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Kristy Augustin

CDU 27.03.2025 Sitzungen 8/11

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Es gibt Paare, die sich sehnlichst ein Kind wünschen, deren Traum, über den natürlichen Weg zum Kinderwunsch zu kommen, aber unerfüllt bleibt. Möglichkeiten der medizinischen Hilfe und Unterstützung finden diese Paare durchaus in der künstlichen Befruchtung. Seit 2012 gibt es auf Bundesebene ein Förderprogramm, das Paare bei den Kosten für diese Behandlung unterstützt. In der 6. Legislaturperiode hat sich auch Brandenburg daran beteiligt und ab 2018 mit einer entsprechenden Förderrichtlinie unterstützt. Ich war seinerzeit sehr dankbar, dass wir die Förderung in Brandenburg aufgegriffen haben. Es war nicht selbstverständlich – unabhängig davon, was man vielleicht als inhaltliches Ziel teilt –, dass damals – ich war in der Opposition – ein Antrag der Oppositionsfraktion aufgegriffen wurde und die Förderrichtlinie, wie modifiziert auch immer, am Ende tatsächlich kam. Es hat viel Anstrengung und Kraft gekostet, gerade auch die Kolleginnen und Kollegen der SPD seinerzeit aus dem Dornröschenschlaf zu wecken, aber irgendwann kam die Förderrichtlinie doch. Zwischen dem Antrag im Jahr 2016 und der Umsetzung der Förderrichtlinie im Jahr 2018 sind noch einmal zwei Jahre vergangen. Ich will jetzt aber niemandem vorhalten, was wie lange gedauert hat. Eines ist und sollte doch unser Ziel sein: die Paare, die einen unerfüllten Kinderwunsch haben, auch tatsächlich zu unterstützen. Dass dieses Programm sehr gut ankam und der Bedarf mehr als gegeben ist, zeigten auch jedes Jahr die abgerufenen Mittel, die meist schon Mitte des Jahres aufgebraucht waren. Sehr geehrte Damen und Herren, ja, es war sehr schmerzlich, dass das Programm 2022 eingestellt wurde. Die Auswirkungen und Kosten der Coronapandemie und die Auswirkungen des Ukrainekrieges gingen am Haushalt nicht vorbei. Mit unserer Forderung, das Förderprogramm fortzusetzen, konnten wir, die CDU-Fraktion, uns in einer Dreierkoalition leider nicht durchsetzen. Versucht – das kann ich Ihnen versichern – haben wir das aber immer wieder. Ich halte es auch nach wie vor für einen Fehler, dass das Förderprogramm eingestellt wurde, da die Förderrichtlinie zur Kinderwunscherfüllung letztlich eine wichtige Investition in die Zukunft ist. Nun stehen wir erneut vor einem noch nicht aufgestellten Haushalt – wir haben es gerade in der lebendigen Debatte vernehmen können. Es gibt viele Forderungen – und, ja, wir als CDU-Fraktion fordern nun wieder, die Förderrichtlinie zur Kinderwunschbehandlung aufzulegen. Sehr geehrte Damen und Herren, zwölf der 16 Bundesländer nutzten die Bundesrichtlinie, die eine eigene Landesrichtlinie zur Förderung in mindestens gleicher Höhe wie der des Bundes erforderlich macht. Paare aus Brandenburg bleiben seit 2022 wieder fast vollständig auf den Kosten der medizinischen Reproduktionsbehandlung sitzen. Es darf doch aber nicht vom Wohnort abhängig sein, ob Paare in ihrem Leid der Kinderlosigkeit zurückgelassen werden, obwohl sie unterstützt werden könnten. Übrigens ist Brandenburg das einzige ostdeutsche Land, das in den vergangenen Jahren erneut nicht bei der Förderung dabei war; das gab schon 2016 Anstoß zu der Debatte. Mir ist auch vollkommen bewusst, dass die Länder, die die Förderrichtlinie aktuell aufgelegt haben, ebenfalls Probleme haben. Aktuell stehen im Haushaltsjahr 2025 auch keine Bundesmittel für die Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion zur Verfügung. Das ist natürlich auch der vorgezogenen Bundestagswahl und der aktuellen Regierungsbildung geschuldet, aber es macht die Situation nicht einfacher. Die Förderrichtlinie findet sich allerdings nach wie vor auf der Website des Bundesfamilienministeriums. Ich vernehme von dort auch keine Hinweise, dass die Förderung zukünftig prinzipiell eingestellt werden soll. Meines Erachtens ist es gerade jetzt, wo wir in Brandenburg bei der Unterstützung der Paare lange untätig waren, an der Zeit, ein landesseitiges Programm auf den Weg zu bringen. Wir brauchen übrigens nur nach Sachsen zu schauen, wo trotz eingestellter Mittel auf Bundesebene weiterhin an einem Landesförderprogramm festgehalten wird. Rot-Rot hat seinerzeit von der Behandlung des Antrags bis zur tatsächlichen Umsetzung der Förderrichtlinie zwei Jahre gebraucht. Auch die aktuelle rot-lila Koalition erweckt angesichts ihrer blassen 100-Tage-Bilanz und des nach wie vor nicht erstellten Haushalts nicht gerade den Eindruck, dass der Turboknopf gedrückt wurde. Sie haben es in der Hand, ob Sie den leidenden Paaren mit unerfülltem Kinderwunsch Unterstützung angedeihen oder diese weiter im Regen stehen lassen wollen. Die eigenen Kosten, also der Teil, den die Krankenkasse nicht übernimmt, können sich durchaus auf mehrere Zehntausend Euro für die Paare zusammenläppern. Zudem sind die Vorgaben der Krankenkassen bei der Unterstützung enger gefasst als die der Förderprogramme, allein was das Alter oder den Familienstand betrifft. Die Kinderwunschbehandlung über das Bundesprogramm und entsprechende Richtlinien zu fördern, war seinerzeit auch eine Reaktion auf das geänderte GKV-Modernisierungsgesetz. Seither mussten die Krankenkassen nur 50 % der Kosten übernehmen. Der Bedarf an Unterstützung ist aber nach wie vor gegeben, ich möchte sogar behaupten: mehr denn je. Sehr geehrte Damen und Herren, ich erinnere mich noch sehr gut an die Debatte in der 6. Legislaturperiode und vor allem an die Anhörung damals im Ausschuss. Die CDU-Fraktion hatte einen Arzt vom Kinderwunschzentrum als Sachverständigen eingeladen – man sieht das Logo, wenn man zum Bahnhof geht –, der uns berichtete. Sinngemäß schilderte er damals den unbändigen Wunsch der ungewollt kinderlosen Paare, die sich endlich ihren Wunsch nach Kindern erfüllen wollen, die voller Sehnsucht und schon voller Liebe sind, bevor das Kind überhaupt auf der Welt ist. Er beschrieb das Leid, das die Paare ertragen müssen, wenn Hilfe verwehrt bleibt oder der unbändige Wunsch danach, Leben zu schenken, am Geldbeutel scheitert. Er riet uns eindringlich, dass ein Land, das sich als familienfreundlich bezeichnet, auch so agieren sollte und die Paare nicht im Stich gelassen werden sollten. (Beifall CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie diese Paare nicht im Stich! Machen Sie sich auf den Weg, wieder in das Programm einzusteigen und eine Förderrichtlinie aufzulegen! Fangen Sie jetzt damit an – und bitte ohne Verweis auf den Bund! Viel zu lange hat das Land Brandenburg diese Paare nicht unterstützt. Umso mehr sehe ich uns gerade jetzt in der Pflicht, es zu tun. Zum Änderungsantrag der AfD-Fraktion: Frau Dr. Oeynhausen, ich begrüße sehr, dass Sie fortwährend gefordert haben, dass die Förderrichtlinie wieder aufgelegt wird. Allerdings finde ich, die Forderungen in Ihrem Änderungsantrag schießen über das Ziel hinaus. Die Forderung, das Landesprogramm fortzusetzen, teile ich uneingeschränkt. Aber dass wir bis zur nächsten Plenarsitzung einen Gesetzentwurf vorlegen sollen, der alle Paare berücksichtigt, die eventuell einen Kinderwunsch haben und diesbezüglich keine Unterstützung bekommen haben, geht, wie ich finde, dann doch ein bisschen zu weit. Insofern werden wir Ihren Änderungsantrag ablehnen. Jetzt appelliere ich aber vor allem an die Koalitionsfraktionen, unserem Antrag zuzustimmen, und freue mich auf Ihre Ausführungen. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU)

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