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Britta Müller

27.03.2025 Sitzungen 8/11

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Jetzt, nach dieser mitreißenden Rede von André von Ossowski, habe ich es natürlich total schwer. – Vielen Dank dafür, denn ich habe gesehen, wie aufmerksam man Ihnen hier, bei diesem Sachvortrag zur rechtlichen Einschätzung, zugehört hat. Bemerkenswerterweise war es fast der einzige Sachbeitrag in dieser Debatte. (Beifall BSW) Ja, wir brauchen eine Lösung – deswegen habe ich mich in den vergangenen Wochen auch intensiv darum bemüht –, was wir aber nicht brauchen, ist diese unsägliche, unsachliche und sich gegen Fakten sträubende Diskussion heute Abend. Die hätten wir wirklich nicht gebraucht. (Beifall BSW) Die Anträge der CDU- und der AfD-Fraktion betreffen dasselbe Thema. Daher gehe ich auf beide zugleich ein. Ich habe bereits am Mittwoch zwei mündliche Anfragen beantwortet und ausführlich zum Thema Stellung bezogen. Ich möchte heute noch einmal die wichtigsten Punkte davon zusammenfassen. Zunächst: Ich teile das Anliegen des CDU-Antrages ausdrücklich. Die Vorstellung, dass Menschen in einer akuten Notlage zögern, den Rettungsdienst zu rufen, weil sie sich um mögliche Kosten sorgen – diese Vorstellung ist nicht akzeptabel. (Beifall BSW, SPD und CDU) Es muss daher klar und verlässlich feststehen: Wer medizinische Hilfe braucht, bekommt sie, ohne Angst vor finanziellen Konsequenzen haben zu müssen. Die Frage, wer dafür die Kosten übernimmt, darf nicht zu Lasten der Betroffenen geklärt werden. Diese Frage gehört an den Verhandlungstisch zwischen Kreisen, kreisfreien Städten und Kostenträgern. Das Land nimmt dabei eine vermittelnde Rolle ein, aber es übernimmt nicht die Finanzierung. Seit meinem Amtsantritt habe ich den Dialog mit beiden Seiten gezielt gesucht. In meinem Haus fanden bereits mehrere intensive Gespräche statt, bei denen gemeinsam an tragfähigen Lösungen gearbeitet wurde. Einige dieser Lösungswege möchte ich gleich noch einmal darstellen. Hinsichtlich des Antrags der AfD, der eine Anweisung der Krankenkassen zum Verzicht auf Festbeträge fordert, ist – weil Sie mich gestern nicht verstanden haben – noch einmal eine rechtliche Klarstellung nötig. Ich habe das gestern schon einmal erläutert: Das Ministerium für Gesundheit und Soziales übt über die gesetzlichen Krankenkassen die Rechts-, nicht aber die Fachaufsicht aus, das heißt, wir prüfen, ob die Krankenkassen sich an das geltende Recht, also an Gesetze und Vorschriften halten. Was wir nicht dürfen: in Vertragsinhalte eingreifen, konkrete Verhandlungsstrategien beeinflussen oder Festbetragsregelungen aussetzen. Solche Eingriffe wären rechtlich nicht zulässig. Zudem untersteht der für den Rettungsdienst relevante Verband der Ersatzkassen nicht meinem Haus, sondern dem Bundesamt für Soziale Sicherung. Die landesunmittelbaren Krankenkassen wie die AOK Nordost oder die IKK Brandenburg und Berlin unterstehen zwar unserer Aufsicht, doch auch hier gilt – Herr von Ossowski hat das schon angesprochen –: Nach § 133 SGB V dürfen gesetzliche Krankenkassen zur Sicherung der Wirtschaftlichkeit Leistungen auf Festbeträge begrenzen. Ob diese Regelung im Einzelfall korrekt angewendet wurde, prüfen wir sorgfältig. Aber eine Weisungsermächtigung besteht nicht. Lassen Sie uns nun einen Blick auf die Entwicklung im Rettungsdienst werfen, denn auch die Hintergründe sind natürlich interessant. Die Gesamtkosten in Brandenburg haben sich innerhalb von zehn Jahren mehr als verdoppelt: von 157 Millionen Euro im Jahr 2014 auf 354 Millionen Euro im Jahr 2024. Dabei zeigen sich deutliche Unterschiede zwischen den Landkreisen – auch das ist interessant –: Zum Beispiel plant Teltow-Fläming in diesem Jahr mit 31 Millionen Euro, das benachbarte Havelland – bei vergleichbarer Einwohnerzahl – aber nur mit 17 Millionen Euro. In Teltow-Fläming ist es also fast das Doppelte. (Danny Eichelbaum [CDU]: Wie viel in LDS?) Stellen Sie sich doch bitte einmal die Frage: Warum gibt es diese Unterschiede? (Birgit Bessin [AfD]: Wegen der Infrastruktur, die vorgehalten werden muss!) – Bei gleicher Einwohnerzahl und fast vergleichbaren strukturellen Bedingungen. Stellen Sie sich also bitte die Frage! Die Zahl der Rettungsdiensteinsätze ist zwischen 2016 …

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