Kristy Augustin
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach wie vor finde ich es sehr bedauerlich, dass es in der vergangenen Legislaturperiode nicht gelungen ist, die Kitarechtsreform umzusetzen. Was als groß angelegter Beteiligungsprozess Anfang 2020 im Brandenburg-Saal der Staatskanzlei startete, quasi als Airbus A380-800 mit voller Besetzung, fand ein jähes Ende und spätestens mit der endgültigen Absage 2023 seine Bruchlandung, als ein Jahr nach dem für temporär gehaltenen Stopp nichts mehr kam. Eine Vielzahl an Hoffnungen wurde geweckt und Wünsche wurden breit geäußert; es war jedoch schon von Beginn an ein Fehler, das nicht zu kanalisieren. Die Arbeitsgruppen waren sicherlich sehr fleißig, trugen vieles zusammen. Es gab durchaus weit auseinandergehende Forderungen, aber es wurde emsig diskutiert und eingebracht. Dann kam im Frühjahr 2022 die damals noch als vorläufig eingeschätzte Aussetzung der Kitarechtsreform. Vor dem Hintergrund der Auswirkungen des Ukrainekrieges, der Coronapandemie und insbesondere der Belastungen, denen die Landkreise ausgesetzt waren, habe ich die Entscheidung der damaligen Bildungsministerin Britta Ernst hier im Plenum noch verteidigt und darauf verwiesen, dass von den Landkreisen, die quasi eine Überlastungsanzeige gestellt hatten, der Hinweis zu hören war, das jetzt beim besten Willen nicht auch noch schultern zu können, sie aber letztlich diejenigen sind, die bei der Umsetzung vor Ort hauptsächlich benötigt werden. Bedauerlich war aber, dass der Dialog zu einer so notwendigen Novellierung des Kitagesetzes irgendwann völlig abbrach. Dabei will ich nicht in Abrede stellen, dass die Koalition vieles im Bereich der Kindertagesbetreuung angepackt hat: das Gesetz zur Stärkung der Kindertagespflege, Schlüsselverbesserung, Beitragsfreiheit als familienpolitische Maßnahme und mehr. Doch – und das ist nach wie vor eine dringende und drängende Forderung von Trägern, Eltern und kommunaler Ebene – das Brandenburgische Kindertagesstättengesetz muss dringend – und zwar komplett – überarbeitet werden. (Beifall CDU sowie der Abgeordneten Elske Hildebrandt [SPD]) Im Kern – das haben Sie ja auch im Koalitionsvertrag aufgegriffen – geht es auch um die Finanzierung, darum, hier vor allem Rechtssicherheit zu haben. Dennoch gibt es im Kitagesetz viele weitere Baustellen und, liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalition, dabei kann und darf auch der Qualitätsaspekt nicht komplett ausgeblendet werden. Selbst wenn der grundlegende Rahmen der Kitafinanzierung erst zu klären ist, und zwar mit den kommunalen Spitzenverbänden, ist eine Novellierung des Kitagesetzes ohne Beteiligung der wichtigsten Partner nicht vertretbar. Ich erinnere mich gut an die Sitzung des Bildungsausschusses, in der Herr Minister sagte, mit den kommunalen Spitzenverbänden seien 80 %, vier Fünftel, der entscheidenden Akteure bei der Kitafinanzierung vertreten. Ich bleibe aber dabei: Auch die restlichen 20 % – auch das eine Fünftel – sind bei der Novellierung des Kitagesetzes nicht wegzureden. (Beifall CDU) Dazu zählen die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege, der Landeskitaelternbeirat, der Landesverband für Kindertagespflege und natürlich die kitapolitischen Sprecherinnen und Sprecher. Wenn wir in einem gemeinsamen Prozess eine sinnvolle und belastbare Kita-Novelle umsetzen wollen, geht es nicht ohne diese Partner. Sehr geehrte Damen und Herren, schon beim ersten Stopp der Kitarechtsreform 2022 habe ich wiederholt darum gebeten, dass der Expertendialog Kita wieder zusammenkommt und auch den ruhenden Prozess begleitet. Was ist eigentlich der Expertendialog Kita? Die Idee dazu entstand nach dem Modellprojekt der Bertelsmann Stiftung in Brandenburg mit dem Namen KiTa ZOOM. Ziel war es, die Bildungs- und Lebensbedingungen von Kindern in Kitas zu verbessern. Bestehende Probleme in der Kindertagesbetreuung wurden aufgezeigt und Partner im Bereich der Kindertagesbetreuung zu Veranstaltungen und Gesprächen eingeladen. Mit dabei waren Träger, die Verwaltungsebene aus dem MBJS, ebenso Abgeordnete von Koalition und Opposition. Als das Projekt KiTa ZOOM mit seinen Runden auslief, wurde die Idee des Expertendialogs Kita geboren. Ministerin Britta Ernst lud dieses Beratungsgremium zu regelmäßigen Runden ein; oftmals wurde sie von dem damaligen Abteilungsleiter Volker-Gerd Westphal vertreten. Egal, ob er bei Vorhaben rein informatorisch oder beratend tätig war, aus meiner Sicht handelte es sich um ein stets konzentriert arbeitendes Gremium außerhalb des rein parlamentarischen Raums, das aufgrund der Begrenzung auf wesentliche Vertretungen sehr konzertiert agieren konnte. Der Expertendialog Kita ersetzt keine bestehenden Beratungsgremien wie den Unterausschuss Kindertagesbetreuung des LKJA oder die notwendigen Anhörungen, wenn der Gesetzentwurf einmal so weit steht. Jetzt, mit Beginn der geplanten Novellierung, bedarf es einer engen Einbindung der entscheidenden Player auf dem Feld der Kindertagesbetreuung – und bitte nicht erst, wenn der Kabinettsbeschluss vorliegt. Nicht wirklich nachvollziehen kann ich in diesem Zusammenhang den Entschließungsantrag der AfD-Fraktion. Die kurze und knappe Kernbotschaft unseres CDU-Antrags lautet, den Expertendialog Kita im Reformprozess, also begleitend zur Änderung des Kitagesetzes oder von Verordnungen und zu den Vorhaben dazu, endlich wieder einzuberufen. Sie nutzen die Gelegenheit, um jetzt schon vorab alle Wünsche und Forderungen, die Sie meinen wieder hervorholen zu müssen, zu formulieren. Das konterkariert den eigentlichen Sinn des Antrags, nämlich die Beteiligten und die Akteure im Bereich der Kindertagesbetreuung aktiv einzubinden, um gemeinsam Vorschläge zu erarbeiten. Wir lehnen den Entschließungsantrag daher ab. Jetzt bin ich aber erst einmal auf die Debatte zum eigentlichen Antrag mit dem Titel „Expertendialog Kita – Jetzt wieder einberufen“ gespannt und danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU)
