Britta Müller
Noch einmal ein Blick in die Statistik, um die Zahlen vielleicht einzuordnen: Momentan haben wir in Brandenburg laut Pflegestatistik zum Stichtag 15. Dezember eine Einzelzimmerquote von 79,3 %, also von knapp 80 %. Das ist eine sehr hohe Quote, verglichen mit dem Bundesdurchschnitt. Im Bundesdurchschnitt liegt sie bei 73,6 %. Ich möchte auf meine vorherigen Ausführungen zurückkommen: Die Strukturqualitätsverordnung mit ihrem Einzelzimmergebot zielt eben nicht auf eine 100-%-Quote ab. Die vielfältigen Gründe dafür, dass Menschen auch in einem Zweibettzimmer leben können, hatte ich genannt. Es war nie angedacht, eine 100-%-Quote zu erfüllen. Die Einrichtungen sind dabei, weitere Einzelzimmer zu schaffen; die Zahl hatte ich eben auch genannt. Insofern ist die Zahl der Einzelplätze bzw. die Einzelzimmerquote schon sehr hoch. Lassen Sie mich aber vielleicht auch eines sagen: Wir dürfen nicht weiterhin nur die Demografie betrachten, sondern müssen auch die Entwicklung der Pflegeprävalenz sehen. Sie wissen, dass wir uns in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe den Pflegebedürftigkeitsbegriff noch mal anschauen werden. Es wird eine Evaluation geben, die wissenschaftlich begleitet wird, um noch mal zu schauen: Was umfasst denn Pflege? – Wenn man sich die Entwicklung anschaut, die jetzt längerfristig evaluiert wird, kann man heute, zum jetzigen Zeitpunkt, gar nicht sagen, wie viele Plätze wir noch brauchen; denn es wird ja auch veränderte Rahmenbedingungen geben. Brandenburg strebt mit dem Pakt für Pflege, dem Förderprogramm „Pflege vor Ort“ an, dass die Menschen so lange wie möglich in ihrer heimischen Umgebung bleiben können, eben durch ambulante Versorgung. Darauf zielen wir ab. Das ist der Wunsch der meisten Menschen. Darauf konzentrieren wir unsere Kräfte, um das zu ermöglichen.
