Britta Müller
Vielen Dank für Ihre Nachfrage. Die Gründe für das Scheitern sind vielfältig. Zum einen liegt es an den rückläufigen Fallzahlen nach Corona und steigenden Kosten, zum anderen an den von Ihnen angesprochenen Qualitätsvorhaben, die dann auch Mindestvorhaltezahlen an den Standorten vorschreiben werden. Diese Mindestvorhaltezahlenverordnung ist für Ende des Jahres angekündigt. Mit der Leistungsgruppenverordnung, die sich derzeit in Arbeit befindet, werden aber auch strukturelle Vorgaben gemacht. Hier können wir tatsächlich erst, wenn uns die Rechtsverordnung, die zum 31. März angekündigt ist, vorliegt, standortscharf sagen, wie die Planung an den Orten gestaltet werden kann. Wir nehmen aber Einfluss und werden auch später im Zuge einer Stellungnahme zur Rechtsverordnung auch noch einmal Einfluss nehmen. Neben der Sicherstellung der Standorte von 28 Krankenhäusern streben wir weitere Ausnahmetatbestände an, um Standorte zu sichern, die sich dann auch ambulant, stationär weiterentwickeln wollen.
