Michael Schierack
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Zuschauer! Die Notfallversorgung ist ein zentrales Element unserer Daseinsvorsorge. Gerade in einem Flächenland wie Brandenburg müssen wir sicherstellen, dass im Ernstfall schnelle medizinische Versorgung verfügbar ist – für alle Menschen, unabhängig vom Wohnort –, und sie muss kostenlos sein. Die zügige Verabschiedung und Umsetzung des Gesetzes zur Notfallreform im Bund liegt uns allen hier, wie ich höre, am Herzen. Dieses Gesetz ist Bestandteil des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD und wird bereits im Bund priorisiert diskutiert. Es ist auf der Agenda, nachdem es aufgrund des vorzeitigen Aus der Ampelkoalition auf der Strecke geblieben ist. Der Antrag der Fraktionen von SPD und BSW – das ist meine Meinung – ist somit eigentlich gar nicht notwendig, da er sich ausschließlich an die Bundesebene richtet und einen Prozess betrifft, der sowieso in Gang gesetzt worden ist und der in diesem Jahr, so meine ich, abgeschlossen wird. Aber der Antrag gibt uns zumindest die Möglichkeit, über die Notfallreform zu diskutieren. Ich erwarte von der Reform der Notfallversorgung, dass Notaufnahmen, ärztlicher Bereitschaftsdienst und Rettungsdienst gemeinsam betrachtet werden. Es muss ein Update der Leitstellen inklusive digitaler Vernetzung und einheitlicher Qualitätsstandards für das Personal im gesamten Bundesgebiet kommen. Hier nehmen wir in Brandenburg übrigens schon eine sehr führende Rolle ein. Das funktioniert schon gut, und Deutschland tut gut daran, hier auf Brandenburg zu schauen. Ich plädiere für die Einrichtung von Integrierten Notfallzentren, INZ, die Notaufnahmen und ambulante Versorgung verbinden, und warne zudem vor einer Überregulierung – dazu kann es durchaus kommen – der Integrierten Notfallzentren. Auch hier nimmt Brandenburg übrigens schon eine Vorreiterrolle ein. Die Zusammenarbeit mit den Kassenärztlichen Vereinigungen, mit den Ländern und damit den Gemeinden und Kommunen – das wurde heute auch schon einige Male gesagt – ist essenziell. Der Rettungsdienst ist ein Teil der Gefahrenabwehr und muss sich in die kommunalen Strukturen von Feuerwehr und Katastrophenschutz einbinden. Daher bin ich froh, dass die Koalition kurzfristig gestern noch den Punkt 3 ihres Antrags gestrichen hat; denn sie erkennt damit an – das ist mir wichtig zu betonen –, dass ein wirksamer Bevölkerungsschutz nur gemeinsam mit Feuerwehr, Katastrophenschutz, Rettungsdienst und ehrenamtlichen Strukturen funktionieren kann und bezahlbar bleibt. Der Rettungsdienst ist insgesamt natürlich besser zu finanzieren. Die Notfallreform ist dringlich anzugehen. Den Trägern des Rettungsdienstes ist zügig Klarheit darüber zu geben, was eine leistungspflichtige Rettung ist. Es ist doch klar: Die Kommunen dürfen nicht auf den Kosten für Fehlfahrten sitzen bleiben, meine Damen und Herren. Wir sind froh, dass seit dem 30. Juni 2025 eine Übergangsregelung zwischen den Trägern und den Kassen gefunden wurde, nach der es keine Gebührenbescheide an die Brandenburgerinnen und Brandenburger gibt. Jedoch ist der Umgang mit Fehlfahrten nach wie vor ungeklärt. Auch steht das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zur Gebührensatzung des Landkreises Teltow-Fläming immer noch aus. Dieses hätte auch Auswirkungen auf andere Landkreise. Meine Damen und Herren, ich möchte noch auf den Antrag der AfD eingehen. Ich möchte die Initiative der AfD anerkennen, die sich mit den wichtigen Maßnahmen zur Verbesserung der Notfallversorgung befasst. Es ist positiv, dass der Antrag die Beschaffung und Installation von AED im öffentlichen Bereich fördern und ein Kataster mit App-Unterstützung entwickeln will, um eine schnelle medizinische Versorgung zu ermöglichen. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Aber?) Auch die Stärkung des Ersthelfersystems und die Ausweitung von Erste-Hilfe-Kursen, etwa durch wohnortnahe Angebote und Aktionen, sind wichtige Schritte, um das Wissen in der Bevölkerung zu verbreiten. Das haben wir auch in der Enquetekommission intensiv diskutiert. Dennoch möchte ich betonen, dass der Schutz im Notfall eine Aufgabe ist, die eine breite, ganzheitliche Strategie erfordert. Es ist essenziell, alle relevanten Akteure, also Feuerwehr, Rettungsdienste, Wohlfahrtsverbände, ehrenamtliche Strukturen und den Katastrophenschutz, einzubeziehen. Nur durch eine enge Zusammenarbeit können wir die Resilienz unserer Gesellschaft nachhaltig stärken und im Ernstfall schnell und effektiv reagieren. Ein umfassendes Konzept, das alle Bereiche der Notfallversorgung integriert, ist demnach der Schlüssel für die Zukunft, über die wir heute reden. Ich bin überzeugt, dass, wenn wir alle Beteiligten zusammenbringen, eine solche gute Lösung entwickeln können. Deshalb plädiere ich, sofern Sie das in Erwägung ziehen, für eine Überweisung an den Ausschuss; ansonsten enthalten wir uns. – Danke. (Beifall CDU)
