Jouleen Gruhn
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Jetzt spricht Staatssekretär Fischer für die Landesregierung. Herr Staatssekretär, bitte schön. Hendrik Fischer (Staatssekretär im Ministerium für Bildung, Jugend und Sport): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Trotz aller Differenzen, die auch bei diesem Tagesordnungspunkt sicherlich wieder deutlich werden, sind wir uns an einer Stelle vermutlich komplett einig: Gute Kitas sind für alle ein Gewinn – für Kinder und Eltern, aber auch für unser Land insgesamt. In den vergangenen Jahren konnte die Landesregierung wichtige Verbesserungen in der Kindertagesbetreuung erreichen. Jetzt liegen wieder neue Aufgaben vor uns, die wir gemeinsam mit den Kommunen und im engen Austausch mit den Trägern angehen wollen. Das Kitarecht und insbesondere die Kitafinanzierung sind im Laufe der Jahre organisch gewachsen und sorgen immer wieder für Unmut – nicht nur in der Landesregierung. Auch der Städte- und Gemeindebund und der Landkreistag sehen die Notwendigkeit, die Kitafinanzierung zeitnah grundsätzlich neu zu ordnen und vor allem zu vereinfachen. Die Neuordnung ist dabei der Dreh- und Angelpunkt einer umfassenden Modernisierung des Kitarechts. Erst wenn das neue finanzielle Gerüst steht, können wir sinnvoll und gezielt über weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität diskutieren – oder, anders ausgedrückt: Erst müssen der Finanzrahmen und die Finanzierungsanteile, die die jeweiligen Akteure erbringen, klar sein. Dann wissen wir, wie groß das Volumen dieser Finanzierung ist, und dann können wir über Qualität und weitere Dinge reden. Der vorliegende Entschließungsantrag hat hingegen sowohl das Thema Qualitätsverbesserung als auch das Thema Finanzierung im Fokus. Mit dem Schwerpunkt Qualitätsverbesserung wird nach unserer Auffassung der zweite Schritt vor dem ersten gemacht. Das führt zu einer Vermengung, auf die Herr Abgeordneter Peschel schon hingewiesen hat. Wir glauben, dass diese Vermengung dem Prozess insgesamt nicht förderlich ist. Selbstverständlich ist es aber so, dass die qualitative Verbesserung der Kindertagesbetreuung auch weiterhin ein wichtiges Vorhaben innerhalb der Landesregierung sein wird. Manches braucht aber ein bisschen Zeit und geht nur Schritt für Schritt. Ich bin seit vielen Jahren in der Landesverwaltung tätig und habe gelernt, dass es manchmal besser ist, wirklich Schritt für Schritt vorzugehen und die Dinge nicht zu vermengen. In dem Zusammenhang ist der Entschließungsantrag mit einer Vielzahl von Qualitätsverbesserungen und Änderungen weiterer Rechtsnormen nicht wirklich hilfreich. Für uns steht deshalb zuerst die Neuordnung der Kitafinanzierung im Fokus. Eine wichtige Grundlage hierfür ist der konstruktive und vertrauensvolle Austausch vor allen Dingen zunächst mit den kommunalen Spitzenverbänden. Das wurde im Sommer 2024 auch entsprechend verabredet, und ich bin sehr froh darüber, dass sich die kommunalen Spitzen an diese Verabredung halten. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Die damals getroffene Verabredung, die der aktuelle Koalitionsvertrag auch abbildet, setzt nun den Rahmen, um die Kitafinanzierung in Brandenburg neu zu gestalten: modern, gerecht und kostenneutral. Das soll bis zum 1. Januar 2027 passieren. Wir haben uns entschlossen, diese Neuordnung zunächst vor allen Dingen mit denen zu besprechen und anzugehen, die eben den Großteil der Finanzierung tragen, und mit ihnen zusammen eine Idee für ein belastbares Modell zu entwickeln. Die ersten zwei Gespräche mit den kommunalen Spitzen konnten wir inzwischen führen; ich bin selbst dabei gewesen. Inzwischen haben wir auch die entsprechenden Strukturen im Bildungsministerium geschaffen: Es ist eine gesonderte Projektgruppe eingerichtet worden, die direkt bei mir angesiedelt ist. Wir gehen davon aus, dass wir die Ergebnisse in ein Gesetzgebungsverfahren einmünden lassen, das im 1. Quartal 2026 beginnen soll. Im Rahmen der Abstimmung auf der Arbeitsebene und im formellen Beteiligungsverfahren des Gesetzgebungsverfahrens werden wir natürlich alle Akteure einbeziehen; das betrifft die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege, aber auch viele andere. Sie erhalten auch die Gelegenheit zur Stellungnahme – und, Frau Abgeordnete Augustin, das passiert nicht erst, wenn der Gesetzentwurf fertig ist, sondern wir werden das auch zwischendurch immer wieder machen. Vor diesem Hintergrund halte ich, ehrlich gesagt, die Wiedereinsetzung des Expertendialogs, der erstmalig 2018 ins Leben gerufen wurde, für nicht zielführend; denn er hatte primär beratende Aufgaben und hat Ergebnisse geliefert, die in die Diskussionsprozesse eingeflossen sind. Für uns wird in Zukunft vor allem auch der Landes-Kinder- und Jugendausschuss, der sich gerade neu zusammengesetzt und neue Rechte bekommen hat, sehr wichtig sein. Darüber hinaus ist auch die Landes-Kinder- und Jugendbeauftragte in einer beratenden und koordinierenden Rolle tätig und kann unterstützen. Wir wollen jetzt kein paralleles Expertengremium einsetzen, um die geplante Neuordnung der Kitafinanzierung zu begleiten. Aus unserer Sicht werden dadurch Doppelstrukturen geschaffen, und gegebenenfalls würde es den angestoßenen Diskussionsprozess mit den Spitzenverbänden sogar eher beeinträchtigen als bereichern. (Zuruf von der SPD: Genau!) Sehr geehrte Abgeordnete, unser Ziel ist es, gute Rahmenbedingungen für ein kindgerechtes Aufwachsen in Brandenburg zu schaffen. Dafür setzen wir auf einen zielorientierten und vertrauensvollen Austausch mit den Kommunen, Trägern und Eltern. Ihnen sei an dieser Stelle noch einmal ein herzlicher Dank gesagt. – Vielen Dank. (Beifall SPD und BSW)
