Ulrike Liedtke
Vielen Dank. – Herr Minister Dr. Grimm wird für die Landesregierung antworten. Bitte. Dr. Benjamin Grimm (Minister der Justiz und für Digitalisierung): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Das Internet ist für Kriminelle leider schon lange kein Neuland mehr, sondern sie bewegen sich dort vermehrt. Wir beobachten eine erhebliche Verlagerung von Straftaten in das Internet. Eine Zahl sollte uns besonders alarmieren: Die Zahl der Fälle strafbarer Verbreitung kinder- und jugendpornografischer Inhalte über das Internet ist von 2015 bis heute um 598 % gestiegen. Diese Entwicklung ist in hohem Maße besorgniserregend. Darauf sollten wir reagieren. 2025 31 Die Strafverfolgungsbehörden müssen in die Lage versetzt werden, derartige Straftaten effektiv zu ahnden. Das kann durch Einführung einer europarechtskonformen Regelung zur Verkehrsdatenspeicherung erreicht werden. Unter „Verkehrsdaten“ versteht man in diesem Zusammenhang einfach die Daten, deren Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung bei der Erbringung einer Telekommunikationsdienstleistung erforderlich ist. Häufig sind diese Daten der einzige Ermittlungsansatz, den man hat. Deswegen muss es möglich sein, sie bei Verdacht auf schwere Straftaten zu erheben. Mit einer rechtsverbindlichen Speicherfrist ließe sich die Aufklärungsquote insbesondere im Bereich der Verbreitung von Kinderpornografie signifikant steigern. Die rechtlichen Rahmenbedingungen lassen es zu, eine solche Regelung zu erlassen. Der EuGH hat schon 2022 entschieden: Man darf diese Daten anlasslos speichern, wenn man die Speicherung mit einer kurzen Frist versieht und es um schwere Kriminalität geht. Genau darum geht es auch mir. Ich bin guter Hoffnung – ich glaube, ich habe auch Anlass dazu –, dass die kommende Bundesregierung hierzu einen neuen Anlauf nehmen und eine entsprechende Regelung – die in einem Bundesgesetz vorzusehen ist! – auf den Weg bringen wird, sodass wir dieses Instrument, das wir dringend brauchen, endlich erhalten. – Herzlichen Dank.
