Ulrike Liedtke
Danke schön. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Tabbert. Bitte. Detlef Tabbert (Minister für Infrastruktur und Landesplanung): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Gäste! Der in den Ausschüssen für Infrastruktur und Landesplanung sowie für Haushalt und Finanzen beschlossene Entwurf des Einzelplans 11 liegt Ihnen vor. Der Einzelplan des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung konnte trotz schwieriger wirtschaftlicher Rahmenbedingungen auf ein Rekordniveau gehoben werden. Das bedeutet: Für das Wirtschaftsjahr 2025 haben wir eine Steigerung um 4,2 % und für Jahr 2026 eine Steigerung um 3,9 % zu verzeichnen. Nachfolgend möchte ich einige Schwerpunkte des Einzelplans erläutern. Stadtentwicklung und Wohnen: Die Bund-Länder-Programme zur Städtebauförderung können vollständig kofinanziert werden. Wer sich in unserem schönen Heimatland Brandenburg umsieht, wird feststellen: Von Elbe-Elster über Havelland bis in die Prignitz wurde dort viel erreicht. Dieses Programm fördert zielgenau die Investitionen unserer kommunalen Familie. Gerade in Innenstädten hat sich dort viel getan – ob beim Bau von Radwegen, beim Bau von Schulen oder beim historischen Umbau unserer Städte. Die Planförderungen können mit einem Neubewilligungsvolumen von 2 Millionen Euro im Jahr 2026 fortgesetzt werden. Aufgrund stetig steigender Anforderungen im Bereich der Bauleitplanung und begrenzter personeller wie auch finanzieller Kapazitäten auf kommunaler Ebene ist eine Unterstützung des Landes erforderlich. Ich danke an dieser Stelle meinem Kollegen Keller, der aus seinem Einzelplan einen Beitrag in Höhe von einer Million Euro geleistet hat. Gerade bei diesen Bauprojekten geht es um den Wohnungsbau. Aber auch bei der Planung werden Gewerbegebiete mit berücksichtigt. (Beifall BSW und SPD) Die soziale Wohnraumförderung kann mit einem geplanten Fördervolumen von jeweils rund 250 Millionen Euro in den Jahren 2025 und 2026 fortgesetzt werden. Wir wollen dem angespannten Wohnungsmarkt Rechnung tragen, indem insgesamt 1 350 neue Wohneinheiten gebaut werden können. Das heißt 1 350 neue Wohneinheiten sowohl im Berliner Speckgürtel als auch in der Peripherie unseres Landes. Es bleibt abzuwarten, ob der Bund weitere Mittel für die soziale Wohnraumförderung zur Verfügung stellt. Aber auch die Mehrausgaben für Wohngeld durch die ab 1. Januar dieses Jahres stattfindende Dynamisierung wurden berücksichtigt. Zweitens, Straßen: Der Zustand der Straßen-, Brücken- und Radwegeinfrastruktur in der Straßenbaulast des Landes erfordert einen deutlich höheren Mitteleinsatz. Mit einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen konnten die Mittel für Planung und Bau von Bundes- und Landesstraßen einschließlich Brücken und Radwegen für das Jahr 2025 auf einen Ansatz von 87 Millionen Euro erhöht werden. Das begrüße ich sehr, da damit dem Erhaltungsbedarf der Landesstraßen besser Rechnung getragen wird. Darüber hinaus wird eine weitere Verstetigung der Mittel vor allem für den Brückenbau auch aus Mitteln des Sondervermögens des Bundes geprüft. Für die Förderung des kommunalen Brückenbaus wird ein neues Förderprogramm mit zunächst 5 Millionen Euro pro Jahr aufgelegt. Das Gesamtvolumen für die Förderung kommunaler Straßen und Brücken wurde bei rund 32 Millionen Euro pro Jahr verstetigt. Hinzu kommen im Jahr 2025 noch Restmittel aus dem Zukunftsinvestitionsfonds. Das Budget für den kommunalen Brückenbau ist lediglich ein Anfang und angesichts der vor uns liegenden Aufgaben ausbaufähig. Auch hier wird eine notwendige Aufstockung des Volumens aus dem Sondervermögen des Bundes geprüft. Die Förderung durch Bundesmittel der Verwaltungsvereinbarung Sonderprogramm „Stadt und Land“ für den Radverkehr wird verlängert. Die Mittel werden schwerpunktmäßig für den Bau von kommunalen Radwegen eingesetzt. Konkret geht es darum, die letzten Meter und Kilometer zum Busbahnhof oder zum Haltepunkt der Bahn auszubauen. Die Finanzierung des Kompetenzzentrums Alleen, wie bereits angesprochen, als Ansprechpartner für alle Belange rund um den Alleenschutz und die Weiterentwicklung der Alleen im Land Brandenburg wird ausdrücklich begrüßt. Ich glaube, heute müssen wir die Grundlagen schaffen, Bäume pflanzen, damit unsere Kinder, Enkel und Urenkel in 50, 100 und 150 Jahren weiter durch Alleen in Brandenburg laufen, fahren und vielleicht spazieren können. (Beifall BSW und SPD) ÖPNV: Das Land Brandenburg setzt die Regionalisierungsmittel ab dem Jahr 2025 vollständig für die Finanzierung der Verkehrsverträge ein. Wenn der Bund der Forderung der Länder nach einer Erhöhung der Regionalisierungsmittel nicht nachkommt, werden voraussichtlich ab dem Jahr 2028 ergänzende Landesmittel erforderlich sein. Wir haben dies zum Anlass genommen, zu prüfen, wo wir unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit nachsteuern müssen. In einem ersten Schritt werden Einzelfahrten in Randzeiten mit weniger als zehn Fahrgästen pro Zug reduziert. Damit können Einsparungen in Höhe von 4,9 Millionen Euro pro Jahr realisiert werden. Wenn wir die durchschnittliche Laufzeit der Verkehrsverträge von 12 Jahren berücksichtigen, sind das über 60 Millionen Euro. Im Gegenzug dazu: Wo wir steigenden Bedarf haben, steuern wir entsprechend nach. Dies betrifft unter anderem die Linie des Regionalexpresses 3 nach Stralsund, die in Abstimmung mit Mecklenburg-Vorpommern auf ein stündliches Angebot ausgeweitet wird. Die Finanzierung der bestehenden 45 PlusBus-Linien wird ebenso abgesichert wie die Dynamisierung der Mittel für den kommunalen ÖPNV um 1,5 % über das ÖPNV-Gesetz. Im Programm ÖPNV-Invest werden alle bereits bewilligten Maßnahmen zum Streckenausbau, zur Revitalisierung von Bahnhöfen, zum Ausbau von Bahnhofsumfeldern, Park-and-Ride-Plätzen sowie Fahrradparkhäusern finanziert. Mit zusätzlichen Mitteln aus dem Sondervermögen des Bundes können wir dann auch wieder – davon gehen wir, Stand heute, aus – neue Bewilligungen ermöglichen. Alle bis Ende 2024 vertraglich gebundenen Maßnahmen im Projekt i2030 werden fortgesetzt – Planungsmaßnahmen der Leistungsphasen 0 bis 2 in den acht Korridoren sowie der vollständige Ausbau des Regionalexpresses 1. Die vollständige Umsetzung des Investitionsprogramms i2030 wird sich aufgrund von Planungs- und Bauengpässen bei der Bahn aber zeitlich verschieben. Hinweisen möchte ich hier auf das Beispiel des Prignitz-Expresses. Die Finanzierung des Deutschlandtickets ist für 2025 im Haushalt enthalten. Die Mittel für 2026 sind nunmehr veranschlagt. In einer außerordentlichen Verkehrsministerkonferenz am 27. Juni dieses Jahres werden sich Bund und Länder hoffentlich auf eine langfristige und tragfähige Finanzierungsgrundlage für das Deutschlandticket ab dem Jahr 2026 verständigen können. Dazu bin ich mit meinen Kolleginnen und Kollegen bereits intensiv im Gespräch. Sehr geehrte Abgeordnete, ich möchte Sie abschließend um Ihre Zustimmung zum Haushalt bitten. Durch die vorläufige Haushaltswirtschaft werden notwendige Investitionen in unsere und die kommunale Infrastruktur ausgebremst. Brücken und Straßen müssen dringend saniert werden, und die Kommunen warten auf die Freigabe der Städtebaufördermittel. Sie wissen alle: Gebaut werden muss im Frühjahr, Sommer und Herbst. Stimmen Sie zum Wohl unseres Landes Brandenburg dem Haushaltsentwurf zu! – Vielen Dank. (Beifall BSW und SPD)
