Britta Müller
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sprechen heute über ein Thema, das in der Politik immer wieder emotional diskutiert wird – und das zu Recht –: die Förderung von Kinderwunschbehandlungen. Zwischen 2018 und 2021 hat sich das Land Brandenburg gemeinsam mit dem Bund an einem Programm beteiligt, das ungewollt kinderlosen Paaren finanzielle Unterstützung geboten hat – das wurde schon von den Vorrednerinnen angesprochen. Ziel war es, ihnen einen Teil der enormen Behandlungskosten zu erlassen und ihnen damit einen Teil der Last von den Schultern zu nehmen, die nicht nur psychisch und physisch, sondern auch finanziell sehr groß ist. Die Entscheidung im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2022, dieses Programm nicht fortzuführen, wurde keineswegs leichtfertig getroffen. In einem finanziell schwierigen Umfeld mussten Prioritäten gesetzt werden. Die intensiven Debatten, die seinerzeit im Parlament geführt wurden, haben deutlich gemacht, dass diese Entscheidung niemandem leichtgefallen ist. Auch auf Bundesebene stehen die Zeichen nicht auf Entlastung: Schon im Bundeshaushalt 2024 wurden die Mittel für die Kofinanzierung stark gekürzt. Für das Jahr 2025 ist eine weitere Reduzierung angekündigt. Mehrere Bundesländer haben ihre Beteiligung bereits eingestellt, oder sie haben angekündigt, die Förderung auslaufen zu lassen. Die gemeinsame Bund-Länder-Förderung steht damit auf äußerst wackeligem Fundament. Ich sage es offen: In dieser Situation ist Brandenburg nicht in der Lage, erneut in das Förderprogramm einzusteigen. Ein verlässliches, langfristiges Engagement ist unter diesen Voraussetzungen schlicht nicht darstellbar. Dabei darf eines nicht vergessen werden: Bis 2003 wurden die Kosten für Kinderwunschbehandlungen zu 100 % von den 2025 65 gesetzlichen Krankenkassen übernommen – unabhängig vom Wohnsitz. Diese vollständige Unterstützung wurde mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung massiv eingeschränkt. Seitdem müssen Paare die Hälfte der Behandlungskosten selbst tragen; auch das haben wir schon gehört. Ich bin überzeugt: Eine Lösung auf Bundesebene ist dringend nötig – eine Regelung, die allen betroffenen Paaren hilft, unabhängig davon, in welchem Bundesland sie leben. Brandenburg hat sich schon 2012 für einen solchen Schritt starkgemacht. Der damalige Gesetzentwurf sah vor, den gesetzlichen Zuschuss wieder auf 75 % anzuheben und den Rest vom Bund tragen zu lassen. Leider fand dieser Vorschlag keine Mehrheit. Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung von 2021 wurde erneut der Wille formuliert, zu einer flächendeckenden und fairen Förderung zurückzukehren. Auch eine vollständige Kostenübernahme wurde in Aussicht gestellt, doch bislang nicht umgesetzt. Das frühere Brandenburger Förderprogramm war ein Zeichen, aber es war nie eine perfekte Lösung. Es war ein Kompromiss, geboren aufgrund einer Lücke, die der Bund hinterlassen hatte. Und wie damals stehen wir auch heute vor einem schwierigen Spagat zwischen politischem Anspruch und haushalterischer Realität. Doch eines ist klar: Wir geben das Ziel nicht auf. Wir setzen uns weiter für eine gerechte, bundeseinheitliche Regelung ein, die allen ungewollt kinderlosen Paaren unabhängig von Wohnort oder Haushaltslage den Zugang zu medizinisch notwendigen Behandlungen erleichtert – und zwar aus Überzeugung. Deshalb bitte ich Sie: Stimmen Sie diesem Antrag nicht zu! Ich sage das nicht, weil mir das Anliegen unwichtig wäre – im Gegenteil –, sondern weil wir eine größere und tragfähige Lösung brauchen, eine Lösung, die Bestand hat. – Vielen Dank. (Beifall BSW sowie vereinzelt SPD)
