Jouleen Gruhn
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Sehr geehrte Zuschauer! Wir alle wissen: Der Rettungsdienst ist mehr als nur irgendein Baustein der Gesundheitsversorgung. Er ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Daseinsvorsorge, ein Versprechen an die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes, dass im Notfall Hilfe kommt – schnell, kompetent und zuverlässig. Dieses Versprechen steht aber leider inzwischen auf der Kippe, denn wir erleben hier in Brandenburg seit Anfang des Jahres eine beispiellose Eskalation im Streit um die Kostenübernahme zwischen den Trägern des Rettungsdienstes, also den Landkreisen und kreisfreien Städten, und den Krankenkassen als Kostenträgern – ausgetragen auf dem Rücken aller Brandenburger, die den Notruf wählen müssen. Es kann nicht sein, dass sich unsere Mitbürger aus Angst, auf Rechnungen über Hunderte Euro sitzen zu bleiben, nicht mehr trauen, den Notruf zu wählen. (Beifall BSW und SPD) Ich danke daher nicht nur den Mitarbeitenden der Rettungsdienste und der Leitstellen, die den ganzen Frust darüber aushalten mussten, sondern ausdrücklich auch unserer Ministerin für die ruhige und besonnene Vermittlung. (Beifall BSW und SPD) Was ist die Ursache des Schlamassels? Die Entwicklung vollzieht sich ja schon länger. Schauen wir uns die Zahlen an: Allein von 2018 bis 2022 sind die Fahrkosten im Rettungsdienst bundesweit um satte 41 % gestiegen, auch hier in Brandenburg. Doch dieser Anstieg ist nicht etwa Folge einer besseren Versorgung, sondern ein Symptom wachsender Probleme: immer mehr Einsätze, immer mehr Patienten, die keine lebensrettende Behandlung brauchen, und ein System, das nicht für solche Fälle ausgelegt ist. Dazu kommen in Brandenburg auch noch weite Fahrstrecken und ein eklatanter Personalmangel. Beim Streit der Landkreise und kreisfreien Städte mit den Krankenkassen geht es im Kern um die Kostenübernahme bei sogenannten Fehlfahrten und Fehleinsätzen, also Rettungswageneinsätzen, bei denen am Ende kein Transport ins Krankenhaus notwendig ist. Diese Einsätze kosten viel Geld, das in Zeiten klammer Krankenkassen nicht mehr von ihnen übernommen wird. Dafür habe ich Verständnis; das Risiko bleibt nun aber bei den Landkreisen und kreisfreien Städten hängen, am Ende also auch bei uns Steuerzahlern – und es geht um Beträge in Millionenhöhe. Woran liegt das? Nach aktueller bundesgesetzlicher Regelung wird nur der Transport ins Krankenhaus finanziert, selbst wenn er medizinisch eigentlich nicht notwendig ist. Eine medizinische Behandlung vor Ort, egal wie sinnvoll, ist dagegen keine Leistung, die im Sozialgesetzbuch V verankert ist. Mit anderen Worten: Wir schicken Sanitäter und Notärzte raus, aber wenn sie vor Ort helfen, ohne dass ein Transport notwendig ist, bleibt die Kasse geschlossen, ebenso wenn der Patient die Behandlung oder den Transport ins Krankenhaus ablehnt. Die Kosten fallen trotzdem an. Das ist weder gegenüber den Patientinnen und Patienten noch gegenüber den Einsatzkräften und den Trägern der Rettungsdienste gerecht; vor allem ist es nicht zeitgemäß. 2025 47 Werte Kolleginnen und Kollegen, um diese Situation zu ändern, haben wir als BSW den vorliegenden Antrag erarbeitet, mit dem wir die Landesregierung zum Handeln auffordern. Erstens: Die Bundesregierung muss noch in diesem Jahr das Gesetz zur Reform der Notfallversorgung auf den Weg bringen. Der Referentenentwurf dazu liegt seit über einem Jahr vor; er enthält dringend notwendige Änderungen für das Rettungswesen in allen Bundesländern. Frau Ministerin Warken von der CDU hat ja die Vorhaben, die sie in nächster Zeit angehen will, vorgestellt, leider ohne Nennung eines Datums für die Notfallreform. Aber vielleicht hilft ja ein Anruf der Brandenburger CDU-Fraktion. (Vereinzelt Heiterkeit und Beifall BSW und SPD – Zuruf des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU]) – Okay, minimale Reaktion. Ich bedanke mich. Zweitens. Wir brauchen endlich eine bundesgesetzlich klare Regelung für Fehlfahrten und Fehleinsätze. (Beifall des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Wenn der Rettungsdienst kommt und vor Ort professionell hilft, darf das nicht länger finanziell bestraft werden. Drittens. Die medizinische Notfallrettung muss nämlich endlich als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung anerkannt werden. Dazu gehört nicht nur der Transport ins Krankenhaus, sondern ausdrücklich auch eine Versorgung vor Ort, der Transport in eine ambulante Struktur – ja, manchmal kann auch in Arztpraxen geholfen werden – oder in ein Integriertes Notfallzentrum. Davon haben wir immerhin schon 19 Stück in Brandenburg. Die Patienten werden also genau dorthin transportiert, wo sie am besten aufgehoben sind. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Notwendigkeit dieser Reform ist unstrittig. Schon die Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung – wir erinnern uns – hatte in ihrer neunten Stellungnahme auf die Lücken hingewiesen. Auch die gescheiterte Reform auf Bundesebene nach dem Bruch der Ampelkoalition im November 2024 darf nicht länger als Vorwand dienen, hier nichts zu tun. Gerade im Flächenland Brandenburg brauchen wir einen Rettungsdienst, der flexibel, effizient und zukunftsfest ist, ein System, das Patienten nicht aus Angst vor Fehlfahren und einem finanziellen Minusgeschäft unnötig ins Krankenhaus bringt – wie ich es selbst erlebt habe –, sondern dort hilft, wo Hilfe gebraucht wird, auch vor Ort oder telemedizinisch. Nicht zuletzt geht es um die Sicherheit für die Landkreise und die kreisfreien Städte als Träger des Rettungsdienstes, denn diese dürfen mit den Kosten für eine bessere Versorgung nicht alleingelassen werden – und wir reden hier über Millionenbeträge, meine sehr geehrten Damen und Herren. Deshalb bitte ich Sie heute um Ihre Zustimmung zu dem Antrag. Damit senden wir ein klares Signal nach Berlin, dass Brandenburg bereit ist, Verantwortung zu übernehmen. Aber wir brauchen dafür auch endlich die richtigen gesetzlichen Rahmenbedingungen, und das noch in diesem Jahr. (Beifall BSW sowie vereinzelt SPD) 48 Landtag Auch zum Änderungsantrag der AfD noch ein paar kurze Worte: Ich bedanke mich ausdrücklich für Ihre vollständige fachliche Zustimmung zu dem von BSW und SPD vorgelegten Antrag und kann Sie ansonsten beruhigen. Ich gehe fest davon aus, dass die CDU-geführten Länder hier, wie in der Vergangenheit auch, die Einbeziehung der Länder lauthals einfordern. Ich denke, anders als in der Vergangenheit sehen wir bei der jetzigen Gesundheitsministerin auch eine Lernkurve; sie hat in der Gesundheitsministerkonferenz schon nachdrücklich versprochen, noch einmal auf die Länder zuzukommen. Frau Ministerin wird sich auch im Länderbeteiligungsverfahren – das weiß ich – explizit dazu einbringen. Zum Antrag der AfD-Fraktion zu dem Thema „Defibrillatoren“ und der App „Katretter“: Der Antrag ist im Grunde sinnvoll – das will ich gar nicht abstreiten. Neben der sofortigen Herzdruckmassage bei Patientinnen und Patienten mit einem plötzlichen Herzstillstand verbessert die frühzeitige Defibrillation – also noch vor Eintreffen des Rettungsdienstes – die Überlebenschancen deutlich. Daher sind weitere Standorte mit öffentlich zugänglichen Defibrillatoren auch sehr sinnvoll, insbesondere wenn diese Standorte der Regionalleitstelle bekannt und mit dem „Katretter“- System verknüpft sind. Daran wird auch gearbeitet, wie ich weiß. Liebe Kolleginnen und Kollegen der AfD, für mich suggerieren Sie mit Ihrem Antrag an die Landesregierung fälschlich, dass nur das Land den Kauf von Defibrillatoren ermöglichen kann und Erste-Hilfe-Strukturen nur durch das Land zu stärken sind. Sie verschweigen die Rolle der Landkreise in der unmittelbaren Daseinsvorsorge. Dazu ein Bespiel nach einer Minute Internetrecherche: Die Stadt Brandenburg an der Havel listet beispielhaft 35 Standorte von Defibrillatoren auf: (Vereinzelt Beifall BSW) in Apotheken, Shoppingcentern, Firmen, Verkehrsbetrieben, Sportzentren, Sportvereinen, Sporthallen, im Marienbad, im Rathaus, im Seniorenheim, an den Uni-Standorten usw. Sie alle wurden ohne ein Förderprogramm vom Land angeschafft. Eine schöne Übersichtskarte auf der Seite der Stadt Brandenburg gibt es obendrein. (Zuruf) – Ich lasse keine Zwischenfragen zu, tut mir leid. – Das ist sehr vorbildlich von der Stadt, und es wurde in eigener Zuständigkeit für die Daseinsvorsorge gemacht. Fazit: Die Landkreise haben hier schon ein Stück weit die Verantwortung übernommen und sind weiterhin darin zu stärken, gerne auch im Zusammenwirken mit den zu errichtenden Leuchttürmen für die Kriseninfrastruktur, gerne auch mit Anträgen in den Kreistagen – ich weiß, Sie sind da sehr stark vertreten –, denn den Schrei nach Hilfe vom Land braucht es dann nicht, wie die Stadt Brandenburg hier schon sehr eindrücklich zeigt. – Vielen Dank. (Beifall BSW und SPD)
