Kristy Augustin
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Wir sollten bei diesem ernsten Thema wieder zur Sachlichkeit und zu der gebotenen Ruhe zurückkehren. Frauen und Kindern, die von Gewalt betroffen sind, zu helfen, sollte ein gesamtgesellschaftliches Anliegen sein, das breit getragen wird. Aber die Gewalt gegen Frauen und Kinder ist in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. Häusliche Gewalt, Femizide und sexuelle Übergriffe – den Schutz von Frauen vor Gewalt zu verbessern, ist immer noch mehr als notwendig, und zwar unabhängig von ihrer sozialen Schicht, Religion oder Herkunft bzw. dem Grund ihrer Schutzsuche. Wer von Gewalt betroffen ist, soll und muss in Deutschland und Brandenburg natürlich Hilfe erhalten. (Beifall CDU, SPD und BSW) Lassen Sie mich eines ganz klar vorwegsagen: Die Hilfe für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder – ihre Unterstützung und Begleitung – darf nicht instrumentalisiert werden. Der Schutz vor Gewalt ist ein Menschenrecht. Gewalt ist niemals hinnehmbar, und wenn eine Frau vor Gewalt flieht, dann zählt nicht ihr Geburtsort, sondern ihre Schutzbedürftigkeit. Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin sehr dankbar dafür – Frau Kollegin Sahi hat es eben erwähnt –, dass wir in der vergangenen Legislaturperiode noch fraktionsübergreifend Verbesserungen für den Schutz von Frauen erreichen konnten. Der Wegfall der Nutzungsentgelte für die Frauen in den Frauenhäusern war ein richtiger und wichtiger Schritt, denn wer in Not ist, dem muss geholfen werden und dem dürfen nicht noch Ängste vor Schulden aufgebürdet werden. Auch auf Bundesebene ist es in der vergangenen Legislaturperiode gelungen, fraktionsübergreifend zusammenzuarbeiten. Die oppositionelle CDU-Fraktion hat – sicherlich mit Kompromissen – mitgestimmt, als es darum ging, das Gewalthilfegesetz im Bundestag zu verabschieden. Ich bin sehr dankbar, dass das zum Ende der Legislaturperiode noch gelungen ist. Damit steht jetzt der Rechtsanspruch auf Schutzplätze und Beratung – ein Paradigmenwechsel für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder. Zudem wird der Bund Verantwortung übernehmen und die Länder bei der Versorgung von Gewalt betroffener Frauen finanziell unterstützen. Explizit werden damit auch die Hilfestruktur und die Prävention gestärkt. Der Bund beteiligt sich erstmals an der Finanzierung des Gewalthilfesystems – in einer Höhe von 2,6 Milliarden Euro, verteilt über zehn Jahre. Es ist unsere gemeinsame Pflicht, die Hilfsangebote für gewaltbetroffene Frauen zu sichern und auch auszubauen. Es stellt sich dabei aber auch die Frage: Was können wir tun, damit Frauen nicht ins Frauenhaus flüchten müssen? Wenn ein sachlicher Blick auf den Gewaltschutz gerichtet wird, muss auch verdeutlicht werden, wie viele betroffene Frauen leider keine Hilfe suchen, sondern im gewaltvollen Zuhause bleiben. Anstatt Gewalt- und Bedrohungsfälle nur zu erfassen, wie es im Antrag gefordert wird, sollte man auch die Präventionsarbeit in den Blick nehmen. Es gilt, der Gewalt aktiv den Nährboden zu entziehen und auch Beratungsstellen, Opferverbände und Organisationen wie den Weißen Ring zu unterstützen und ihre Expertise aufzugreifen. Es ist gut und richtig, die Qualität von Hilfsangeboten zu evaluieren, um sie auch verbessern zu können. Sehr geehrte Damen und Herren, jede Frau, die Schutz sucht, hat ein Recht auf Hilfe – unabhängig von ihrer Hautfarbe, Sprache und Herkunft. Wenn wir beginnen, nur selektiv zu helfen, verlassen wir das Fundament unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. (Lars Hünich [AfD]: Aber selektiert wird doch wegen Geld! Darum geht es doch! Es fehlt Geld!) Herr Abgeordneter Deter, für den Fall, dass Sie sich dem Thema wirklich intensiv widmen wollen, folgt ein Fakt: Jeder von Gewalt betroffene Mann, der in einem Schutzraum in Brandenburg Schutz sucht, wird abgewiesen; er muss dafür nach Berlin fahren. Dass auch von Gewalt betroffene Männer hier einen Schutzraum finden, ist ein Vorhaben, das wir in den vergangenen Legislaturperioden noch immer nicht anstoßen konnten. Wenn Sie sich wirklich mit dem Thema befassen wollen, bringen Sie doch dazu mal einen Antrag ein. (Beifall CDU – Lars Hünich [AfD]: Warum? Es geht doch um Frauenhäuser!) Vieles ist bereits gesagt, und ich schließe mich uneingeschränkt den Ausführungen der Kollegin Sahi an. (Zuruf von der AfD: Aha!) Wir stehen an der Seite aller Frauen, wir stehen an der Seite der Frauenhäuser, und wir danken für die hervorragende Arbeit, die dort geleistet wird. Deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD und BSW) Juni 2025 159
