Britta Müller
Nein. – Mit dem neuen Gewaltschutzgesetz soll bundesweit eine bedarfsgerechte, vergleichbare und verlässliche Frauenhilfestruktur gesichert werden. Frauen und ihre Kinder, die von Gewalt betroffen sind, haben ab 2032 einen kosten- und diskriminierungsfreien Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung. Und: Dieser Anspruch besteht unabhängig von der Herkunft der Frau – wie es die von Deutschland ratifizierte und damit in allen Bundesländern geltende Istanbul-Konvention einfordert. Das Bundesgesetz bietet Chancen, stellt uns aber auch vor neue Herausforderungen, denn die Bundesländer stehen in der Verantwortung, dieses Bundesgesetz landesrechtlich umzusetzen. Die Sicherstellungsverantwortung der Länder beginnt ab 2027. Die betroffenen Frauen müssen also nicht bis 2032 warten, weil die Länder hierfür in der Verantwortung stehen. Insbesondere mit den Bundesmitteln werden wir ab 2027 die Vorgaben des Gewalthilfegesetzes erfüllen, die Kommunen finanziell entlasten und das brandenburgische Hilfssystem bedarfsgerecht ausbauen. Daher braucht es diesen Antrag nicht, auch nicht in der Fassung des 2. Neudrucks. Sie können ihn guten Gewissens ablehnen. – Danke. (Vereinzelt Beifall BSW, SPD und CDU) Juni 2025 161
