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Jouleen Gruhn

BSW 27.03.2025 Sitzungen 8/11

Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger! Da haben Sie mir jetzt ein Ei gelegt. Es fällt mir wirklich schwer, bei diesem hoch emotionalen Thema auf die Sachebene zurückzukommen. Es geht hier wirklich in allererster Linie um die betroffenen Paare, um die betroffenen Frauen. Insofern gilt mein Dank der CDU-Fraktion, dass sie dieses wichtige Thema angesprochen hat. Die Entscheidung für oder gegen eine Schwangerschaft ist in den letzten Jahrzehnten scheinbar freier geworden. So entschließen sich heute mehr Menschen bewusst für ein Leben ohne Kinder, während andere ihre Familienplanung in spätere Jahre verschieben oder sich für eine Ein-Kind-Familie entscheiden. Jede dieser Entscheidungen ist persönlich und verdient Respekt. Ob und wann jemand eine Familie plant, hängt von vielen Faktoren ab: Arbeitsplatzsicherheit, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, finanzielle Absicherung und eine verlässliche Partnerschaft spielen bei der Realisierung des Kinderwunsches eine große Rolle. Es ist also keine Einbahnstraße. Wir sind nicht nur dann ein kinderfreundliches Land, wenn wir einem Kinderwunschantrag zustimmen; das will ich hier sagen. Wir müssen uns insgesamt für bessere Bedingungen für Frauen einsetzen, damit Familie und Beruf besser vereinbar werden. (Beifall BSW sowie des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU]) Also nicht verschmälern! In dieser Debatte verdient niemand irgendwelche Kritik. Doch wenn hier eine einzelne Maßnahme als die Lösung aller Probleme dargestellt wird, darf ich Ihnen sagen: Aus Frauensicht ist sie das nicht. Der Weg zur Erfüllung des Kinderwunsches kann hoch emotional und purer Stress sein, insbesondere wenn eine Schwangerschaft nicht sofort eintritt. Wie wir heute schon gehört haben, ist das in Deutschland gar nicht einmal so selten: Jedes zehnte Paar zwischen 25 und 59 Jahren ist ungewollt kinderlos und sucht in der Folge zum Beispiel in einer Kinderwunschpraxis professionelle Hilfe, wobei die reproduktionsmedizinische Behandlung für die Betroffenen nicht nur eine körperliche, sondern auch eine erhebliche finanzielle Belastung darstellt – ohne Zweifel. Hinzu kommt ein Dschungel an verschiedenen Möglichkeiten der anteiligen Kostenübernahme, je nach Bundesland, Krankenversicherung und individuellen Voraussetzungen, wobei die staatliche Förderung in ganz Deutschland tendenziell eher abnimmt und dafür einige Krankenkassen ihre Leistungen in Bezug auf die Kinderwunschbehandlung zum Teil sogar ausweiten. Am Beginn der beschwerlichen Reise lohnt sich also ein ausführliches ärztliches Beratungsgespräch im Kinderwunschzentrum, an welches sich Untersuchungen zur Findung der Ursachen der ungewollten Kinderlosigkeit bei beiden Partnern anschließen. Auch eine Kontaktaufnahme mit der eigenen Krankenkasse ist sinnvoll, denn diese kann darüber aufklären, wie hoch die Kostenübernahme im konkreten Fall ausfällt – abhängig von individuellen Voraussetzungen des Paares. Wie schon gehört, beteiligt sich der Bund unter Umständen ebenfalls finanziell. Seit Inkrafttreten einer Richtlinie des Bundesfamilienministeriums 2012 kann es also finanzielle Hilfen geben, je nachdem, in welchem Bundesland man wohnt und wie die Bundesländer ihre Landesförderprogramme anteilig ausgestalten. Der Trend zur Zurverfügungstellung von Haushaltsmitteln ist hierbei sowohl im Bund als auch in den Bundesländern klar rückläufig; auch das haben wir gehört. Wie Sie wissen, wurde auch in Brandenburg von 2018 bis 2021 eine entsprechende Landesbezuschussung vorgenommen. Diese hat sich jedoch schon damals von Jahr zu Jahr verringert, und Ende 2022 lief die Förderung endgültig aus. Ich bin mir sicher, dass sich die damalige Regierung unter CDU-Beteiligung die Entscheidung, die Förderung wieder einzustellen, angesichts des großen Leidensdrucks der betroffenen kinderlosen Paare nicht leicht gemacht hat. Ich habe großes Verständnis dafür, dass man sich als Opposition nun wieder dieser nachvollziehbaren Forderung zuwendet – natürlich im Wissen darum, dass sich die Haushaltslage des Landes seit 2022 nicht verbessert hat. Im Gegenteil: Die letzte Landesregierung – auch unter CDU-Beteiligung – hat sogar die Rücklagen des Landes angegriffen, sodass jetzt noch weniger haushalterischer Spielraum als 2022 für ein eigentlich sinnvolles und wünschenswertes Vorhaben besteht; das betrifft nicht nur die Kinderwunschbehandlung. Wir stehen vor einer notwendigen Priorisierung unserer Vorhaben im Gesundheitswesen, wo es nicht zuletzt „dank“ der unseligen Gesundheitsreform von Herrn Lauterbach sogar um existenzielle Fragen für unsere Krankenhäuser geht. (Beifall BSW sowie des Abgeordneten Björn Lüttmann [SPD]) Das ist für mich klar, und so ehrlich muss man sich den Wählern gegenüber auch machen: Die Koalition wird sich auf das Bestmögliche im Bereich der uns gegebenen Haushaltsspielräume konzentrieren und alle real gegebenen Chancen für unsere Bürger im Land nutzen; das kann ich Ihnen versprechen. Hierzu ist auch die Opposition herzlich eingeladen. (Beifall BSW sowie vereinzelt SPD)

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