Steffen Freiberg
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, die Prüfung des Antrags des Trägers Evangelisches Jugend- und Fürsorgewerk auf Erteilung einer Betriebserlaubnis erfolgt auf Grundlage des in der Einrichtungsaufsicht im Ministerium für Bildung, Jugend und Sport festgelegten Prozesses und unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften des SGB VIII, des Brandenburgischen Kinder- und Jugendgesetzes und der Verwaltungsvorschrift zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen gemäß §§ 45 ff. SGB VIII für teilstationäre und stationäre Angebote der Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungshilfen sowie für Wohnheime bzw. Internate im Land Brandenburg. Nach abgeschlossener Prüfung im rechtsstaatlichen Verfahren wird eine Entscheidung über den Antrag zur Erteilung einer Betriebserlaubnis getroffen. Dieses Verfahren ist nicht abgeschlossen; insofern kann ich Ihnen die Frage nach einem konkreten Zeitpunkt nicht beantworten.
