Falk Peschel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Gäste und Zuschauer! Es sind noch ein paar da. Wir werden bis Anfang 2027 die Finanzierung der Kindertagesbetreuung im Land Brandenburg neu regeln. Im ersten Quartal 2026 soll dazu ein Gesetzgebungsverfahren zu einer Novelle des Kitagesetzes beginnen – das kündigte Minister Steffen Freiberg im Januar hier im Landtag an. Bei der Kitafinanzierung gebe es – ich zitiere Minister Freiberg – „keinen Finanzierungsbeteiligten, der einen Gesamtüberblick über alle Finanzen hat“. Er sagte außerdem: „Wir haben erlebt, dass die Frage, wie die Kitafinanzierung grundsätzlich ausgestattet sein soll, [von] Qualitätsdebatten […] überlagert wurde.“ Als ehemaliger Leiter eines Amtes für Bildung, Soziales und Kultur sage ich: Recht hat der Mann! Zunächst muss mit denen, die gemäß § 16 Kitagesetz und der aus dieser Regelung entwickelten Rechtsprechung die finanziellen Hauptlasten für das Angebot der Kindertagesbetreuung im Land Brandenburg tragen, gesprochen werden. Das sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, also die Landkreise und kreisfreien Städte, das sind die kreisangehörigen Kommunen und die Eltern, die mit Elternbeiträgen das Angebot finanzieren. Dass die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in den Prozess einzubeziehen ist, ist eine Selbstverständlichkeit – die LIGA ist mit ca. 50 % der Kitaplätze im Land ein unverzichtbarer Gesprächspartner. 2025 93 Das Brandenburger Kitarecht bedarf seit Jahren einer umfassenden Reform. Das Ziel einer Kitarechtsreform war und ist, die Anwendung der Rechtsvorschriften zu erleichtern und Streitigkeiten künftig besser vorzubeugen. Mit einem novellierten Kitagesetz muss die bestehende Rechtssetzung stärker gebündelt und geordnet werden. Detaillierter werden muss es vor allem dort, wo derzeit Lücken und Auslegungsunsicherheiten bestehen. Insbesondere muss aber die Finanzierung der Kindertagesbetreuung einfacher und transparenter gestaltet werden. (Beifall BSW und SPD) Diese und andere Empfehlungen des bisherigen Expertendialogs mit seinen Teilberichten aus dem Jahr 2021 zur Kitareform haben nichts an Aktualität verloren und harren ihrer Umsetzung. Zur Erinnerung: Um das Kitarecht zu reformieren, wurde in einem breiten Beteiligungsprozess gemeinsam mit den kommunalen und freien Trägern, mit Eltern, Vertreterinnen und Vertretern von Verbänden, Gewerkschaften, Wissenschaft, Politik und interessierter Fachöffentlichkeit ein klar strukturierter Rechtsrahmen für die Kindertagesbetreuung im Land Brandenburg diskutiert. Die Empfehlungen und Arbeitsstände der Arbeitsgruppen wurden im September 2021 auf einer Meilensteinveranstaltung in Cottbus präsentiert, und der Abschlussbericht der Arbeitsgruppen wurde an das MBJS übergeben. Der Abschlussbericht ist die Zusammenstellung aller dokumentierten Ergebnisse der Arbeitsgruppen; er enthält Empfehlungen sowie kontroverse Meinungsbilder zu einzelnen Kitathemen. Dazu kommen Anhänge mit Bedarfsanalysen und Gutachten, unter anderem zu den Themen Rechts- und Versorgungsanspruch, Betriebserlaubnisverfahren, Qualitätsvorgaben, Fachkräftesicherung, Inklusion, Sprachstandsfeststellung und sprachliche Bildung. Der Expertendialog Kita hat gearbeitet und geliefert. Jetzt ist es sinnvoll, die Umsetzung der Angebots- und Qualitätsparameter nach Klärung der Finanzierungsstrukturen auf den Weg zu bringen. Eine erneute Überlagerung der Grundfrage, wie Kitas künftig finanziert werden sollen, mit Qualitätsdebatten ist zu vermeiden. Mit dem Entschließungsantrag der AfD-Fraktion wird ausschließlich auf eine Debatte zur Qualität der Kindertagesbetreuung abgestellt. Diese Debatte bzw. die Notwendigkeit von Verbesserungen beim Betreuungsschlüssel, der Leitungsfreistellung und der Entlastung von Bürokratie ist unbestritten – das zeigen die Ergebnisse des Expertendialogs. Diese Verbesserungen sind aber der zweite Schritt nach der dringend notwendigen Neuregulierung der Finanzstruktur. Deshalb halten wir einen Expertendialog Kita jetzt für verfrüht. Vor allem ist zu vermeiden, dass Doppelstrukturen zu den bereits etablierten Gremien und Beratungsformaten, insbesondere dem durch das Brandenburger KJG jüngst gestärkten Landes-Kinder- und Jugendausschuss, geschaffen werden. Der vom Fachministerium skizzierte Zeitplan und die vorgesehene inhaltliche Abfolge der Beratungsgegenstände sind sinnvoll und zielführend. – Vielen Dank. (Beifall BSW und SPD)
