Britta Müller
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Dr. Oeynhausen, Sie sind mit Ihren Fragen ja schneller als das Protokoll, also am Puls der Zeit. Ich versuche, Ihnen anhand meiner Notizen zu der GMK die entsprechenden Informationen zu übermitteln, weil das endgültige Protokoll der GMK noch nicht vorliegt. Die Anschläge in Aschaffenburg, Magdeburg, München und Hamburg sowie in weiteren Orten der Republik haben uns alle erschüttert. Alle Politikbereiche, insbesondere Inneres, Justiz, Soziales und Gesundheit, sind zur Prüfung der Frage aufgefordert, welche Lehren aus diesen Gewalttaten zu ziehen sind. Dabei sollten wir uns allerdings vor Aktionismus hüten; auch das wurde in der Beratung mit den Kollegen auf der Gesundheitsministerkonferenz sehr deutlich. Denn: Jeder Fall ist anders. Häufig werden alle Fälle aber, zumindest von Teilen der Öffentlichkeit, allein durch die Brille „Migrationshintergrund“ oder durch die Brille „psychische Erkrankung“ betrachtet. Dies wird dem Anspruch, verantwortungsvoll mit diesem ernsten Thema umzugehen, unserer Meinung nach jedoch nicht gerecht. Die Gesundheitsminister und -ministerinnen der Länder bekräftigten vor diesem Hintergrund am 12. Juni 2025 auf ihrer Konferenz explizit die Notwendigkeit eines ganzheitlichen Ansatzes zur Verhinderung von Gewalttaten durch psychisch erkrankte Personen. Zeitgleich hat ja auch die Konferenz der Innenminister getagt, die dieses Thema ebenfalls auf der Tagesordnung hatte. Die Positionierung der Länder entspricht der Auffassung meines Hauses und wurde auch unter Brandenburger Beteiligung erarbeitet. Jetzt möchte ich Ihnen die wesentlichen Bestandteile des – noch nicht öffentlich einsehbaren – Beschlusses kundtun: Der erste Bestandteil ist, dass wir eine länderübergreifende Arbeitsgruppe mit dem Ziel eines institutions- und behördenübergreifenden Informationsaustauschs von Vertreterinnen und Vertretern der Gesundheits-, der Innen-, der Sozial- und der Justizressorts sowie zur Planung und Steuerung der Gefahrenabwehr im Hinblick auf psychisch kranke Menschen mit Gefährdungspotenzial einsetzen. In dieser Arbeitsgruppe sind Fragen in Bezug auf Optimierungsmöglichkeiten der gesamten Abläufe, die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie erforderliche Anpassungen und Verantwortlichkeiten zum Schutz der Bevölkerung, aber auch – und das möchte ich hier betonen – der psychisch erkrankten Menschen selbst zu klären. Dies umfasst die Prüfung des Austausches von Gesundheitsdaten und Erkenntnissen der Gefahrenabwehrbehörden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben. Der zweite Bestandteil ist: Wir haben an das Bundesgesundheitsministerium die Bitte, dafür Sorge zu tragen, dass die Länder frühzeitig an den laut Koalitionsvertrag auf Bundesebene einzusetzenden Arbeitsgruppen – diese werden dort benannt – zur Erkennung entsprechender Risikopotenziale bei Personen mit psychischen Auffälligkeiten schnellstmöglich beteiligt werden. Der dritte Bestandteil unserer Forderungen ist, dass eine sektorenübergreifende Vernetzung der gemeindepsychiatrischen Angebote mit der medizinischen Regelstruktur notwendig ist. Dabei sollen grundsätzlich die Heterogenität der vorhandenen Strukturen in den Ländern berücksichtigt sowie deren Schaffung und Entwicklung durch ein Bundesprogramm unterstützt werden. Es wird auch unterstrichen, dass die Sicherstellung psychosozialer Leistungen, zum Beispiel in Bezug auf Arbeit, Wohnen, Eingliederungshilfen oder integrative Maßnahmen, in diesem Prozess wichtig ist. Klar ist also, dass es eine länderübergreifende Arbeitsgruppe zu diesem Thema braucht. Zu beteiligen sind, wie gesagt, Vertreterinnen und Vertreter der Gesundheits-, der Innen-, der Sozial- und der Justizressorts. Ziel ist die Planung und Steuerung der Gefahrenabwehr im Hinblick auf psychisch kranke Menschen. Weitere konkrete Vorschläge werden dann abgestimmt und fachlich angemessen von einer solchen Arbeitsgruppe entwickelt.
