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Britta Müller

18.06.2025 Sitzungen 8/15

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Zunächst möchte ich hervorheben, dass Frauen jeden Alters, jeglicher Einkommens- und Bildungsschichten und jeglicher ethnischen Herkunft häusliche Gewalt erfahren. Die Bundesverbände der Frauenhäuser und das Netzwerk der Brandenburgischen Frauenhäuser betonen den Schutzbedarf jeder von häuslicher Gewalt betroffenen Frau. Ich stelle mich uneingeschränkt hinter sie. Frauen aus vulnerablen Gruppen mit begrenzten finanziellen Mitteln oder sozialen Ressourcen suchen überdurchschnittlich oft Schutz in Frauenhäusern, da sie wegen schwächerer sozialer Netzwerke und weniger Ressourcen keine Alternativen haben – und natürlich trifft das auch auf Frauen nichtdeutscher Herkunft zu, zumal diese öfter Ablehnung bei der Wohnungssuche erfahren. Der Anteil an Frauen ohne deutsche Staatsbürgerschaft in Brandenburger Frauenhäusern – Frau Kotré, jetzt kommt die Statistik, auf die auch Sie abgezielt haben – lag 2023 bei 53 %, und, ja, bundesweit lag er bei rund 69 %. (Lena Kotré [AfD]: Das habe ich genau so gesagt!) Aber (Lena Kotré [AfD]: „Aber“ – jetzt kommt’s!) 23 % davon waren Frauen aus der EU und weitere 27 % Frauen aus europäischen Nicht-EU-Ländern. (Lena Kotré [AfD]: Das macht es besser? – Zuruf des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Das heißt, rund die Hälfte der nichtdeutschen Frauen stammte aus europäischen Ländern. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Was hat das damit zu tun?) Afrikanischer Herkunft waren 15 % und asiatischer Herkunft 33 % der Frauen. Die Aussage, die Überlastung der Frauenhäuser entstehe allein durch Massenmigration aus Kulturen, in denen die Frau eine niedrigere Stellung als der Mann hat, greift folglich zu kurz. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Wer sagt denn das? – Lena Kotré [AfD]: Was ist denn eigentlich mit der Türkei? – Zuruf des Abgeordneten Torsten Arndt [AfD]) Vielmehr sind der allgemeine Mangel an Frauenhausplätzen und die geringe Personaldecke ursächlich für die seit Jahren bestehende Überlastung des Frauenhilfesystems in Deutschland. Wir benötigen daher dringend einen Ausbau der Gewaltschutz- und Hilfestrukturen in Brandenburg und ganz Deutschland. Dafür bietet das neue Gewalthilfegesetz künftig eine gute rechtliche Grundlage. Die Finanzierung der brandenburgischen Frauenhäuser setzt sich derzeit aus verschiedenen Quellen zusammen; Landesmittel und kommunale Mittel machen dabei zusammen mehr als 98 % aus. Bundesmittel werden für die Regelfinanzierung von Schutzeinrichtungen bislang nicht ausgereicht, jedoch – auch das haben wir heute schon gehört – wird sich der Bund im Zuge der Umsetzung des Gewalthilfegesetzes im Zeitraum von 2027 bis 2036 an der Finanzierung des Frauenhilfesystems beteiligen – auch darauf hat Frau Augustin schon hingewiesen. Auch das Land Brandenburg hat sich dafür im Bund starkgemacht und diesem Gesetz zugestimmt. Bislang unterstützt das Land die brandenburgischen Landkreise und kreisfreien Städte bei der Erfüllung ihrer kommunalen Aufgaben im Rahmen der Daseinsvorsorge. Die Landesförderung für Zufluchts- und Beratungsangebote beträgt seit 2023 jährlich fast 3 Millionen Euro. Der kommunale Anteil, auf den Sie ja in Ihrem 2. Neudruck eingehen, ist vergleichbar hoch. Mit dem Gewalthilfegesetz – und damit möchte ich zu Ihrem zweiten … (Unruhe) – Liebe AfD-Fraktion, ich spreche jetzt zu Ihrem Antrag. Daher bitte ich Sie doch um Ihre Aufmerksamkeit. Ich nehme durchaus wahr, dass Sie sich die Mühe gemacht und einen 2. Neudruck vorgelegt haben. Dann hören Sie mir doch zu, was ich dazu sage. (Beifall BSW, SPD und CDU – Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Er macht sich doch Notizen!) Der Antrag zielt genau darauf ab, die Kommunen zu unterstützen, das heißt, von bestimmten Kosten zu entlasten. Genau das passiert mit dem Gewalthilfegesetz. Ab 2027 müssen nämlich die Kommunen dafür nichts mehr bezahlen. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Das hat er doch gesagt!) Daher ist Ihr Antrag auch in Bezug auf diesen Aspekt obsolet.

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