Falk Peschel
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Gäste! Ein Satz zu meinem Vorredner, Herrn Kollegen Hohloch: Ich war mehrere Jahre stellvertretender Bürgermeister und habe auch eine Zeit lang als Bürgermeister amtiert. Gehen Sie einmal davon aus, dass beide Kommunen, in denen ich in diesen Funktionen tätig war, mir ein Büro zur Verfügung gestellt haben. Das Büro war ausgestattet und ich hatte sogar Mitarbeiter – stellen Sie sich das einmal vor. (Beifall BSW, SPD und CDU – Heiterkeit – Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Referenten haben wir alle! – Dennis Hohloch [AfD]: Ja, aber keinen persönlichen Mitarbeiter!) – Ich hatte auch einen Referenten. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Aber keinen persönlichen Referenten!) – Doch. Es stand sogar auf dem Türschild: „Persönlicher Referent des Bürgermeisters“. Anpassungen der Abgeordnetenentschädigung um mehr als 4 oder 5 % pro Jahr müssen der Vergangenheit angehören. – Ich habe jetzt eigentlich mit Applaus gerechnet; es steht ja im Skript: Applaus abwarten. (Allgemeine Heiterkeit – Beifall BSW und SPD) – Klappt nicht immer. (Steeven Bretz [BSW]: Können Sie das noch einmal wiederholen?!) – Geht alles von meiner Redezeit ab. – Uns liegt heute ein Vorschlag zur Änderung des Abgeordnetengesetzes vor, eingebracht von den Parlamentarischen Geschäftsführern der SPD-, Juni 2025 137 der BSW- und der CDU-Fraktion. Nach Auffassung meiner Fraktion beinhaltet dieser Gesetzentwurf zwei Meilensteine an Transparenz und auch an Demut gegenüber dem Souverän, gegenüber den Wählerinnen und Wählern in diesem Land. Ich bedanke mich ausdrücklich bei meinen beiden Amtskollegen von SPD und CDU und auch bei der Landtagsverwaltung für die konstruktive Atmosphäre bei der Erarbeitung dieses Gesetzentwurfs. Die Entschädigung soll auch weiterhin entsprechend der Einkommensentwicklung der Arbeitnehmerentgelte im Land Brandenburg bzw. entsprechend der Veränderung des Verbraucherpreisindexes angepasst werden. Es ist also keine willkürliche Festlegung und damit keine, wie ich es sonst nennen würde, gewürfelte Zahl, sondern eine Anpassung auf Basis der vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg jährlich zu ermittelnden Datengrundlagen. Diese seinerzeit auf Empfehlung einer eigens eingesetzten unabhängigen Kommission – Kollege Scheetz hat dazu schon ausgeführt – vorgeschlagene und beschlossene Regelung zur Höhe und Anpassung der Aufwandsentschädigung stellt eine grundlegende Modernisierung des Abgeordnetenrechts dar und wurde auch von anderen Landesparlamenten entsprechend übernommen. Wir wollen diese Regelung in dieser Wahlperiode fortführen. Das ist der erste Meilenstein für Transparenz. Dennoch – das möchte ich an der Stelle ausdrücklich betonen – war und ist diese Regelung keineswegs perfekt: Im Ergebnis führte sie zu einer deutlichen Erhöhung der Entschädigung zum 01.01. dieses Jahres. Die BSW-Fraktion hat im Dezember die Erhöhung der monatlichen Entschädigung für Landtagsabgeordnete kritisiert, da diese mit einer Steigerung um 5,7 % aus Sicht der Fraktion unangemessen hoch ausgefallen ist. (Beifall BSW) Steigerungen in dieser Höhe finden nach wie vor nicht unsere Zustimmung. Folgerichtig hat die BSW-Fraktion die Initiative für eine Ober- bzw. Kappungsgrenze in die Gespräche zur Neuregulierung der Entschädigung eingebracht – ein zweiter Meilenstein der Transparenz. Wir hätten uns als Kappungsgrenze einen noch niedrigeren Betrag gewünscht als die jetzt in Rede stehenden 3,5 %, ich denke aber, es ist ein guter Kompromiss, den wir hier gemeinsam gefunden haben. Es bleibt dem Landtag darüber hinaus unbenommen, Regelungen zu treffen, die die jetzt vorgeschlagene Kappungsgrenze unterschreiten, bzw. sogenannte Nullrunden zu beschließen. Auch das, lieber Herr Kollege Hohloch, geht. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der AfD-Fraktion, mir ist natürlich klar: Das Thema Aufwandsentschädigung von Parlamentariern ist immer die Stunde der Opposition und der entsprechenden medialen Begleitung der Diskussionen über die Höhe der Entschädigung; das ist in Ordnung. Ich habe Sie im letzten Dezember von dieser Stelle aus eingeladen, auf der Grundlage des seinerzeit von den Fraktionen der SPD und des BSW gemeinsam eingebrachten Antrags „Entschädigungsregelung im Abgeordnetengesetz überprüfen und anpassen“ intensiv mitzuwirken, Ihre Hinweise, Anmerkungen und Vorschläge einzubringen und damit die Aufwandsentschädigung transparenter und differenzierter zu regeln. Dieser Einladung sind Sie letztlich nicht gefolgt. Das ist schade, denn – auch das muss man, wenn man über das Abgeordnetengesetz spricht, erwähnen – alle Fraktionen haben zu Beginn des Prozesses der Novellierung durchaus sinnvolle Verbesserungsvorschläge eingereicht – auch die AfD.
