Britta Müller
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Landesregierung liegen aktuell keine Informationen zur Wirtschaftlichkeit des Betriebes von Krankenhäusern vergleichbarer Größe aus anderen Bundesländern vor. Jedoch gibt es verschiedene gleichgelagerte Projekte zur Zusammenlegung von Krankenhäusern mit mehreren Standorten. So sind nach Informationen der Landesregierung unter anderem in Diepholz, im Heidekreis, in Emden, Aurich, Leer und beim Klinikum Mittelbaden entsprechende Zusammenlegungen derzeit in Umsetzung oder bereits erfolgt. Hintergrund sind unter anderem Anforderungen in der personellen Ausstattung, aber auch in der erforderlichen Zusammenfassung von Angeboten an einem Standort, um die umfassende und nahtlose Behandlung von Patientinnen und Patienten zu gewährleisten. Teilweise sind diese Vorhaben bereits vor Kenntnis der Inhalte oder dem Inkrafttreten der Krankenhausreform erfolgt. Die Konzentration von Angeboten und Standorten in den unterschiedlichen Konstellationen wird auch aufgrund der Krankenhausreform unumgänglich sein. Wahrscheinlich wird nach den definierten Qualitätsanforderungen, aber auch mit Blick auf die Etablierung einer wirtschaftlichen Betriebsgröße – und hier sprechen wir von betriebswirtschaftlichen und gesundheitsökonomischen Untersuchungen – eine Mindestgröße von ca. 300 Betten als standortsichernd angesehen werden.
