Jouleen Gruhn
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. – Es folgt für die Regierung der Beitrag von Minister Tabbert. Herr Minister, bitte schön. (Vereinzelt Beifall SPD und BSW) Detlef Tabbert (Minister für Infrastruktur und Landesplanung): Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Verehrte Gäste! Die klare Ansage von Bundesbauministerin Verena Hubertz, die Baukosten spürbar zu senken, ist genau das richtige Signal. (Beifall SPD, BSW und CDU – Daniel Münschke [AfD]: Sie sagte: halbieren!) Auch wir in Brandenburg arbeiten intensiv daran, das Bauen einfacher und günstiger zu machen, zum Beispiel indem wir unsere Bauordnung gerade umfassend vereinfachen. Denn weniger Bürokratie bedeutet weniger Aufwand und am Ende geringere Kosten für alle Beteiligten. Wenn wir jetzt gemeinsam mit innovativen Bauweisen, klugen Konzepten und schlankeren Regeln neue Wege gehen, schaffen wir die Voraussetzung dafür, dass mehr bezahlbarer Wohnraum entstehen kann und Gebäude für unsere Unternehmen schneller und vor allen Dingen kostengünstiger errichtet werden können. Unter den vorgenannten Prämissen werden wir die Brandenburger Bauordnung novellieren. Dabei prüfen wir, wie auf Ausbaustandards verzichtet werden kann. Serielles und modulares Bauen sowie die Umnutzung oder Umwandlung von Bestandsgebäuden in Wohnraum sollen stark erleichtert werden. Die im vorliegenden Antrag genannten Punkte sind in unserem Konzept zur Änderung der Bauordnung bereits berücksichtigt. Wir werden vorschlagen, das Planen und Bauen durch Änderungen im Verfahrensrecht zu vereinfachen, aber auch – genauso wichtig –, es zu beschleunigen. Ebenso unterstützen wir aktuell und zukünftig die Digitalisierung der Baugenehmigungsverfahren im Land als wichtigen Baustein für eine moderne Bauverwaltung. Im Gegensatz zu einigen hier im Saal habe ich volles Vertrauen in die Zusage unserer kommunalen Familie, dass sie am Jahresende mit allen Bauämtern am Start sind. (Beifall SPD und BSW – Lars Hünich [AfD]: Danke für das Vertrauen! Ich dachte, Sie meinten uns damit!) – Nein, ich meine das Vertrauen in die Kreise und Städte, die eigene Bauordnungsbehörden haben. Wir wollen neben dem bewährten Baugenehmigungsverfahren mit Konzentrationswirkung dem Bauherrn auch ermöglichen, eine Genehmigung ohne Konzentrationswirkung zu beantragen. (Beifall SPD und BSW) Dadurch kann der Aufwand minimiert werden. Ziel ist, in Kombination mit einer Baugenehmigungsfiktionsregelung die Verfahrensdauer zu verkürzen. Auch die Senkung von Ausbaustandards haben wir in den Blick genommen, um das Bauen zu vereinfachen und Kosten zu reduzieren. Das bedeutet, dass wir das materielle Recht auf erforderliche Mindeststandards überprüfen, ohne die eigentlichen bauordnungsrechtlichen Schutzziele, Sicherheit und Ordnung, abzusenken. Konkret sehen wir Möglichkeiten im Bereich der Anforderungen an Abstellräume in Wohnungen sowie Kfz-Stellplätze, aber auch an bestimmte Ausbaustandards, wenn ich an das studentische Wohnen oder auch an Betriebswohnungen denke. Durch Flexibilisierung oder den Verzicht auf die Anforderungen zur Senkung der Baunebenkosten im Wohnungsbau wollen wir dazu einen Beitrag leisten. Die Umnutzung oder Umwandlung von Bestandsgebäuden in Wohnraum soll erleichtert werden. Damit wollen wir die Schaffung von notwendigem, bezahlbarem Wohnraum weiter vorantreiben. Wir wollen die Nahverdichtung in Ballungsräumen ermöglichen, indem wir die Anforderungen an den Dachgeschossausbau und an die eingeschossige Aufstockung zu Wohnzwecken erleichtern. Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass einfaches Bauen nicht allein durch die Bauordnung ermöglicht wird. Hier ist vor allem der Bund gefordert, den zivilrechtlichen Rahmen für das einfache Bauen herzustellen, um den vertraglichen Verzicht auf Beschaffenheitsmerkmale zu ermöglichen, die über die bauordnungsrechtlichen Mindestanforderungen hinausgehen. Dies werden wir gegenüber dem Bundesbauministerium zum Ausdruck bringen. Weitere im Antrag enthaltene Anregungen werden wir im Rahmen der Novellierung der Bauordnung selbstverständlich prüfen und einfließen lassen, zum Beispiel die Verringerung von Widerspruchsverfahren. Die Novellierung der Bauordnung ist ein prioritäres Vorhaben. Es liegt mittlerweile ein Konzept zur Änderung der Bauordnung vor. Im nächsten Schritt erfolgt die Erarbeitung des Gesetzentwurfs. Der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens inklusive eines umfangreichen Beteiligungsverfahrens seitens der Landesregierung ist für Ende des 4. Quartals 2025 vorgesehen. – Vielen Dank. (Beifall SPD und BSW)
