Britta Müller
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Zu später Stunde kommt noch etwas Heiterkeit in der Debatte zum Haushalt auf. – Nach intensiven Beratungen und einem herausfordernden Aufstellungsverfahren liegt nun der Doppelhaushalt 2025/2026 vor – ein Ergebnis, auf das wir bei aller Kritik gemeinsam stolz sein können. (Beifall BSW) Gemeinsam – das sage ich insbesondere nach den Ausführungen von Frau Fährmann. Für den Einzelplan 07, den Haushalt des Ministeriums für Gesundheit und Soziales, sind im Jahr 2025 Ausgaben in Höhe von rund 1,7 Milliarden Euro vorgesehen; der Ausgabenbetrag wird 2026 auf knapp 1,9 Milliarden Euro ansteigen. Das zeigt: Wir nehmen unsere Verantwortung für die Bewahrung der sozialen Sicherheit und die Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung sehr ernst, auch unter schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen. Wir sichern Stabilität und setzen zugleich gezielt Akzente für die Zukunft; die Abgeordneten Graßmel und Gruhn haben sie bereits angesprochen. Ein Großteil dieser Mittel – 92 % – entfällt jedoch auf Leistungen, zu denen wir gesetzlich verpflichtet sind. Dazu zählen insbesondere die Sozialhilfe, die Eingliederungshilfe, das Opferentschädigungsrecht und auch der Maßregelvollzug. Die steigenden Ausgaben für die Sozial- und die Eingliederungshilfe sind ein klares Zeichen dafür, dass wir niemanden zurücklassen. Sie zeigen aber auch, dass der Unterstützungsbedarf in unserer Gesellschaft wächst und wir diesem mit offenen Augen und tatkräftigem Handeln begegnen müssen. Trotz dieser gebundenen Ausgaben ist es uns gelungen, wichtige Versorgungsstrukturen zukunftsfest abzusichern. So konnten die Investitionspauschalen für die Krankenhäuser im Doppelhaushalt in Höhe von 200 Millionen Euro eingestellt werden. Damit ist es uns gelungen, das zuvor im Rahmen des Brandenburg-Pakets einmalig zur Verfügung gestellte Investitionsvolumen im Haushalt 2025/2026 zu verstetigen. Das ist ein starkes Signal für die Zukunftsfähigkeit unserer Krankenhauslandschaft und für eine verlässliche medizinische Versorgung im Land. Natürlich bleibt der finanzielle Spielraum im Bereich der freiwilligen Ausgaben dadurch begrenzt. Für 2025 stehen nur knapp 49 Millionen Euro und für 2026 55 Millionen Euro zur Verfügung; das ist gemessen am Gesamthaushalt sehr wenig. Gerade angesichts dessen ist es wichtig, gezielt politische Schwerpunkte bzw. Prioritäten zu setzen. Zu den freiwilligen Maßnahmen wurde schon viel gesagt. Wichtige Vorhaben wie den Pakt für Pflege, das Landärzteprogramm und die weiteren vielfältigen Projekte im sozialen und gesundheitlichen Bereich haben Frau Dr. Gruhn und Frau Graßmel bereits angesprochen. Diese Programme sind Ausdruck einer Politik, die gestaltet statt nur zu verwalten und die nahe an den Menschen bleibt. (Beifall BSW und SPD) Frau Graßmel, Sie haben gesagt, dass Sie den MGS-Haushalt weiterentwickelt haben. Ich möchte den Regierungsfraktionen an dieser Stelle ausdrücklich dafür danken, dass sie ihn nicht nur weiterentwickelt, sondern auch – mit finanziellen Mitteln – verschönert haben. Mit Ihren Änderungsanträgen haben Sie wichtige Akzente gesetzt, insbesondere in den Bereichen, die bereits angesprochen worden sind. Ich möchte aber auch noch die Stärkung des DiReNa-Netzwerks hervorheben, das Menschen mit Long Covid und Post-Vac als verlässlicher Ansprechpartner dient. Auch dies wurde durch die Änderungsanträge der Regierungsfraktionen möglich.
