Daniel Münschke
Herr Minister, lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Hohm zu? René Wilke (Minister des Innern und für Kommunales):* Ja, gleich. Wenn Sie gestatten, skizziere ich noch kurz die drei weiteren Punkte der Antwort, und dann komme ich gern auf die Zwischenfrage zurück. Zweiter Punkt: Ausstattung. Dabei gab es – das wurde in den Reden auch schon erwähnt – in den vergangenen Jahren einige Fortschritte. Die GdP hat gestern ja sehr dafür geworben, dass der Landeshaushalt beschlossen wird, denn die vorläufige Haushaltsführung ist bei der Beschaffung natürlich hinderlich. Deswegen habe ich auch gestern gesagt: Die Zustimmung zum Einzelplan 03 ist tatsächlich durchaus auch ein Signal der Unterstützung von Polizistinnen und Polizisten in diesem Land. Bodycams wurden angesprochen. Diesbezüglich haben wir einen erheblichen Hinderungsgrund in der Art, wie das Gesetz gestrickt wurde – Stichwort: in Wohnungen gehen, wo es zu sehr vielen Zwischenfällen kommt. Ja, auch große Sensibilität spielt eine Rolle, aber darauf achten die Kolleginnen und Kollegen. Es gibt Möglichkeiten, damit umzugehen. Da müssen wir, glaube ich, gesetzlich nachschärfen, damit der Einsatz von Bodycams noch besser funktioniert in Bezug auf das, was sie leisten sollen. Sie haben in den letzten Tagen immer von „Taser“ gesprochen. DEIG ist der korrekte Begriff; Taser ist die Firma, die eine DEIG-Anwendung produziert. Auch da erfolgt zunehmendes Ausrollen landesweit; da gehörte Brandenburg sogar zu den Vorreiter-Bundesländern. Das wird in der Polizei sehr begrüßt. Die Ausstattung mit Westen, Waffen usw. ist ein weiteres Thema. Der dritte Aspekt ist Training, Qualifikation, Weiterbildung usw.: Da habe ich eine Liste mit den verschiedensten Elementen der Qualifikation und Ausbildung in der Polizei, bei denen das Thema eine Rolle spielt – von Deeskalation bis Selbstverteidigung –, mitgebracht. Meine Redezeit ist eigentlich vorbei, deswegen trage ich sie nicht vor. Das ist schon Bestandteil der Ausbildung, wurde verstärkt und wird sicherlich auch künftig weiter verstärkt. Der vierte Aspekt: Justiz. Hier meine ich vor allen Dingen den Fortschritt durch § 114 StGB, der herausgelöst wurde. Das hat für einen erheblichen Fortschritt gesorgt. Auch die Erhöhung des Strafmaßes von drei Jahren auf fünf Jahre ist ein ganz wichtiges Signal. Aktuell gibt es eine Bundesratsinitiative, die Brandenburg auch unterstützt, um weitere Aspekte im Strafrecht nachzusteuern – sowohl was die Handlungsfähigkeit als auch was die Signalwirkung angeht. Bevor ich zum Rettungsdienst komme, jetzt gern die Zwischenfrage.
