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Ulrike Liedtke

27.03.2025 Sitzungen 8/11

Danke schön. – Damit sind wir am Ende der Fragestunde angelangt. Ich schließe Tagesordnungspunkt 2 und rufe Tagesordnungspunkt 3 auf. TOP 3: Benennung eines Mitgliedes und eines stellvertretenden Mitgliedes des Landtages Brandenburg für den Stiftungsrat der Stiftung „Hilfe für Familien in Not – Stiftung des Landes Brandenburg“ Antrag mit Wahlvorschlag des Ausschusses für Gesundheit und Soziales Drucksache 8/659 Gemäß § 64 Abs. 1 der vorläufigen Geschäftsordnung möchte ich die beiden Wahlvorschläge getrennt zur offenen Abstimmung stellen. Gibt es dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann verfahren wir so. Die erste Abstimmung: Vorschlag des Ausschusses für Gesundheit und Soziales, Drucksache 8/659, zur Wahl von Frau Abgeordneter Elske Hildebrandt. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist dem Wahlvorschlag mehrheitlich zugestimmt worden; es gab keine Stimmenthaltungen. Wir kommen zu dem Vorschlag des Ausschusses für Gesundheit und Soziales, Drucksache 8/659, zur Wahl von Frau Abgeordneter Melanie Matzies-Köhler. Wer diesem Wahlvorschlag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Alle Abgeordneten haben zugestimmt. Ich schließe Tagesordnungspunkt 3 und rufe Tagesordnungspunkt 4 auf. TOP 4: Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Landes- Kinder- und Jugendausschusses Antrag mit Wahlvorschlag der AfD-Fraktion Drucksache 8/604 Ich informiere Sie darüber, dass gemäß § 71 Abs. 1 der vorläufigen Geschäftsordnung über den Antrag mit Wahlvorschlag geheim abzustimmen ist. Für eine erfolgreiche Wahl ist jeweils die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtages Brandenburg erforderlich. Ich erlaube mir bereits jetzt den Hinweis, dass sich die AfD-Fraktion für den Fall der nicht erfolgreichen Wahl ihres vorgeschlagenen Kandidaten vorbehalten hat, die maximale Anzahl an weiteren Wahlgängen zu beantragen. – Kleiner Hinweis von mir: Möglich sind maximal drei Wahlgänge. Bei der gleich stattfindenden Wahl handelt es sich um den zweiten Wahlgang mit dem am 27. Februar 2025 im ersten Wahlgang nicht gewählten Kandidaten. Gibt es Ihrerseits dazu Hinweise? – Das ist nicht der Fall. Dann komme ich zum Wahlverfahren. Meine Damen und Herren, die Wahlunterlagen werden nach dem jeweiligen Namensaufruf durch die Schriftführerinnen und Schriftführer ausgegeben. Ihre Wahl nehmen Sie bitte ausschließlich in einer der dafür aufgestellten Wahlkabinen vor. Die Stimmabgabe erfolgt durch Einwurf des Stimmzettels in eine der aufgestellten Wahlurnen. Sie erhalten einen Stimmzettel mit dem Namen des stellvertretenden Kandidaten für die Wahl zum Landes-Kinder- und Jugendausschuss. Ungültig sind Stimmzettel, die Zusätze enthalten, deren Kennzeichnung den Willen des oder der Abstimmenden nicht zweifelsfrei erkennen lässt, die die Identität des oder der Abstimmenden erkennen lassen, bei denen die Stimmabgabe insgesamt nicht erfolgt ist oder wenn die Anzahl der abgegebenen Stimmen die Anzahl der zu vergebenden Stimmen übersteigt. – So viel zum Wahlverfahren. Wird dazu noch einmal das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Wahl, und ich bitte die Schriftführer, mit dem Namensaufruf zu beginnen. (Wahlhandlung) Meine Damen und Herren, ich frage, ob alle Abgeordneten die Möglichkeit hatten, ihre Stimme abzugeben. – Da ist noch jemand. Gut, dann warten wir noch einen Moment. Jetzt frage ich noch einmal, ob alle Abgeordneten die Möglichkeit hatten, ihre Stimme abzugeben. – Das ist offenbar der Fall. Dann schließe ich die Wahlhandlung und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, mit Unterstützung der Landtagsverwaltung die Auszählung im Präsidiumsraum vorzunehmen. Alle anderen entlasse ich in eine Mittagspause bis 12.45 Uhr. Ich unterbreche die Sitzung. – Vielen Dank. (Unterbrechung der Sitzung: 12.08 Uhr) (Fortsetzung der Sitzung: 12.47 Uhr)

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