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Falk Peschel

BSW 18.06.2025 Sitzungen 8/15

Ich springe ein. – Aktuellen Medienberichten zufolge ist es zu einer verspäteten Auszahlung der vom Land bewilligten Zuweisungen zum Ausgleich besonderen Bedarfs der Stadt Frankfurt (Oder) nach § 16 BbgFAG für die Dachsanierung der vom Karl-Liebknecht-Gymnasium in Frankfurt (Oder) genutzten Turnhalle in der Beckmannstraße gekommen. Nach Darstellungen eines Vertreters der Stadt Frankfurt (Oder) hat das Land Brandenburg den Antrag der Stadt Frankfurt (Oder) auf eine Bedarfszuweisung nach § 16 BbgFAG für die Dachsanierung der Turnhalle bereits im November 2024 bewilligt. Die Auszahlung der Mittel soll aber erst Ende Mai 2025 erfolgt sein. Diese deutlich verspätete Auszahlung soll dazu geführt haben, dass die Ausschreibung der Dacharbeiten erst jetzt stattfinden kann, was die Gesamtsanierung erheblich verzögert, eine Nutzung der Turnhalle weiterhin nicht möglich macht und damit die Durchführung des Sportunterrichts ebenso erheblich einschränkt, wie es den Vereinssport in der Stadt beeinträchtigt. Ich frage die Landesregierung: Welche Gründe führt sie dafür an, dass zwischen der Bewilligung und der Auszahlung von Mitteln nach § 16 BbgFAG seitens des Landes mehr als ein halbes Jahr lag?

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