Daniel Münschke
Vielen Dank, Frau Kollegin Walter-Mundt. Sie haben mich jetzt direkt angesprochen. Ich hatte versucht, das in meiner Rede darzustellen, auch bei den Zwischenfragen der Kollegen Noack und Dr. Redmann. Ich möchte auf eine Sache eingehen. Sie haben es richtigerweise gesagt: Natürlich wird es bei der Novellierung der Bauordnung Fachanhörungen geben – absolut d’accord. Es geht jetzt aber um diesen Antrag. In diesem Antrag – ich lese mal einen Satz zu Punkt 1 vor, den letzten Satz, bevor die Spiegelstriche kommen –: „Dabei sind folgende Regelungen zu prüfen und gegebenenfalls zu verändern:“ Jetzt überlassen wir also der Landesregierung, gegebenenfalls aktiv zu werden, gegebenenfalls nicht aktiv zu werden. Wenn ja, wie aktiv zu werden? Dann bekommt unter Umständen der Landtag, also wir, einen entsprechenden Gesetzentwurf oder irgendwelche anderen Vorlagen, die wir dann inhaltlich bewerten sollen. Sie wissen selber: Wenn der Zug erst einmal aufs Gleis gesetzt ist, losgefahren ist, die Fachanhörung erfolgt ist, ist es schwer, das Ganze noch einmal zu ändern, wobei es früher sicherlich ein Tatbestand war, dass ein Gesetz, das eingebracht wurde, anders herausgekommen ist, was ich aber, zumindest seitdem ich im Landtag bin, nie so festgestellt habe. Ich habe versucht, darauf einzugehen. Können Sie zumindest eingestehen, dass wir wahrscheinlich an dem gleichen Ziel arbeiten, dass es jetzt aber darum geht, diesen Antrag inhaltlich so punktgenau zu fassen, dass die Landesregierung einen konkreten Sachauftrag bekommt, um dann die Novellierung der Bauordnung zum Beispiel bestmöglich voranzutreiben?
