Michael Schierack
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Brandenburgerinnen und Brandenburger! Ja, das ist der letzte Tagesordnungspunkt. Aber es wäre nicht angemessen, wenn wir heute hier im Landtag nicht noch ein Thema diskutieren würden, das die Bürgerinnen und Bürger seit Wochen beschäftigt und immer wieder die Presse erreicht. Es gab viele Anrufe, und heute haben wieder einige Schüler in den Besuchergruppen dieses Thema angesprochen. Daher, glaube ich, wäre es nicht gut, wenn wir es heute nicht kurz debattieren würden; deswegen auch dieser Antrag. Ich will gleich von vornherein sagen, dass wir als CDU da ganz klar sind: Wenn sich jemand in einem Notfall befindet und die 112 wählt, hat er Anspruch darauf, dass wir ihn innerhalb der Hilfsfrist erreichen und ihn am Ende nicht zur Kasse bitten. (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD, AfD und BSW) Das soll niemals passieren, meine Damen und Herren. Dafür stehen wir als CDU. Das akzeptieren wir nicht. Deshalb sagen wir klar: Hier muss eine Lösung her. Ich will mich gar nicht unbedingt zu den einzelnen Themen positionieren; aber wir können uns gerne positionieren, wie wir hier im Landtag dazu stehen. Aktuell ist die Lage ja so: Abhängig davon, in welchem Landkreis ich als Bürger in diesem Land wohne, kann von mir, wenn ich die 112 wähle, eine Gebühr zwischen 200 und 400 Euro gefordert werden. Gerade in Märkisch-Oderland wird das rückwirkend zum 1. Januar 2025 so praktiziert, meine Damen und Herren. Der Hintergrund ist, dass der bodengestützte Rettungsdienst, der von den Landkreisen durchgeführt wird, die Rettungsfahrten organisiert. Es gibt eine Kostenkalkulation, die von den Landkreisen durchgeführt wird: für das Personal, für die Fahrt, für die Investitionen, für den Rettungswagen usw. Diese Kalkulation wird den Krankenkassen dann in Rechnung gestellt. Bisher haben alle Krankenkassen diese Rechnung bezahlt. Aber seit letztem Jahr gibt es eine Diskussion darüber, wie diese Kostenkalkulation zustande kommt. Damit gibt es eine Diskussion im Land, mit der wir uns auseinandersetzen. Auch dem Land ist beim luftgestützten Rettungsdienst gekündigt worden. Um es kurz zu beschreiben: Es gibt eine Musterkalkulation, von einem privaten Dritten aufgestellt. Es gibt jetzt elf Gebietskörperschaften, die dies akzeptieren. In dieser Woche ist das Havelland dazugekommen; wir haben es gestern gehört. Gleichzeitig gibt es noch sieben Landkreise, die diese Musterkalkulation nicht übernommen haben und seit dem 01.01., so sagen es die Krankenkassen, mit Festbeträgen arbeiten müssen. Diese Festbeträge sind nicht kostendeckend; das kann man sehen. Die Differenz, die dort entsteht – so ist jetzt die Folge –, wird insbesondere in Märkisch-Oderland den Patienten als Gebühr aufgedrückt. Das kann so nicht sein, meine Damen und Herren. (Beifall CDU sowie vereinzelt AfD und BSW) Die Landkreise sind dafür verantwortlich. Aber die Aufgabe kommt auf uns zu, und deswegen beschäftigen wir uns damit. Frau Ministerin Müller hat die Rechtsaufsicht, hat aber bisher nur eine passive Vermittlerrolle eingenommen. Meine Damen und Herren, das reicht uns als CDU nicht. Wir wollen hier eine aktivere Rolle, (Beifall CDU sowie vereinzelt BSW) die zwar so im Gesetz nicht steht; aber wir wünschen es, weil wir wollen, dass diese Rechnung nicht bei den Bürgern ankommt. Wir brauchen jetzt aktive Taten. Wir sehen ja, dass unser Antrag durchaus wirkt. Es wird morgen ein Gipfel mit dem Ministerpräsidenten stattfinden, weil die Ministerin bisher nicht in der Lage war, diesen Konflikt zu befrieden, meine Damen und Herren. Es gibt Vorbehalte gegen diese Musterkalkulation; das ist mir durchaus klar. Aber klar ist auch: Wir müssen auch hier Transparenz herstellen: Transparenz bei den Kassen, Transparenz bei der Musterkalkulation, Transparenz bei den Landkreisen. All das muss auf den Tisch. Wir müssen als Parlament dafür sorgen, dass hier mehr Druck in den Kessel kommt, damit tatsächlich die Aufgabe erfüllt wird, dass keine Rechnungen an die Patienten weitergegeben werden. (Beifall CDU) Deshalb, meine Damen und Herren, muss die Landesregierung auch verlässlich sein. Es gab ja mehrere Konferenzen mit den Landkreisen, mit den Landräten, insbesondere mit den sieben oder acht Landkreisen; je nachdem, wie man das sieht. Es wurde dort versprochen, mit der Musterkalkulation sozusagen in Vorleistung zu gehen. Es ist – so wurde es, glaube ich, dargestellt – zurzeit in der Diskussion. Es wird jetzt durchkalkuliert. Aber, meine Damen und Herren, das ist mir alles zu wenig. Ich hoffe, ich erwarte, dass wir morgen eine Lösung präsentiert bekommen, die dazu führt, dass es eben keine Gebührenbescheide für unsere Brandenburgerinnen und Brandenburger im Notfall gibt. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU sowie vereinzelt AfD)
