Daniel Münschke
Wir setzen die Aussprache fort. Für die AfD-Fraktion spricht die Abgeordnete Kotré. (Beifall AfD) Lena Kotré (AfD): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Werte Kollegen Abgeordnete! Liebe Brandenburger! Wieder einmal haben wir es mit einem Doppelhaushalt zu tun. Das letzte Mal war es in der vergangenen Legislaturperiode der Doppelhaushalt 2023/2024. Davor hatten wir den letzten Doppelhaushalt im Jahr 2018. Bekanntlich ist ein Doppelhaushalt die schlechtere Wahl. Auffällig ist im Zusammenhang mit dem vorliegenden Haushalt, dass die die Landesregierung tragenden Fraktionen mehr als sechs Monate gebraucht haben, um überhaupt einen Haushalt aufzustellen, und dann auch noch so einen schlechten. Ebenso auffällig ist, dass erstmals seit Beendigung der sozialistischen Zeiten der Landesregierung aus SPD und Linken jetzt wieder ein sogenanntes Haushaltsbegleitgesetz mit eingebracht worden ist, das im kommunalen Bereich erhebliche Beschneidungen der Rechte der Kommunen vorsieht. Das führte dazu, dass die kommunalen Spitzenverbände, aber auch andere Experten die entsprechenden Vorschläge – unter anderem die geplanten Regelungen im Zusammenhang mit dem Familienleistungsausgleich – durchweg abgelehnt haben. Jetzt sind Sie mit Ihrem eigenen Änderungsantrag teilweise zurückgerudert, allerdings noch nicht weit genug. Weiterhin bemerkenswert waren die Haushaltsberatungen im Innenausschuss in der Sitzung vom 7. März 2025. Ich weiß, Sie erinnern sich ungern daran zurück. Denn das war der Tag, an dem die Koalitionsfraktionen keine Mehrheit für ihren eigenen Einzelplan bekommen haben. (Lars Hünich [AfD]: Nee! – Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Kann ja mal vorkommen!) Zudem wurde von einem Mitglied der Koalitionsfraktionen sogar einem unserer Änderungsanträge zugestimmt, namentlich dem, 1 Million Euro beim Verfassungsschutz zu streichen. (Beifall AfD) Man sieht es bereits im Ablauf des Haushaltsgesetzgebungsverfahrens, dass sich die Landesregierung nicht einig ist und lieber früher als später abdanken sollte. Das BSW erfüllt seine Wahlversprechen nicht und ist in der Landesregierung zur Unkenntlichkeit verschwommen. So wurden altgediente SPD-Garanten wie der jetzige Finanzminister Crumbach oder die jetzige Gesundheitsministerin Müller zu Ministern gemacht, obwohl in ihnen kein bisschen Sarah Wagenknecht steckt. Die Mogelpackung kann offensichtlicher nicht sein. (Ludwig Scheetz [SPD]: Was hat das mit dem Einzelplan 03 zu tun?) Diese Mogelpackung und auch Heuchelei ziehen sich nicht nur durch den gesamten Einzelplan, sondern den gesamten Haushalt. Wie auch in den vergangenen Haushaltsjahren erfolgen Schwerpunktsetzungen an den falschen Stellen. Daraus ergeben sich im Wesentlichen auch unsere im Ausschuss gestellten zehn Änderungsanträge. Eine kurze Auswahl folgt jetzt. Erstens: Die Streichung der Kosten für V-Leute und verdeckte Informationsgebende. Der Verfassungsschutzabteilung des Innenministeriums soll 1 Million Euro an Mitteln gestrichen werden – ich habe eben schon einmal gesagt, dass wir hierfür sogar die Zustimmung eines Abgeordneten des BSW hatten –, die diese sonst für Personalausgaben zum Zwecke der Nachrichtenbeschaffung ausgeben würde. Aufgrund der politischen Fehlleitung und auch Fehlleistung sieht der Verfassungsschutz die sogenannten Klimaextremisten, Linksextremisten und religiöse Extremisten nicht als große Gefahr. Stattdessen wird die größte Oppositionspartei in diesem Land bespitzelt. Die Mittelstreichung ist allerdings nur der erste Schritt, bis wir diesen Verfassungsschutz endlich vollends abschaffen können. (Beifall AfD) Zweitens: die Streichung der Kosten für Abschiebungsbeobachter. Der Titel des Abschiebungsbeobachters am Flughafen BER ist ersatzlos zu streichen. Aus keinem erdenklichen Rechtsgrund ergibt sich die Legitimation oder Notwendigkeit eines solchen Postens. Stattdessen ist jeder vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer sofort und unverzüglich abzuschieben. (Beifall AfD) Abschiebungen erfolgen durch Hoheitsträger, die Vorgesetzte haben und durch Dienst- und Fachaufsichten einer regelmäßigen Kontrolle unterliegen. Dafür bedarf es keines gesonderten Abschiebungsbeobachters. Ich frage mich, ehrlich gesagt, sowieso: Was soll denn ein Abschiebungsbeobachter in diesem Land beobachten? Drittens: Traditionspflege und Erinnerung. Für Kosten, die über die vom Bund nach dem Gräbergesetz des Bundes für Maßnahmen zur Instandsetzung und Pflege von Grabstätten der gefallenen deutschen Soldaten zur Verfügung gestellten Mittel hinausgehen, sollen 40 000 Euro zusätzlich eingestellt werden. Bisher hat eine Vielzahl von Kommunen diese Kosten selbst getragen. Es ist allerdings nicht hinnehmbar, auch wenn es ins Bild passt, dass sich das Land hier seiner Verantwortung zur Traditionspflege entzieht. Viertens: Investitionsprogramm Feuerwehrinfrastruktur erhöhen. Die Kosten für das Feuerwehrinfrastrukturprogramm sind im Jahr 2025 von 0 auf 15 Millionen Euro und auch im Jahr 2026 um ebendiese Summe zu erhöhen. In diesen beiden Jahren sind die sofort notwendigen Maßnahmen zur Instandsetzung und Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit der Feuerwehrhäuser vorzunehmen und nicht auf die Folgejahre zu verschieben. Die Feuerwehrhäuser in Brandenburg ähneln nicht selten Bruchbuden, sollten aber Kern jeder ehrenamtlichen gemeindlichen Tätigkeit sein. Fünftens: Kostenerstattung an Gemeinden und Gemeindeverbände. Die bisher veranschlagten Zuwendungen von 150 000 Euro zur technischen Ausstattung nach der Brand- und Katastrophenschutzrichtlinie an Gemeinden und Gemeindeverbände sind für die Jahre 2025 und 2026 um jeweils 200 000 Euro zu erhöhen. Sechstens: Stärkung der Kommunen im Bereich des Katastrophenschutzes. Die Kommunen müssen in den Jahren 2025 und 2026 anstatt der bisher veranschlagten 1 Million Euro einen um 5 Millionen Euro erhöhten Beitrag für Investitionen zur Verfügung gestellt bekommen. Dabei handelt es sich um dringend benötigte Investitionen, um zukünftigen Katastrophen vorzubeugen. Katastrophenschutz ist Daseinsvorsorge. Weiterhin fordern wir, endlich die Sozialberatung von Asylbewerbern einzustellen. Verbände und Einzelpersonen haben sich daran nicht die Taschen vollzumachen. Zusammenfassend, meine sehr geehrten Damen und Herren, bleibt festzuhalten, dass das Innenministerium im Einzelplan 03 auch für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 die falschen Akzente setzt. Ein weiteres Armutszeugnis ist, dass die Koalition zu ihrem eigenen Haushaltsbegleitgesetz wegen gravierender inhaltlicher und handwerklicher Mängel Änderungsanträge stellen muss. Juni 2025 49 Wir als AfD-Fraktion haben zum Einzelplan 03 insgesamt zehn punktuelle ausgewählte Änderungsanträge eingereicht – ich sagte es bereits –, von denen heute allerdings nur gerade einmal drei zur Abstimmung stehen: namentlich der zum Verfassungsschutz, der zur Streichung der Stelle des Abschiebungsbeobachters und der zum Aufwuchs weiterer Polizeidienststellen. Wir lehnen Ihren Haushaltsplanentwurf, auch hinsichtlich des Einzelplans 03, ab und würden uns über die Zustimmung zu unseren innovativen Änderungsanträgen freuen. – Vielen Dank. (Beifall AfD)
