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Ulrike Liedtke

16.07.2025 Sitzungen 8/17

Vielen Dank. – Herr Minister Tabbert wird antworten. Bitte. Detlef Tabbert (Minister für Infrastruktur und Landesplanung): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Graßmel! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten! Die im Verlauf der Landesstraße 742 liegenden Ortsdurchfahrten Groß Köris, Schwerin und Teupitz gehen ineinander über, ohne dazwischenliegende freie Strecken. In der Vergangenheit konnten eine einen Kilometer lange Strecke im Bereich des Übergangs von Schwerin nach Teupitz sowie der Bereich des Knotenpunkts mit der Landesstraße 74 in Teupitz ausgebaut werden. Der Straßenzustand der Landesstraße 742 Teupitz – Groß Köris ist bis auf den zuvor genannten Bereich unbefriedigend. Ein Ausbau ist dringend geboten. Ein gleichzeitiges Bauen der drei Ortsdurchfahrten ist aufgrund der Verkehrsführung während der Bauzeit leider nicht möglich. Deshalb wurde bereits im Jahr 2019 zunächst mit der Planung des grundhaften Ausbaus einschließlich Gehwegbau und Parkbuchtenbau der Ortsdurchfahrt Groß Köris mit einer Baulänge von 1,45 km in Abstimmung mit den Gemeinden begonnen. Aufgrund der angespannten Haushaltslage der Gemeinde Groß Köris bzw. des Amts Schenkenländchen stehen die erforderlichen finanziellen Mittel für die Erneuerung der Seitenbereiche der Straße nicht zur Verfügung. Deshalb kann der Ausbau zurzeit nur im Fahrbahnbereich erfolgen. Das erfordert umfangreiche Änderungen der fast abgeschlossenen Planungen. Der Landesbetrieb Straßenwesen wird dazu Abstimmungen mit den einzelnen Gemeinden führen, um die Entwurfsplanung entsprechend den neuen Voraussetzungen fertigzustellen und anschließend das Genehmigungsverfahren vorzubereiten. Aufgrund der zuvor genannten Situation kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine belastbare Zeitschiene für die Umsetzung der Maßnahmen genannt werden. 2025 33 Die Planungen für den Ausbau der Ortsdurchfahrt Schwerin mit einer Baulänge von 1,5 km und der Ortsdurchfahrt Teupitz mit einer Baulänge von 800 m konnten im Jahr 2022 begonnen werden. Geprägt sind beide Ortsdurchfahrten von einem überwiegend sehr alten Baumbestand und von einer aus der heutigen Sicht zu schmalen Fahrbahn. Der Ausbau nach dem heutigen Standard bedeutet leider, dass viele der alten Bäume gefällt werden müssen. Aufgrund der uns allen bekannten großen Bedeutung von Alleen ist es notwendig, im Genehmigungsprozess detaillierte Variantenbetrachtungen für den Erhalt der Baumstandorte nachzuweisen. Deshalb wurden für die Ortsdurchfahrten Schwerin und Teupitz bereits in der Vorplanungsphase die Planungsbüros aus dem Bereich Umweltschutz und Landschaftspflege mit eingebunden und in der Variantenentwicklung berücksichtigt. Für die zu fällenden Alleebäume muss ein Ausgleich in Form von Ersatzpflanzungen als Allee erfolgen. Der Platz an der vorhandenen Straße wird dazu nicht ausreichen. Weiter muss für die Ersatzpflanzungen der notwendige Grunderwerb erfolgen, der eine große Herausforderung darstellt und Bestandteil der späteren Genehmigungsplanung sein wird. Deshalb kann auch für diese Ortsdurchfahrten zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine belastbare Zeitschiene für die Umsetzung der Maßnahmen genannt werden. Ich versichere Ihnen, dass die Dringlichkeit der Maßnahmen gesehen wird und dass diese vom Landesbetrieb Straßenwesen vorrangig bearbeitet werden. – Vielen Dank.

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