Jouleen Gruhn
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. – Es folgt für die SPD-Fraktion Frau Abgeordnete Hildebrandt. (Beifall SPD und BSW) Frau Abgeordnete, bitte schön. Elske Hildebrandt (SPD):* Frau Vizepräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Liebe Zuschauende! Die Kitarechtsreform hat uns in der letzten Legislaturperiode stark beschäftigt: in der ersten Hälfte mit einem groß angelegten Beteiligungsprozess in sechs Arbeitsgruppen und in den letzten Jahren durch das Scheitern und die Versuche, trotzdem voranzukommen. Viele hier im Saal wissen, wie schwierig es war, die kommunalen Spitzenverbände wieder an den Verhandlungstisch zu bekommen. Und ja, das ist am Ende der letzten Legislaturperiode gelungen. Gemeinsam mit dem MBJS, mit Minister Freiberg, haben sie eine Vereinbarung unterschrieben. Und sie lautet, dass man gemeinsam die organisatorische Neuordnung des Kitarechts und die Neuordnung der öffentlichen Finanzierung angehen wolle, als Prozess, der vor allem zwischen den öffentlichen Finanzierungsverantwortlichen abzustimmen sei. Das Jugendressort werde diese Beteiligung im erforderlichen Umfang bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs sicherstellen, die weiteren Beteiligten seien in gebotenem Umfang einzubeziehen. Ja, man kann jetzt diskutieren, was Beteiligung „in gebotenem Umfang“ heißt, aber dass die LIGA mit ihren Spitzenverbänden, wie sie es auch in ihrem Schreiben von vorgestern fordert, in den Prozess eingebunden wird, ist selbstverständlich. Freie gemeinnützige Träger, die die Hälfte der Kitalandschaft ausmachen, sind unverzichtbare Akteure im Kitabereich. Das wurde auch bei dem LIGA-Fachgespräch am letzten Dienstag deutlich gemacht. Jetzt aber laufen zunächst die Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden, und es ist wichtig, dass diese Vereinbarungspartner erst einmal Raum und Zeit zum Arbeiten bekommen. Der Zeitplan für die nächsten Schritte zu einer Neuordnung der Finanzen ist bekannt und wird bestimmt noch vom Staatssekretär im Redebeitrag erwähnt. Und darin liegt auch der erste Grund für die Ablehnung des vorliegenden Antrags. Schon im 2. Quartal soll ein weiteres Beratungsgremium – der Expertendialog – miteinbezogen werden. Und ich erinnere an die Argumentation der CDU-Fraktion aus der letzten Legislaturperiode, die immer für 2025 91 Behutsamkeit und Verständnis für die kommunalen Spitzenverbände und ihre Rolle in diesem Prozess geworben hat. Für eine Informationspflicht gegenüber einem solchen Expertengremium, wie im Antrag gefordert, sehe ich auch keine Grundlage. Wichtig ist, dass wir als Legislative unserer Verantwortung im Gesetzgebungsverfahren nachkommen, und diese Verantwortung ist nicht auf ein Expertengremium delegierbar. Im Antrag der CDU-Fraktion wird zudem gefordert, dass sich der Expertendialog in erster Linie mit Qualitätsaspekten bzw. Qualitätsstandards beschäftigt, genauso steht es im Entschließungsantrag der AfD-Fraktion. Das ist momentan aber nicht der entscheidende Punkt, das ist nicht zielführend. Die meisten Qualitätsaspekte sind im vielfältigen Kitarecht ohnehin angelegt, bloß zu kompliziert oder zu ungenau wie die mittelbare pädagogische Arbeitszeit. Das muss vereinfacht werden, und zwar durch ein anderes Modell der gemeinsamen Finanzierung. Es muss für die Kitas einfacher werden und es muss mehr bei den Kindern ankommen. Die Gesamtmaschine muss leichter funktionieren, und an welchen Rädchen wir dann für welche Verbesserung drehen können und müssen, ist eine ganz andere Frage; sie spielt in diesem Prozess momentan keine Rolle. Das haben auch die Arbeitsgruppen 1 bis 5 – vor allem Arbeitsgruppe 2 – wunderbar herausgearbeitet. Gescheitert ist die Reform aber an Gruppe 6. Und da geht es nicht um rein ökonomische Aspekte, wie in Ihrem Antrag formuliert, sondern um die Vereinfachung und Regulierung der Finanzierungsströme. Ich muss auch zur Genese und zur Funktion des benannten Gremiums etwas korrigieren: Sowohl im Antragstext der CDU-Fraktion als auch im Schreiben der LIGA ist davon die Rede, dass der Expertendialog mit dem Scheitern der Kitarechtsreform oder dem Ende der letzten Legislaturperiode ausgelaufen sei. Das ist nicht richtig. Der ursprüngliche Expertendialog wurde 2016 – da waren Sie dabei, Frau Augustin – mittels Beschlusses des LKJA ins Leben gerufen und beschäftigte sich bis zum Ende der 6. Legislaturperiode, also bis 2019, fast ausschließlich mit Finanzierungsfragen. Die erarbeiteten Ergebnisse flossen in der letzten Legislaturperiode, also 2020, vor allem in die Arbeitsgruppe 6 der Kitarechtsreform mit ein. Zu Coronazeiten wurde ein Gremium zum Informationsaustausch zu Coronathemen einberufen. Das hatte aber nichts mit dem ursprünglichen Expertendialog zu tun. Abschließend – ganz ehrlich –: Vor drei Jahren, als wir gemeinsam in der Koalition waren und versucht haben, die Reform irgendwie zu retten und auch das Ministerium dazu zu drängen, hätte ich mir das Engagement der CDU-Fraktion gewünscht. Jetzt, wo es wirklich vorangeht, wo es Gespräche über einen Zeitplan gibt, aus der CDU-Fraktion heraus symbolische Forderungen zum falschen Zeitpunkt zu stellen, ist wirklich nicht sehr klug. Wir lehnen den Antrag ab. (Beifall SPD und BSW)
