Britta Müller
All das, was Sie eben angesprochen haben, soll Bestandteil dieser Bund-Länder-Arbeitsgruppe sein. Bis dahin sehe ich eine Novellierung des Brandenburgischen PsychKG auch gar nicht als notwendig an. Ob es überhaupt novelliert werden muss, hängt tatsächlich von den Ergebnissen dieser länder- und ressortübergreifenden Arbeitsgruppe ab. Das Brandenburgische PsychKG ist aus meiner Sicht ein gutes Gesetz, das, wenn überhaupt, nur marginal verbessert werden könnte. Die Probleme, die ich sehe, liegen nicht auf der rechtlichen Ebene – also nicht das, was im Gesetz steht –, sondern auf der Umsetzungsebene. Insofern müssen wir die Vorschläge abwarten, die die Bund-Länder-Arbeitsgruppe macht. Wir waren uns hier aber darüber einig – nehmen wir einmal den Fall Magdeburg –, dass wir auf jeden Fall ein System brauchen, in dem das Teilen von Informationen nicht nur ressortübergreifend, sondern auch länderübergreifend erfolgt, um das Risiko eines Gefährdungspotenzials frühzeitig zu erkennen. Wir brauchen Informationssysteme, um das frühzeitig zu erkennen und länderübergreifend Informationen zu haben. Das ist nur ein Punkt, der Bestandteil eines solchen Systems sein sollte. Darüber wurde diskutiert. Aber natürlich kann das im Rahmen einer GMK nicht erfolgen. Dazu wird die Arbeitsgruppe entsprechende Vorschläge machen.
