Ulrike Liedtke
Vielen Dank. – Frau Ministerin Dr. Schüle, Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur, wird für die Landesregierung antworten. Bitte. Dr. Manja Schüle (Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Hildebrandt, vielen Dank für diese Frage, denn sie gibt mir – wir haben im Ausschuss schon gelegentlich darüber diskutiert, auch im Landtag – noch einmal die Gelegenheit, mit drei Mythen aufzuräumen. Mythos Nummer eins: Die Kulturministerin habe diese Denkmäler in die Liste eingetragen bzw. unter Denkmalschutz gestellt. Das ist falsch, das ist schlicht die Unwahrheit. Ich kann als Kulturministerin eine ganze Menge, aber was ich nicht kann, ist, Gebäude in Denkmallisten aufzunehmen, und was ich auch nicht kann, ist, Gebäude aus den Denkmallisten zu löschen. Dafür gibt es auch eine gesetzliche Grundlage. Die ist in § 17 des Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes niedergelegt. Demnach hat das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum nicht auf Weisung des Ministeriums zu agieren, und weder ich noch mein Ministerium haben ein Vetorecht. Ganz im Gegenteil, das BLDAM muss uns noch nicht einmal fragen. Für den Denkmalwert gibt es nämlich Kriterien, und wenn diese erfüllt sind, wird die Eintragung vorgenommen. Mythos Nummer zwei: Keiner der Betroffenen wurde eingebunden, alle waren überrascht. – Auch das ist falsch; denn alle maßgeblichen Akteure waren von Anfang an eingebunden. Hier noch einmal kurz die Chronologie: Zur Erforschung der bergbaubedingten Kulturlandschaft in der Lausitz hat die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, damals noch Claudia Roth, von 2021 bis 2023 die Erfassung prägender Zeugnisse dieser Zeit finanziert. Ausgeführt wurde dieses Erfassungsprojekt vom BLDAM. Als das Ergebnis der Begutachtung vorlag, stellte das BLDAM den Denkmalwert des Braunkohlekraftwerks Jänschwalde und der Brikettfabrik Mitte im Industriepark Schwarze Pumpe fest. Mein Haus wurde am 26. Juni letzten Jahres erstmalig darüber informiert. Am 5. September 2024, also kurz danach, stellte unser Landeskonservator, Herr Prof. Drachenberg, dieses Ergebnis dem damaligen Staatssekretär im Wirtschaftsministerium vor; denn das BLDAM hatte den Denkmalwert des Objektes natürlich anerkannt. Am 19. Februar 2025 fand ein Gespräch des BLDAM mit Vertretern der LEAG und auch mit Vertretern des sächsischen Landesamtes für Denkmalpflege statt, da im sächsischen Teil der Lausitz bzw. im Mitteldeutschen Revier ebenfalls Denkmale erkannt wurden. Das Protokoll dieses Treffens hält fest, dass der Denkmalwert des Kraftwerks Jänschwalde, der Brikettfabrik Mitte und des Eimerkettenbaggers von der LEAG zur Kenntnis genommen und die zeitnahe Eintragung in die Denkmalliste vereinbart wurde. Die Eintragung des Kraftwerks Jänschwalde und der Brikettfabrik Mitte in die Denkmalliste des Landes nahm das BLDAM vereinbarungsgemäß zum 17. März 2025 vor. Die Information der Eigentümer darüber erfolgte durch die untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises Spree-Neiße am 28. März 2025. Der Eimerkettenbagger wurde, wie vereinbart, am 14. April 2025 in die Denkmalliste eingetragen. Jetzt kommt Mythos Nummer drei: Der Denkmalschutz be- oder verhindere einen reibungslosen Betrieb, oder er gefährde die Perspektive für den Industriestandort Jänschwalde. Auch das ist falsch. Dazu hat mein Staatssekretär bereits mehrere Gespräche mit den LEAG-Vertretern, mit Betriebsräten und auch mit Gewerkschaftsvertretern geführt. Er war auch vor Ort. Auch ich bin demnächst mit dem Vorstandsvorsitzenden der LEAG zu einem Gespräch bei der LEAG in Cottbus verabredet. Unsere Botschaft war und ist zu jeder Zeit klar: Der Denkmalschutz darf und wird die Perspektive des Kraftwerks und des Industriestandortes Jänschwalde und vor allem die Perspektive der aktuellen und künftigen Beschäftigten nicht einschränken; denn Jänschwalde ist kein Artefakt, sondern eine lebendige Anlage. Es ist ein Arbeitsplatz für viele, und es hat sehr gute Standort- und Zukunftsperspektiven. Der Standort wird nämlich über den Kohleausstieg hinaus erhalten bleiben, als Beispiel einer gelungenen Transformation – ein kleines Triggerwort für die AfD –, (Dennis Hohloch [AfD]: Mehr als ein Wort!) bei der die LEAG moderne Technologien für die Sicherheit der Energieversorgung etabliert. Da viele immer fragen: „Hach, hat denn das woanders schon einmal funktioniert?“, habe ich einmal nachgeschaut, in welchen Bundesländern das funktioniert: da, wo der Denkmalwert erkannt wurde, wo in Denkmallisten eingetragen wurde, wo aber der Betrieb natürlich nicht gefährdet ist. Das sind in Baden-Württemberg das Heizkraftwerk in Altbach, die Zellstofffabrik Waldhof in Mannheim, Bosch in Reutlingen, die Daimler-Benz-Werke in Esslingen-Brühl; in Schleswig-Holstein das Wasserkraftwerk in Raisdorf, das Pumpspeicherwerk in Geesthacht; in Thüringen das Wasserkraftwerk an der Oberen Saale, die Dampflokwerke Meiningen, der Kalibergbau in Bleicherode; in Rheinland-Pfalz das Wasserkraftwerk usw. usf. Sehr geehrte Frau Abgeordnete, Sie sehen, der Denkmalschutz muss nicht be- und verhindern, sondern er ergänzt. – Danke. 2025 31
