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Marlon Deter

AfD 18.06.2025 Sitzungen 8/15

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Liebe Brandenburger! Stellen Sie sich vor, heute Nacht flieht eine Frau mit ihrem Kind vor häuslicher Gewalt. In ihrer Verzweiflung sucht sie Schutz in einem Frauenhaus und wird abgewiesen, weil alle Plätze belegt sind. Ich denke, es geht Ihnen wie mir: Ich will es mir gar nicht vorstellen, denn der Gedanke wäre unerträglich. So könnte es aber in der Realität aussehen. (Steeven Bretz [CDU]: Deshalb wünschen Sie sich das!) – Das haben Sie jetzt, glaube ich, nicht ernst gemeint. – Eine weitere Realität ist, dass der Anteil der Frauen mit Migrationshintergrund in Frauenhäusern in Deutschland bei 70 % liegt, im Land Brandenburg sind es schon jetzt mehr als die Hälfte. Viele Frauen, die hier nach Deutschland gekommen sind, suchen also Schutz in Frauenhäusern. Der Import von fremden Kulturen trägt seine Früchte leider mit immensen Folgen für die Sicherheit der Menschen in unserem Land, insbesondere für Frauen, Mädchen und Kinder. (Beifall AfD) Die alarmierenden Zahlen der Kriminalstatistik zur Gewaltkriminalität und im Bereich Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexuelle Übergriffe sind Ihnen bekannt – alles reale Daten. Fakt ist: Ein weiteres Resultat der falschen Wir-schaffen-das-Politik der Massenmigration von Merkel und Co. ist die Überlastung von Frauenhäusern. (Beifall des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) Das heißt: Der Bedarf steigt, und es gibt zu wenig Plätze für betroffene Frauen. Das System und insbesondere die Kommunen stoßen an ihre Grenzen. Wir müssen dafür sorgen, dass ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, denn der Landeszuschuss in Höhe von fast 3 Millionen Euro wird bereits durch migrationsbedingte Kosten aufgebraucht. Die Bundesregierung hat im Rahmen des Gewalthilfegesetzes Geld zur Erhöhung der Anzahl der Plätze versprochen, zu der sie sich mit Verweis auf die Anforderungen der Istanbul-Konvention hohe Ziele gesteckt hat. Man müsste demnach die Zahl der Frauenhausplätze in Brandenburg ca. verdoppeln. Die Finanzierung wird jetzt ca. zur Hälfte von den Kommunen getragen, allerdings lässt die aktuelle Haushaltslage der Kommunen eine Erhöhung der Kosten gar nicht zu. Es fehlt also an Plätzen, insbesondere in der Fläche. Wir fordern die Landesregierung daher mit unserem Antrag auf, die landesrechtliche Grundlage dafür zu schaffen, dass den kommunalen Frauenhäusern die migrationsbedingten Kosten bis zum Erreichen diesbezüglicher Änderungen auf Bundesebene zusätzlich zu den bereits vorgesehenen Mitteln vom Land Brandenburg ausgeglichen werden. Außerdem schlagen wir mit unserem Antrag weitere sinnvolle Aspekte vor, die sich aus der Antwort der Landesregierung auf unsere Anfrage ergeben haben. So wird bislang keine echte Statistik zu Gewaltvorfällen in Frauenhäusern geführt. Dies wäre allerdings sehr wünschenswert, insbesondere, wenn man zum Beispiel Verbesserungsbedarf in der Informationsabschirmung der Häuser erkennen will. Außerdem wären detaillierte Erkenntnisse zur Täterarbeit sinnvoll. Wir sollten genau wissen, wie oft sich welche relevanten Verhaltensänderungen der Täter überhaupt einstellen. Des Weiteren wurden im Gesetzgebungsprozess zum erwähnten Gewalthilfegesetz auf Bundesebene einige sinnvolle Aspekte noch nicht berücksichtigt. Hierzu gehört die elektronische Fußfessel als gerichtliche Maßnahme zur Überprüfung der Einhaltung von Näherungsverboten im Gewaltschutzgesetz. Außerdem wäre ein lückenloses offizielles Onlineregister für Frauenhausplätze wünschenswert. Da sowieso irgendwann eine Evaluierung des Gewalthilfegesetzes ansteht, sollten wir uns hier in Brandenburg schon früh damit beschäftigen. Da sind wir gut vorbereitet und könnten spätestens dann weitere zielgerichtete Forderungen beisteuern. All unsere vorgeschlagenen Maßnahmen wären sinnvoll, würden Frauenhäuser, Gewaltschutz und die Kommunen stärken. Frau Ministerin, Sie haben im Ausschuss darum gebeten, Sie dabei zu unterstützen. Sie sprachen jedoch von einem Zeitraum bis 2032. Vor Gewalt fliehende und Schutz suchende Frauen, eventuell auch Frauen mit Kindern, können aber nicht bis 2032 warten. Sie brauchen die Hilfe jetzt. Ich bitte daher um Zustimmung zu unserem Antrag. (Beifall AfD)

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