragen, steht unter wachsendem Druck. Wir erleben seit Jahren eine deutliche Zunahme der Einsatzzahlen, auch der Zahl von Fällen, in denen keine akut lebensbedrohliche Situation vorliegt. Gleichzeitig sehen wir den Fachkräftemangel, die hohe Belastung des Personals und ein Finanzierungssystem, das in seiner jetzigen Form nicht mehr zur Realität passt. Derzeit ist die Kostenerstattung durch die Krankenkassen bundesgesetzlich daran geknüpft, dass ein Patient ins Krankenhaus transportiert wird. Hier kann ich nur immer wiederholen – jeder weiß es –, dass die stationäre Behandlung, die dann meistens über ein oder zwei Tage erfolgt, zwei- oder dreimal so teuer ist wie die ambulante. Wird jedoch vor Ort medizinisch sinnvolle Hilfe geleistet, ohne dass ein Transport notwendig ist, ist es jetzt so, dass die Kosten oftmals an den Landkreisen und kreisfreien Städten hängen bleiben. Die Krankenkassen stufen solche Einsätze als sogenannte Fehlfahrten ein, selbst wenn sie medizinisch notwendig und ethisch geboten waren. Dieses System ist nicht nur ungerecht, es ist auch ineffizient und belastet die kommunalen Haushalte enorm. Ich bin deshalb sehr dankbar, dass wir in den vergangenen Wochen intensive Gespräche mit den Krankenkassenverbänden und mit dem Landkreistag führen konnten. Es ist gelungen, erste Lösungsansätze zu erarbeiten; doch diese sind nur Zwischenschritte. Obergerichtliche Entscheidungen stehen noch aus, und das finanzielle Risiko für unsere Kommunen bleibt bestehen. Es ist dabei unsere gemeinsame Verantwortung, jetzt entschlossen zu handeln. Die Notfallreform muss zügig umgesetzt werden – im Interesse der Patientinnen und Patienten, aber auch zum Schutz und zur Unterstützung derjenigen, die täglich im Einsatz sind. Die Notfallreform verfolgt dabei ein klares Ziel: eine bessere Vernetzung und Abstimmung zwischen den drei zentralen Säulen der Notfallversorgung, nämlich dem vertragsärztlichen Bereitschaftsdienst, den Notaufnahmen der Kliniken und dem Rettungsdienst. Nur wenn diese drei Bereiche systematisch zusammenarbeiten, haben wir ein Versorgungssystem, das nicht nur schneller reagiert, sondern auch zielgerichteter Hilfe leistet. Dafür braucht es aber auch einen klaren gesetzlichen Rahmen. Die medizinische Versorgung vor Ort, unabhängig davon, ob sie durch ärztliches oder nichtärztliches Personal erfolgt, muss als vollwertige, erstattungsfähige Leistung im SGB V anerkannt werden. Ebenso muss der Transport in andere geeignete ambulante Versorgungsstrukturen möglich und finanziert sein. Nicht jede Person hinter einem Notruf gehört zwangsläufig in eine Krankenhausnotaufnahme. Wenn wir diese Regelung gesetzlich absichern, beenden wir die Absurdität der sogenannten Fehlfahrten. Dann können Einsatzkräfte entscheiden, ob ein Transport medizinisch sinnvoll ist, ohne finanzielle Nachteile befürchten zu müssen. Der Rettungsdienst ist weit mehr als ein Transportmittel mit Blaulicht. Er ist die erste medizinische Instanz für viele Menschen in Not. Er verdient unsere Anerkennung und vor allem ein stabiles rechtliches und finanzielles Fundament. Die Notfallreform ist keine abstrakte Verwaltungsmaßnahme, sondern eine ganz konkrete Verbesserung für die Menschen in 2025 51 unserem Land. Sie ist eine Verpflichtung gegenüber all jenen, die schnelle Hilfe brauchen, und gegenüber denen, die sie leisten. Deshalb rufe ich Sie auf: Unterstützen Sie diesen Weg! Senden wir gemeinsam das politische Signal, dass wir den Rettungsdienst stärken und zukunftssicher machen wollen! Frau Abgeordnete Oeynhausen, ich bin froh, dass wir alle hier in die Parlamentsdokumente schauen können. Sie haben mich noch in der letzten Plenarsitzung aufgefordert, alles zu tun bzw. noch mehr zu tun als das, was ich schon tue. Sie haben mich auch gefragt, was ich denn mache, wenn es nicht zu einer Einigung kommt. Ich habe Ihnen gesagt, dass ich mir natürlich darüber hinaus Gedanken machen muss, wie wir eine rechtliche Grundlage und ein sicheres System hinbekommen. Genau das habe ich gemacht. Genau das, was Sie gefordert haben – „Frau Müller, machen Sie noch mehr, machen Sie es zukunftsfest!“ –, ist die Intention des Antrages. Wenn Sie den Antrag der Regierungsfraktionen gelesen haben, dann wissen Sie: Darin steht nichts von einem Verhandlungs- oder Gebührenmodell. Er thematisiert den Umgang mit Fehlfahrten im SGB V. Darin steht nichts von Verhandlungs- oder Gebührenmodellen oder dem Eingriff in den Föderalismus. Es geht um die Sicherheit der Patientinnen und Patienten. Diesen Weg müssen wir gehen. – Vielen Dank. (Beifall SPD und BSW)
