Steffen Freiberg
Frau Walter-Mundt, über die baulichen Gegebenheiten – das wissen Sie als Abgeordnete dieses Landtags sehr gut; ich glaube, Sie sind auch Mitglied des Kreistags – entscheidet im Wesentlichen der Schulträger. Er trägt die entsprechende Verantwortung. Wenn der Zustand an die Grenzen dessen ginge, was rechtlich zulässig ist, wäre das eine baupolizeiliche Frage: Wie viele Menschen dürfen unter den gegebenen Umständen in einem öffentlichen Raum unterrichten? Wie viele Personen dürfen sich überhaupt in solch einem Raum aufhalten? Dafür gibt es Regeln, und es ist der Landkreis, der – wenn auch verteilt auf unterschiedliche Behörden – sowohl der Schulträger ist als auch die baupolizeiliche Verantwortung innehat.
