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Britta Müller

18.06.2025 Sitzungen 8/15

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Eigentlich könnte man sagen: Dem ist nichts mehr hinzuzufügen. Aber als ehemalige Übungsleiterin und Trainerin setze ich mal auf das, was man da auch sagt: Üben, üben, üben! Wiederholung, Wiederholung! Manchmal glaube ich aber auch, dass viele Wiederholungen bei einigen nicht zum gewünschten Ergebnis führen. Frau Oeynhausen, Sie wissen es genau. Sie verfolgen ja intensiv die Presse und Fachmagazine; das entnehme ich auch Ihren sehr anspruchsvollen Kleinen Anfragen. Sie beschäftigen sich intensiv mit dem Thema. Sie wissen auch, was die Landesregierung und die Bundesregierung machen. Insofern zeigt das umso mehr, dass Sie sich und dieses Thema inszenieren und auf ganz andere Botschaften setzen, die Sie immer wieder in Richtung der Kameras wiederholen. Ich glaube, das ist unnütz und tut auch der Sache nicht gut. (Beifall BSW und SPD) Wir sprechen hier über ein sehr wichtiges Thema, das Sie adressieren, nämlich über die finanzielle Stabilität unserer Sozialversicherungssysteme und insbesondere der Kranken- und der Pflegeversicherung. Auch wenn Sie mit diesem Antrag sicherlich eine wichtige Diskussion anstoßen wollen: Er ist längst überholt. Sie haben es schon gehört, und ich bin auch der festen Überzeugung, Sie wissen es: Brandenburg handelt längst aktiv. Nun muss man dem Bund auch die Zeit lassen. Jeder, der sich mit dem Thema Haushalt beschäftigt – das haben wir heute und in den letzten Wochen im Zusammenhang mit dem Landeshaushalt sehr intensiv getan –, weiß, dass sich der Bund in einer vorläufigen Haushaltsführung befindet. Er hat angekündigt, dass er im September den Haushalt für 2025 beschließen will. Insofern Juni 2025 153 ist auch die neue Gesundheitsministerin in der Auszahlung der bereits angekündigten Mittel etwas eingeschränkt. Auch sie muss warten, bis der Haushalt im September beschlossen wird, um die 4 Milliarden Euro, die gerade angesprochen wurden, für die Krankenhäuser zu erhalten. Das ist nämlich der Inflationsausgleich, zu dem Brandenburg am 21. März 2025 eine Bundesratsinitiative, gerne in der Presse nachzulesen, eingebracht hat. Das ist der Inflationsausgleich (Beifall BSW und SPD) für die Krankenhäuser für die Jahre 2022/2023, der dann auch zügig umgesetzt wird. Man muss bedenken, dass auch hier, wie gesagt, der Haushaltsbeschluss notwendig ist. Und bei einer vorläufigen Haushaltsführung kann auch die Bundesgesundheitsministerin diese Gelder nicht auszahlen. Ich habe schon den Antrag Brandenburgs vom 21. März erwähnt. Es ging auch um die Finanzierung des Krankenhausfonds. Auch das wurde schon gesagt: Es steht nicht nur im Koalitionsvertrag. Das ist ein deutliches Signal, dass hier der Bund in die Pflicht geht und die Versicherten über die Beteiligung der GKV entlastet werden. Auch diese Signale sind sehr deutlich und wiederholt, an vielen Stellen, nachzulesen. Auch hier muss man wieder auf die vorläufige Haushaltsführung und den Haushaltsbeschluss des Bundes verweisen. Angekündigt ist es. Mich stimmt das positiv. Ich habe in der letzten Woche auf der GMK in Weimar mit Frau Warken sprechen können. Sie sieht diese Finanzierungsprobleme und weiß, dass die Auszahlung dringend ist, das heißt, sehr schnell erfolgen muss, und dass der Bund einen großen Anteil übernehmen muss. Zur Pflege. Ich habe mal nachgeschaut: Ja, auch in diesem Bereich hat Brandenburg wiederholt seine Position deutlich vertreten. So hat sich das Land mehrfach für eine nachhaltige Reform auf Bundesebene eingesetzt. Ein Beispiel hierfür ist die Entschließung des Bundesrates vom 18. Oktober 2024, in der Brandenburg gemeinsam mit anderen Bundesländern eine zügige und generationengerechte Reform der Pflegeversicherung gefordert hat. Ich habe eine Einladung zur Ministerrunde in der nächsten Woche. Es steht im Koalitionsvertrag, dass die Reform der Pflegeversicherungsmitfinanzierung auf Ministerebene behandelt wird. Und wie gesagt, ich habe die Einladung von Gesundheitsministerin Warken für den 7. Juli zum Startschuss der entsprechenden Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die sich auch mit diesen Fragen beschäftigen wird; denn klar ist: Es braucht eine nachhaltige Lösung. Sie haben es richtig skizziert: Die GKV- und die SPV-Kassen sind tatsächlich leer und angeschlagen. Deshalb braucht es hier schnelle Lösungen, und ich freue ich mich über das Signal, dass die Bund-Länder-Arbeitsgruppe mit Frau Warken schon im Juli mit der Arbeit beginnen wird. Denn die Liquidität – das wurde angesprochen – ist gefährdet und muss sichergestellt werden. Auch der Rückfluss der coronabedingten Ausgaben wurde thematisiert. Es ist erfreulich zu hören, dass Bundesgesundheitsministerin Warken inzwischen auch die Mittel hierfür beim Finanzministerium beantragt hat. Die Ministerin hat klargestellt, dass es aus Ihrer Sicht unverständlich ist, dass die Versicherten weiterhin für versicherungsfremde Leistungen aufkommen müssen. Lassen Sie mich noch auf die sachgerechte bzw. nicht sachgerechte Auszahlung der Coronahilfen für die Pflege – Pflegerettungsschirm genannt – eingehen: Ja, es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, aber sie ist nicht aus Beitragsmitteln einer Solidargemeinschaft – der sozialen Pflegeversicherung – zu bezahlen, sondern aus Steuermitteln. (Vereinzelt Beifall BSW) Das gilt nicht nur für diese Leistung. In der Pflege gibt es noch andere sachfremde Leistungen, nämlich die Rentenversicherung für pflegende Angehörige. Auch das ist nicht Aufgabe der sozialen Pflegeversicherung. Dafür zahlen wir nicht Versicherungsbeiträge in die Pflege ein, sondern für unsere Pflegebedürftigkeit. Die Rentenversicherungsbeiträge sind an anderer Stelle in den Sozialsystemen zu verankern. Wenn man also die Mittel allein für diese beiden Positionen – die Coronahilfen für die Pflege und auch die Rentenleistung für die pflegenden Angehörigen – nähme, hätten wir auf einen Schlag 10 Milliarden Euro. Ich will mich nicht darauf festlegen, wie lange so die Liquidität angesichts der steigenden Ausgaben sichergestellt wäre, aber zumindest würden 10 Milliarden Euro in die soziale Pflegeversicherung zurückfließen. Ich glaube, diesbezüglich auch bei Gesundheitsministerin Warken eine Einsicht gesehen zu haben. Brandenburg hat also nicht nur seine Verantwortung erkannt, sondern auch an sehr vielen Stellen gehandelt. Wir haben die politischen Weichen gestellt, um eine zukunftsfähige Pflegeversicherung sicherzustellen und eine stabile Finanzierung zu gewährleisten. Seien Sie sich gewiss, Frau Dr. Oeynhausen: Als ehemalige Leiterin einer Pflegekasse und mit einem sehr guten Überblick über die Ausgaben in der sozialen Pflegeversicherung bin ich sehr gern in dieser Arbeitsgruppe. Ich denke, dass ich die richtigen Akzente setzen kann und wir eine nachhaltige soziale Pflegeversicherung auf die Beine stellen. Dazu gehört auch, dass der Bundeszuschuss zur generationenübergreifenden Absicherung …

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